Aufbewahrung nicht dauerhaft bewohntes Gebäude

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Eine email ist so bezaubernd, weil darin alle Daten gespeichert sind ;)
Ich habe mir bei der Behörde aber noch nie Gedanken gemacht, dassirgendein Einschreiben oder dergleichen notwendig ist.
Man kann natürlich auch einfach um Bestätigung des Eingangs bitten.
 
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Aber begründet die Aufbewahrung ohne Grund / Bedürfnisse keine Waffen.
Eine Waffe im Ferienhaus wird immer ungerne genehmigt wenn kein Bedürfnisse vorliegt zB. Jagdrevier oder Jagderlebnis.
Aber gutt wer sich ungerecht behandelt fühlt kann Ja klagen vielleicht haben wir dann bald ein grundsätzliches Aufbewahrungsverbot in Ferienhäusern.
Das Bedürfnis des Jägers ist der Jagdschein und das Bedürfnis ist nur für den Erwerb von Belang. ich spaziere mit gültigem JS in den Waffenladen und kaufe so viele Langwaffen, auch Halbautomaten, bis das Geld alle ist. Das ist mein gutes Recht als Jäger. Die anschließende Aufbewahrung hat mit dem "Bedürfnis" nix mehr zu tun, allerhöchstens mit der "Zuverlässigkeit".
 
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Deine Sb hat keine Doktorarbeit in Waffenrecht geschrieben sondern eine Lehre in der Verwaltung gemacht. Du kommst mit einer Frage, mit der sie vermutlich noch nie konfrontiert wurde und sie versucht jetzt, sich in jede Richtung abzusichern, aus dem einzigen Grund, weil sie es selbst nicht besser weiß.
Die "Lehre" ist ein Bachelorstudium, manchmal sogar mit Master, aber es ist eben kein Jurastudium, für das Auslegen eigentlich eindeutiger Sachverhalte (Text Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften dazu) sollte es im gehobenen Dienst aber reichen :)
Der Sachbearbeiter bei "meiner" früheren UJB hat vorher Bäderverwaltung gemacht...
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Das Bedürfnis des Jägers ist der Jagdschein und das Bedürfnis ist nur für den Erwerb von Belang. ich spaziere mit gültigem JS in den Waffenladen und kaufe so viele Langwaffen, auch Halbautomaten, bis das Geld alle ist. Das ist mein gutes Recht als Jäger. Die anschließende Aufbewahrung hat mit dem "Bedürfnis" nix mehr zu tun, allerhöchstens mit der "Zuverlässigkeit".
Lies mal nochmal in ruhe was ich geschrieben hab von Erwerb war da nie die Rede.;):unsure:
Bei der Waffenaufbewahrung kann die Behörde durchaus Auflagen machen die von den Mindes Standards abweichen.
Der Gesetzgeber möchte hier verhindern das Waffen durchs Land vagabundieren und für eine Kontrolle der Aufbewahrung nicht mehr greifbar sind.
 
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Die Auflagen sind aber nicht willkürlich, sondern begründet. Eine Grundlage steht im Text.
Der Gesetzgeber hat den Bedarf erkannt und diese Möglichkeit der Aufbewahrung so auch extra geschaffen.
 
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Lies mal nochmal in ruhe was ich geschrieben hab von Erwerb war da nie die Rede.;):unsure:
Bei der Waffenaufbewahrung kann die Behörde durchaus Auflagen machen die von den Mindes Standards abweichen.
Der Gesetzgeber möchte hier verhindern das Waffen durchs Land vagabundieren und für eine Kontrolle der Aufbewahrung nicht mehr greifbar sind.
Dito, lies nochmal kurz nach, was "Bedürfnis" bedeutet und wann es "zieht". Nach dem Erwerb ist das Bedürfnis eines Jägers irrelevant, anders, als zB beim Sportschützen. Das Bedürfnis kann nicht aberkannt oder zurückgezogen werden, ausser, die WBK und/oder der JS werden eingezogen. Usw, usf.

Nicht immer nur mit Begrifflichkeiten um sich werfen, die eine ganz bestimmte Bedeutung haben, ohne diese zu kennen. Ich kann bei ein und demselben Vorgang eine Waffe transportieren, sie besitzen und auch führen, sie muss aber nicht mein Eigentum sein.
 
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Oft aber eher eine einfache Lehre zum Verwaltungsfachangestellten, in etwa so.
https://www.ausbildung.de/unternehm...08-2021/3c60a334-ddd6-4475-9dd5-57566c70d77b/
Ich bezweifle, dass ein ausgelernter Verwaltungsfachangestellter direkt in der Waffenbehörde eingesetzt wird. Je nach Größe der Behörde ist das üblicherweise schon gehobener Dienst (heutzutage Bachelor-Studium), zumeist A10/A11 (Oberleutnant/Hauptmann für die Gedienten) oder vergleichbare Angestellte, die NACH der oben genannten Lehre in deutlich mittlerem Lebensalter zwei weitere Prüfungen abgelegt haben, die dem Bachelor-Studium gleichgestellt werden (und auch hier nur Bestenauslese).

Das wäre ein Vergleich der Lehre zum Schlosser mit dem früheren Dipl-Ing (FH), ich bewerte aber extra nicht, was sinnvoller ist :)

Beispiel 1: Niedersachsen

Beispiel 2: Baden-Württemberg

In BaWü sind "Angestellte" gar nicht vorgesehen, nur Forst- und Verwaltungswirte, in Niedersachsen, wie oben beschrieben, auch Arbeitnehmer mit dem Fachlehrgang II.

Erzähl doch Deinem TÜV-Prüfer beim nächsten Mal zu Beginn Deiner HU-Prüfung, Du hieltest ihn für einen Ex-Azubi...
 
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Ich bezweifle, dass ein ausgelernter Verwaltungsfachangestellter direkt in der Waffenbehörde eingesetzt wird. Je nach Größe der Behörde ist das üblicherweise schon gehobener Dienst (heutzutage Bachelor-Studium), zumeist A10/A11 (Oberleutnant/Hauptmann für die Gedienten) oder vergleichbare Angestellte, die NACH der oben genannten Lehre in deutlich mittlerem Lebensalter zwei weitere Prüfungen abgelegt haben, die dem Bachelor-Studium gleichgestellt werden (und auch hier nur Bestenauslese).

Das wäre ein Vergleich der Lehre zum Schlosser mit dem früheren Dipl-Ing (FH), ich bewerte aber extra nicht, was sinnvoller ist :)

Beispiel 1: Niedersachsen

Beispiel 2: Baden-Württemberg

In BaWü sind "Angestellte" gar nicht vorgesehen, nur Forst- und Verwaltungswirte, in Niedersachsen, wie oben beschrieben, auch Arbeitnehmer mit dem Fachlehrgang II.

Erzähl doch Deinem TÜV-Prüfer beim nächsten Mal zu Beginn Deiner HU-Prüfung, Du hieltest ihn für einen Ex-Azubi...
Verwaltungsfachangestellte(r) ist die Berufsbezeichnung der 3jährigen dualen Berufsausbildung in sämtliche Behörden.
Die Ausbildung findet je nach Amt/Behörde in den vorhandenen Abteilungen statt. Also ob wer später bei der Unteren Wasserbehörde, in der KFZ- Zulassung, bei der Kreiskasse, im Veterinäramt oder beim kommunalen Jobcenter sitzt, ist erstmal egal. Der Ausbildungsweg ist der gleich.
In der Regel haben diejenigen mit Leitungsfunktion, also Abteilungsleiter, Hauptabteilungsleiter, Amtsleiter etc. ein verwaltungstechnisches oder ein inhaltlich passendes Studium (Vetmed, Sozpäd., Wasserbauing. etc), die Sachbearbeiter eher nicht.
 
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Und der TÜV ist keine Behörde.
Lies das bitte nochmal nach, wenn der Prüfer keine sehr behördenähnliche Funktion hätte, dürfte er das Aufkleberchen nicht draufkleben. Google-Stichwort "Beliehener". Gilt auch für Fleischbeschauer in den Schlachthöfen (nicht in der Disco oder am Strand). Beide sind "fast" Beamte.
 
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Verwaltungsfachangestellte(r) ist die Berufsbezeichnung der 3jährigen dualen Berufsausbildung in sämtliche Behörden.
Die Ausbildung findet je nach Amt/Behörde in den vorhandenen Abteilungen statt. Also ob wer später bei der Unteren Wasserbehörde, in der KFZ- Zulassung, bei der Kreiskasse, im Veterinäramt oder beim kommunalen Jobcenter sitzt, ist erstmal egal. Der Ausbildungsweg ist der gleich.
In der Regel haben diejenigen mit Leitungsfunktion, also Abteilungsleiter, Hauptabteilungsleiter, Amtsleiter etc. ein verwaltungstechnisches oder ein inhaltlich passendes Studium (Vetmed, Sozpäd., Wasserbauing. etc), die Sachbearbeiter eher nicht.
Alles korrekt wiedergegeben, nur die Sachbearbeiterebene, um die es hier geht, vergessen. Diese hat ein Diplom- oder Bachelorstudium zu absolvieren, es sind dort Diplom-Verwaltungswirte, Diplom-Forstwirte, Diplom-Ingenieure etc. tätig. Bei der Bundeswehr ist das die Ebene Leutnant bis Stabshauptmann und am Ende ist man manchmal sogar Amtsleiter eines kleinen Amtes. Auf kommunaler Ebene ist die "Leitungsebene" genau dieser Personenkreis.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

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Lies das bitte nochmal nach, wenn der Prüfer keine sehr behördenähnliche Funktion hätte, dürfte er das Aufkleberchen nicht draufkleben. Google-Stichwort "Beliehener". Gilt auch für Fleischbeschauer in den Schlachthöfen (nicht in der Disco oder am Strand). Beide sind "fast" Beamte.
:unsure::unsure::unsure::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
 

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