Aufbewahrung: im Keller eines Mehrfamilienhauses ?

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Also schon viele Schlaumeier hier!

@Mohawk wenn Du meinen Beitrag durchliest, es ist ein Mehrfamilienhaus, deswegen 'Gemeinschaftsbereich' und 'kein anderer hausbewohner'. Allerdings nur drei Parteien von denen alle Eigentümer sind, Mieterwechsel etc. sind also nicht an der Tagesordnung.
@Dernixdurchläßt hat auch nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun sondern damit dass mein erster Antrag wohl durchgerutscht ist weil keine WBK beantragt wurde und ein neuer Sachbearbeiter nun seine Arbeit macht. Das wurde mir gerade erklärt.

Ich hatte da oben drei Fragen gestellt, Ihr beiden habt keine von denen beantwortet. Wenn Ihr nichts intelligentes beizutragen habt, könnt Ihr eure Antworten auf meine Posts sparen, Beiträge sammeln könnt ihr woanders...

@AndreGeronimo @Passion danke fürs Input, das Problem sind wohl die Fenster, obwohl es nicht einsichtig ist und ein fast 2m hoher vergitterter Lichtschacht runter führt sagt die Gesetzeslage '4 gemauerte Wände'... Schrank steht jetzt erstmal im EG und ich beantrage eine Inspektion. Dann sollte es sich klären.
 
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Nun drei Fragen:
- Hätte ich mich strafbar gemacht wenn ich zwischen Mai und jetzt gelegentlich eine Leihwaffe und Munition dort gelagert hätte. Ich meine das hängt nun von der Einzelfall Entscheidung ab. Wenn die positiv ausfällt hättest du dich nicht strafbar gemacht, geht sie negativ aus schon. Im Vorfeld kann man das kaum mit Sicherheit sagen.
- Nach der email habe ich den Schrank letzte Nacht in die Wohnung befördert wo er nun temporär mitten im Gästezimmer steht- könnte ich hier theoretisch eine Leihwaffe und Munition lagern ohne vorher ein Ok zu bekommen.
Hier darfst du definitiv umgehend Waffen und Munition lagern.
-Hatte von euch schonmal einer eine Einzelfallentscheidung? Ist dies normal wenn man beantragt es im keller zu lagern, oder ist es eine Ausnahme.
Dein Problem ist, dass der Kellerraum getrennt vom dauerhaft bewohnten Wohnraum liegt und mehrere Personen Zugang zum Keller haben, wenn auch nicht in dein Abteil. Das Vorgehen ist in Mehrparteien-Wohnhäusern mit gemeinsam zugänglichen getrennten Kellerräumen zumindest nicht unüblich. Das es sich um einen Hobbyraum handelt ist dabei egal. Wäre es ein Keller in einem Einfamilienhaus, wie von Mohawk vermutet, gäbe es das Problem für dich jetzt gar nicht.
 
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Vielen Dank für die detaillierte Antwort. Hab heute mit ihnen gesprochen, muss eine Ausnahmeregelung und eine Inspektion beantragen. Hab Ihn jetzt oben und werde morgen nochmal anrufen, der Sachverständige war im Urlaub und ist morgen wieder da. Ich verstehe den rechtlichen Ansatz aber Tatsache ist, dass der Keller schwerer zugänglich ist als meine Wohnung, da ich im EG bin. Hätte er die Fenster nicht wäre es glatt gegangen. Vielleicht pflaster ich die einfach zu :)
 
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Ich hatte da oben drei Fragen gestellt, Ihr beiden habt keine von denen beantwortet. Wenn Ihr nichts intelligentes beizutragen habt, könnt Ihr eure Antworten auf meine Posts sparen, Beiträge sammeln könnt ihr woanders...

Du hast nicht eineindeutig von Mehrparteienhaus geschrieben, da hätte auch eine WG in einem Einfamilienhaus gemeint sein können oder eine Patchwork-Familie. Deshalb hatte ich Dir eine Gegenfrage zur Konkretisierung des Sachverhalts gesteltt. Aber keine Sorge, wenn Du so nett auf Gegenfragen antwortest, dann werden sicherlich nicht nur ich sich die Mühe sparen, Deine Fragen, so Du weitere haben solltest, zu beantworten.
 

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