Aufbewahrung nicht dauerhaft bewohntes Gebäude

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Lies das bitte nochmal nach
Ok, kostet ja nichtmal eine Minute.
TÜV Nord, Impressum, https://www.tuev-nord-group.com/de/meta/impressum/ Ahh..., TÜV NORD AG

Und wenn eine Firma ihre Leute Sachbearbeiter nennt, dann tut sie das eben. Weißt Du woher ich das weiß, ich war selbst einmal ein paar Jahre Sachbearbeiter. Jetzt haben sie allerdings einen Anglizismus dafür gefunden, d.h. ich mache zwar die selbe Arbeit aber Sachbearbeiter bin ich nicht mehr, Sachbearbeiter gibt es bei uns nicht mehr.
 
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Ich bezweifle, dass ein ausgelernter Verwaltungsfachangestellter direkt in der Waffenbehörde eingesetzt wird. Je nach Größe der Behörde ist das üblicherweise schon gehobener Dienst.

Wenn man die Laufbahn so mancher Verwaltungsfachangestellen (und höherer Posten) mitverfolgt, wundert man sich schon, wie das funktioniert. Die werden zwischen oft völlig unterschiedlichen Sachgebieten hin und her geschoben, gerade die, die nicht die hellsten Kerzen auf dem Kuchen sind.
Da kommen dann halt so Sachen raus, wie vom TO beschrieben.

Fakt ist: der ordinäre Sachbearbeiter ist Verwaltungsfachangestellter mit einer dreijährigen Berufsausbildung. Egal in welchem Sachgebiet.
Die Sachgebietsleiter haben in der Regel eine Weiterbildung AGLII oder zum Verwaltungsfachwirt. Erst bei der Amtsleitung des Ordnungsamts (in By. sind die Jagdbehörden meist dort angegliedert) sitzt in der Regel jemand, der (irgendetwas) studiert hat. Zwingende Voraussetzung ist ein Studium bei Angestellen jedoch bis hoch zum Referenten nicht.

Waidmannsheil
Ratatoskr
 
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§ 1 Abs. 4 VwVfG: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." Das können juristische Personen des öffentlichen Rechts sein (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) oder Rechtsträger des Privatrechts (z. B. Beliehene). Und der TÜV (oder DEKRA, oder ...) ist nun einmal in einigen Aufgaben ein solcher Beliehener. Was ist daran so lustig?
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
§ 1 Abs. 4 VwVfG: "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt." Das können juristische Personen des öffentlichen Rechts sein (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen) oder Rechtsträger des Privatrechts (z. B. Beliehene). Und der TÜV (oder DEKRA, oder ...) ist nun einmal in einigen Aufgaben ein solcher Beliehener. Was ist daran so lustig?
:unsure::unsure::cry: :sad::cry: :sad:
 
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"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen"
Die zuständige Behörde für den Besitz ist die Behörde, die die WBK ausstellt. Also die, wo mein Hauptwohnsitz ist. Der weise ich die MÖGLICHKEIT zur gesetzeskonformen Aufbewahrung nach.
Das heißt aber nicht, dass die Waffen dort immer ihren "Wohnsitz" haben müssen.
Einige lagern im Schützenverein in einem dort eigenen Tresor, andere (max. 3 LW) stehen in der Nebenwohnung im Revier in einem 1er Schrank. Und diese Nebenwohnung ist in einem anderen Bundesland.
Welche Waffe sich wo befindet, entscheide ich nach Bedarf und verzichte darauf, den wechselnden Aufbewahrungsort der Waffe der Behörde jeweils mitzuteilen.

Bei einer Kontrolle am Hauptwohnsitz vor einigen Jahren waren demnach einige Waffen "aushäusig".
Ich bot der (netten) SV eine Rundfahrt zum Verein und zur Datsche auf der Jagd an, auf die sie aber verzichtete.
Die andere Möglichkeit: Eine Vorlage der aushäusigen Waffen auf dem Amt, wurde auch nicht verlangt.

Locker bleiben.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
damit ist dann ja die unangekündigte Aufbewahrungsüberprüfung endgültig absurd und ein Schildbürger Streich.
Jeder kann zu jeder Zeit im Waffenschrank fehlende Waffen als in der Jagdhütte aufbewahrt deklarieren ohne das es kontrolliert werden kann.:unsure:(y)
Wer will denn von NRW aus nachprüfen ob ich Waffen in Brandenburg aufbewahre?
 
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Im Waffengesetz ist vieles absurd... also schon mal kein Argument.

Außerdem heißt es im Gesetz nur, dass ich die Kontrolle ermöglichen muss, nicht, dass sie angenehm oder ökonomisch für den Kontrolleur sein muss.

Waffen in der Jagdhütte können doch kontrolliert werden, im Zweifelsfall muss halt der Kontrolleur den halben Tag wandern - und?
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
damit ist dann ja die unangekündigte Aufbewahrungsüberprüfung endgültig absurd und ein Schildbürger Streich.

Darüber muß man sich eigentlich nicht beklagen, oder?:cool:

Jeder kann zu jeder Zeit im Waffenschrank fehlende Waffen als in der Jagdhütte aufbewahrt deklarieren ohne das es kontrolliert werden kann.

Du hältst dich an das Gesetz, niemand erwartet vom besten WaffG aller Zeiten dass wir es verstehen müßten.

Wer will denn von NRW aus nachprüfen ob ich Waffen in Brandenburg aufbewahre?

Im Zweifel, Amtshilfe.


immer locker...

CdB
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Darüber muß man sich eigentlich nicht beklagen, oder?:cool:



Du hältst dich an das Gesetz, niemand erwartet vom besten WaffG aller Zeiten dass wir es verstehen müßten.



Im Zweifel, Amtshilfe.


immer locker...

CdB
ach so ja klar die flexen dann zeitgleich meinen Schrank in BR auf neee sicher so geht das(y)(y)(y):unsure:
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
JA oder du wirst aufgefordert dich dort mit dem Kollegen zu treffen.

Wie gesagt in diesem Gesetz wurden weder Logik noch gesunder Menschenverstand versteckt.


CdB
 
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Ohne da jetzt rechtlich tief eingestiegen zu sein oder zu wollen (in der Lebenswirklichkeit war es einfach zu einfach..), lief das bei mir so:

- Verlegung erster Wohnsitz nach BY, zweiter Wohnsitz in anderem BL
- Anzeige der dauerhaften Aufbewahrung am zweiten Wohnsitz beim LRA BY
- LRA BY: nur wenn die Behörde am 2. Wohnsitz die Bereitschaft zur Kontrolle der Aufbewahrung übernimmt
- Behörde zweiter Wohnsitz per Email an LRA Bayern: ok

Da endet das dann schon, Dauer 2 Wochen.
 
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@Beowulf80
Aha. Und wo arbeiten Deiner Meinung nach die Verwaltungsfachangestellten?
Und ob wer beamtet ist oder nicht, hat mit der Ausbildung nix zutun.
Denkst Du Dir die Antworten aus?
Ich würde behaupten wollen, es gibt in keiner einzigen Waffenbehörde entsprechende Sachbearbeiter, die "nur" VFA sind (ohne Fortbildungslehrgänge I und II), denn sonst wären sie keine Sachbearbeiter. Das ist jeweils definiert und hat jeweils Voraussetzungen.
Echt, ohne die geringste Ahnung bei profundem Selbstvertrauen Behauptungen aufstellen - kommst Du aus dem Rheinland oder dem Ruhrpott?
 
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Wenn man die Laufbahn so mancher Verwaltungsfachangestellen (und höherer Posten) mitverfolgt, wundert man sich schon, wie das funktioniert. Die werden zwischen oft völlig unterschiedlichen Sachgebieten hin und her geschoben, gerade die, die nicht die hellsten Kerzen auf dem Kuchen sind.
Da kommen dann halt so Sachen raus, wie vom TO beschrieben.

Fakt ist: der ordinäre Sachbearbeiter ist Verwaltungsfachangestellter mit einer dreijährigen Berufsausbildung. Egal in welchem Sachgebiet.
Die Sachgebietsleiter haben in der Regel eine Weiterbildung AGLII oder zum Verwaltungsfachwirt. Erst bei der Amtsleitung des Ordnungsamts (in By. sind die Jagdbehörden meist dort angegliedert) sitzt in der Regel jemand, der (irgendetwas) studiert hat. Zwingende Voraussetzung ist ein Studium bei Angestellen jedoch bis hoch zum Referenten nicht.

Waidmannsheil
Ratatoskr
Der Angestelltenlehrgang II, den nur die wenigsten VFA bekommen, ist dem Bachelorstudium gleichgestellt.
Ein Sachbearbeiter im öffentlichen Dient ist beinahe zwingend ein Mitarbeiter des gehobenen Dienstes und kann daher niemals "nur "VFA sein, denn das ist ein reiner Ausbildungsberuf und kann mit "Bürokaufmann/-frau" gleichgesetzt werden. Die Begriffe "Bürosachbearbeiter" (VFA, mittlerer Dienst), "Sachbearbeiter" (Bachelor, gehobener Dienst), und "Referent" (höherer Dienst, Master-Studium) sind DEFINIERT und haben damit, wie Privatfirmen wie Fliesen-Schulze ihre Mitarbeiter nennt, genau gar nix zu tun.
Falsche Behauptungen sollte man korrigieren.
 
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Wir reden hier immer gern mein SB, dein SB. Weiß überhaupt jemand welche Lohngruppe sein SB im Amt bekommt?
Und das hat auch absolut nichts damit zu tun, das auf der Internetseite des jeweiligen Amtes "Ihr Sachbearbeiter für..." ausgepriesen wird.

Ni Angestelltenlehrgang I -> 10 Monate, möglich mit Hauptschulabschluß https://www.nsi-hsvn.de/ausbildung/ausbildungsangebote/ausbildungsgaenge/angestelltenlehrg-1.html
Ni Angestelltenlehrgang II -> 10 Monate, möglich mit Angestelltenlehrgang I https://www.nsi-hsvn.de/ausbildung/ausbildungsangebote/ausbildungsgaenge/angestelltenlehrg-2.html

Ja, das ist mit dem Bachelorstudium -> 3 Jahre oder mehr, Fachabitur oder Abitur. durchaus vergleichbar.

und haben damit, wie Privatfirmen wie Fliesen-Schulze ihre Mitarbeiter nennt, genau gar nix zu tun.
Du zuallererst, hast den Mitarbeiter einer AG, den TÜV-Prüfer hier aufgeführt. Alles andere waren Antworten darauf.
 

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