Genau die Aussage hat mein Sohn vor ca. 2 Monaten von seiner Behörde erhalten.
Welche jetzt, meine oder Deine?
Nee, ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint die Frage, nur ein wenig Haarspalterei.
Grundsätzlich gilt (und so steht es inzwischen auch in fast allen Merkblättern der LKÄ'er und dem des Bundesverwaltungsamtes:
"Der Schlüssel zum Waffenschrank muß sich allein in der ausschließlichen Gewalt / Kontrolle des Berechtigten befinden.
Empfohlen wird ein Zahlenkombinationsschloss, um das Problem der sicheren Schlüsselaufbewahrung zu vermeiden"
Es steht nirgends etwas von irgendwelchen Wertbehältnissen oder Sicherheitsstufen!
Aber jeder SB ist gerne ein kleiner König.
Die Frage bei aufgebrochenem B-Schrank und aufgeschlossenem 0/1-Schrank wird wohl noch mal juristisch zu klären sein.
Ist in ähnlicher Form bereits geschehen, zuletzt
VG Köln, 20 K 8077/17 vom 21.02.2019
Zitat:
"Soweit der Beklagte den Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit darauf stützt, dass der Kläger seinen (Ersatz-)Schlüssel für den von den Einbrechern geöffneten Waffenschrank nicht in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahrt habe, vermag die Kammer dem im Rahmen der hier zu treffenden Prognose nicht zu folgen. Eine solche Art der Aufbewahrung von Tresorschlüsseln ist nicht durch eine entsprechende Norm vorgeschrieben, insbesondere nicht in § 36 Abs. 2 WaffG ... oder in §§ 13, 14 AWaffV. Der dort vorgeschriebene hohe Sicherheitsstandart einer Unterbringung von Waffen und Munition in verschlossenen Waffenschränken und der hierdurch beabsichtigte Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von diesen Gegenständen durch Unbefugte ist vorliegend auch nicht durch eine nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels im Ergebnis aufgehoben worden. Der Schlüssel lag nicht etwa offen in dem Wohnhaus, ... oder jedenfalls ohne nennenswertes Hindernis griffbereit in der Nähe des Waffenschrankes oder auch an anderer Stelle in dem Einfamilienhaus, ... sondern in einer verschlossenen Geldkassette der Marke C. X., die sich wiederum in einem Schrank im Schlafzimmer befand.
..."
Ob man sich den Stress wegen 80 € Mehrpreis für ein Zahlenschloss (auch nachrüstbar) antun möchte muss jeder selber entscheiden.
Wohl wahr, aber es gibt noch genug legale Altbestände aus Zeiten vor 9/11 und grünsozialchristlicher Panikmache (siehe obiges Urteil).