Aufbewahrung Munition

G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Sorry, aber falsch.
Es gab vor einigen Jahren mal ein Papier, wenn mich nicht alles täuscht vom bayrischen LKA, wo das so drin stand, welches aber zurückgezogen wurde.
Meine Hosentasche ist auch kein "Wertbehältnis".

Genau die Aussage hat mein Sohn vor ca. 2 Monaten von seiner Behörde erhalten.
Er hat einen B-Würfel für Munition mit Zahlenschloss.
Eigene Hosentasche gilt übrigens als "alleiniger Zugriff".

Die Frage bei aufgebrochenem B-Schrank und aufgeschlossenem 0/1-Schrank wird wohl noch mal juristisch zu klären sein.
Ob man sich den Stress wegen 80 € Mehrpreis für ein Zahlenschloss (auch nachrüstbar) antun möchte muss jeder selber entscheiden.
 
Registriert
7 Jul 2013
Beiträge
505
Ich halte verstecken für sinnvoller. Ein Einbruch geht auf Zeit, das muss kalkulierbar sein. Wenn einer zufällig einstigt wird er Wertgegenstände suchen und den Schrank ignorieren und wenn er gerade wegen der Waffen eingestiegen ist wird er den Safe knacken wollen statt den Schlüssel zu suchen, das dauert viel zu lange und der Erfolg ist fraglich. Knacken oder abtransportieren geht auf jeden Fall und ist zeitlich planbar.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.060
Genau die Aussage hat mein Sohn vor ca. 2 Monaten von seiner Behörde erhalten.
Welche jetzt, meine oder Deine?
Nee, ist jetzt nicht wirklich ernst gemeint die Frage, nur ein wenig Haarspalterei.

Grundsätzlich gilt (und so steht es inzwischen auch in fast allen Merkblättern der LKÄ'er und dem des Bundesverwaltungsamtes:
"Der Schlüssel zum Waffenschrank muß sich allein in der ausschließlichen Gewalt / Kontrolle des Berechtigten befinden.
Empfohlen wird ein Zahlenkombinationsschloss, um das Problem der sicheren Schlüsselaufbewahrung zu vermeiden"

Es steht nirgends etwas von irgendwelchen Wertbehältnissen oder Sicherheitsstufen!

Aber jeder SB ist gerne ein kleiner König.

Die Frage bei aufgebrochenem B-Schrank und aufgeschlossenem 0/1-Schrank wird wohl noch mal juristisch zu klären sein.
Ist in ähnlicher Form bereits geschehen, zuletzt VG Köln, 20 K 8077/17 vom 21.02.2019
Zitat:
"Soweit der Beklagte den Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit darauf stützt, dass der Kläger seinen (Ersatz-)Schlüssel für den von den Einbrechern geöffneten Waffenschrank nicht in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahrt habe, vermag die Kammer dem im Rahmen der hier zu treffenden Prognose nicht zu folgen. Eine solche Art der Aufbewahrung von Tresorschlüsseln ist nicht durch eine entsprechende Norm vorgeschrieben, insbesondere nicht in § 36 Abs. 2 WaffG ... oder in §§ 13, 14 AWaffV. Der dort vorgeschriebene hohe Sicherheitsstandart einer Unterbringung von Waffen und Munition in verschlossenen Waffenschränken und der hierdurch beabsichtigte Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von diesen Gegenständen durch Unbefugte ist vorliegend auch nicht durch eine nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels im Ergebnis aufgehoben worden. Der Schlüssel lag nicht etwa offen in dem Wohnhaus, ... oder jedenfalls ohne nennenswertes Hindernis griffbereit in der Nähe des Waffenschrankes oder auch an anderer Stelle in dem Einfamilienhaus, ... sondern in einer verschlossenen Geldkassette der Marke C. X., die sich wiederum in einem Schrank im Schlafzimmer befand.
..."

Ob man sich den Stress wegen 80 € Mehrpreis für ein Zahlenschloss (auch nachrüstbar) antun möchte muss jeder selber entscheiden.
Wohl wahr, aber es gibt noch genug legale Altbestände aus Zeiten vor 9/11 und grünsozialchristlicher Panikmache (siehe obiges Urteil).
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Apr 2017
Beiträge
1.853
Den Aufpreis für das Zahlenschloss würde ich bei Neukauf vom 1er auch immer zahlen.
Meiner kam schon vor der Gesetzesänderung 2017 und war ein Transportschaden (nur optisch) und deshalb ein Schnapper. Wollte eigentlich noch einen A ohne Innenfach mit 130+ Einstellhöhe.
Er ist bei der Behörde (noch) nicht registriert.
Für die habe ich Bestandsschutz, mir reichen für alle meine Waffen A/B-Schränke.
Deshalb kann ich auch den Schlüssel im B lagern.
Beim letzten Eintrag meinte der SB ich hätte noch Lagerkapazitäten frei.
Als ich ihn fragte wieviel sagte er pro A-Schrank 10 Langwaffen und pro B-Schrank 5/10 Kurzwaffen.
Als ich dann fragte was mit "unbegrenzt Langwaffen" in B sei meinte er "nur soviel wie rein gehen".
Ohne weiteres könnte er mich aber nicht dazu verdonnern einen 0/1er zu kaufen.
Falls ich irgendwann mal was neues kaufe dann aber auf alle Fälle 1 mit Zahlenschloss.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
128
Zurzeit aktive Gäste
725
Besucher gesamt
853
Oben