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Hallo, ich hatte vor 3 Langwaffen in meinem Ferienhaus in einem Schrank Klasse 1 den Sommer über aufzubewahren,weil ich mich dort im Sommer die meiste Zeit aufhalte und ich dort auch auf den Stand gehe und ab und zu eine Einladung erhalte.
Mündlich habe ich das abgeklärt bei der Behörde, habe mir den Schrank gekauft und jetzt möchte die SB allerdings noch einen Begehungsschein einer Jagd in dem Ort.
In der Verordnung zur Aufbewahrung steht doch nichts darüber das diese Aufbewahrung an eine bestehende Jagd geknüpft ist. Sehe ich das richtig oder kann die SB das handhaben wie sie das möchte?
Wäre dankbar für ein paar hilfreiche Tipps.
Mündlich habe ich das abgeklärt bei der Behörde, habe mir den Schrank gekauft und jetzt möchte die SB allerdings noch einen Begehungsschein einer Jagd in dem Ort.
In der Verordnung zur Aufbewahrung steht doch nichts darüber das diese Aufbewahrung an eine bestehende Jagd geknüpft ist. Sehe ich das richtig oder kann die SB das handhaben wie sie das möchte?
Wäre dankbar für ein paar hilfreiche Tipps.