Aufbewahrung teilgeladen-Jagdschein 3 Jahre weg

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Leider hat die Behörde das Recht meine Waffen zu kontrollieren. Warum ich mir und den SBs das Leben schwer machen soll, erschliesst sich mir nicht. Aber das soll doch jeder halten wie er will.
Das wir legalen Waffenbesitzer den zugesicherten Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung teilweise aufgegeben haben, ist der Preis den wir für den Waffenbesitz zahlen. Das sollte jedem klar sein.
Das ist eine Entscheidung. Will ich Waffen haben, dann muss ich mit den Konsequenzen leben.

Deine Bemerkungen zu "Haustüre aushängen....usw." ist Polemik. Dazu äussere ich mich nicht..
Ich mache es dem SB doch garnicht schwer. Er sagt ich möchte gern vorbeikommen und ich sage gern morgen nach der Arbeit. Oder gern Dienstag 15:30 dann komme ich früher heim.

Wenn also sein Aufwand von eben einmal anrufen zu viel ist fährt er halt umsonst und macht das dann nochmal.
 
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Das ist dein gutes Recht.
Andere haben eben ein gutes Recht nicht gläsern zu sein und zu hause so gering wie möglich belästigt zu werden.
Die Auswirkungen auf die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind obendrein nahe Null. Eine insgesamt also weitestgehend nutzlose Maßnahme auf einer viel zu hohen Eingriffsstufe (Grundrecht).

Einzelfälle wird man leider nie verhindern können.

Und gehen wir jetzt nochmal auf das tatsächliche Thema zurück, dann hatte jemand seine Waffen verschlossen und statt den fehler als situativ anerkannt entsprechend geringer zu werten, verloert man Jagdschein und damit in de Folge das Bedürfnis und erhebliche Werte der Waffen und Lebensfreude.
Wegen was jetzt genau und warum ging das nicht mti einem spürbaren Bußgeld?
Es muss doch Abstufungen geben zwischen geladene waffe unterm Kopfkissen galang in kinderhände und wurde mit zum Spielplatz genommen und überraschter mann schloss notdürftig seine waffe weg, um mal an der Tür nachzuschauen.
Ohne die Klingelei der Behörde, wäre es auch garnicht zu der Situation gekommen.
Die abstrakte Gefahr konkret bei Null.
Der Deutsche Jagdrechtstag hat schon zweimal der Politik in seinen Empfehlungen nahegelegt, eine differenziertere Sanktionsregelung im WaffG / BJagdG zu schaffen. Dieses vom BVerwG forcierte härteste Vorgehen bei kleinsten Verfehlungen ist absolut unverhältnismäßig und damit letztlich rechtsstaatswidrig. Nur werden unsere Rufe ungehört verhallen. Der meinungsstarke Grünenwähler aus Prenzelberg freut sich doch über jede einkassierte Waffe.
 
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Dieses vom BVerwG forcierte härteste Vorgehen bei kleinsten Verfehlungen ist absolut unverhältnismäßig und damit letztlich rechtsstaatswidrig. Nur werden unsere Rufe ungehört verhallen. Der meinungsstarke Grünenwähler aus Prenzelberg freut sich doch über jede einkassierte Waffe.
Leider ist das so... Es werden hier viel zu wenig Fälle nach Karlsruhe getragen. Ich weiß zwar nicht, wie die die Sache sehen, aber eine Klärung wäre das schon. Das Problem: Die Jagdpächter zahlen lieber Wildschaden als mal eine Kasse einzurichten, aus der solche Verfahren bezahlt werden könnten. Und dann bitte einen Top-Verfassungsrechtler beauftragen und keinen Wald- und Wiesenanwalt! Sonst geht das nach hinten los...
 
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Das ist gar kein hebel. Den muss man weiter oben ansetzen, aber es leicht machen, ist wenig hilfreich.
Der Staat hat im Grunde garkeine rechte. er nimmt sich diese vom Souverän (Grundgesetz) solange diese sie hergeben. Das ist immer wieder zu hinterfragen und ggfs. rückgängig zu machen. Vor allem vor dem Hintergrund der zugesicherten Grundrechte in unserer gemeinsamen Geschäftsgrundlage (Grundgesetz).
Unangemeldet wird man also nicht angetroffen. Das ist schon das kleinste, aber zugleich wirksames Mittel. Niemand hat überfallartig und fordernd im eigenen Rückzugs- und Schutzbereich aufzutauchen.
Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.
Lieber mantelträger,
das mit dem "Souverän" habe ich auch mal so gelernt. Abgeordnete sehen das unwidersprochen anders.
Gruß
 

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Das ist ja auch ein ganz spezielles Exemplar.
Möge ihm all die Hilfe zuteil werden, die er benötigt.
 

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