Aufbewahrung teilgeladen-Jagdschein 3 Jahre weg

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Das alle davon ausgehen, dass das Magazin zu entnehmen wäre?
Wir wissen solche Dinge nicht. Das einzige, was wir wissen, dass Munition nicht in Verbindung mit der Waffe im Schrank zu stehen hat. Wir wissen nicht mal ob es ein A oder ein 0-Schrank war.
Wir wissen nicht ob der im Revier wohnt.
Wir wissen nicht, ob der das immer so macht.
Wir wissen, aus welchem Grund das konkret passiert ist.
Alles andere ist Spekulation.
Was ich allerdings glaube, da stimme ich Mantelträger zu. Es war keine Gefahr in Verzug.
Von daher finde ich den Entzug des Jagdscheines schon ein wenig happig.
Mal eben schnell die Waffe sicher unterbringen, dass hätte so mancher von uns so gemacht.
 
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Wo ich die Experten gerade alle hier habe, habe ich mal eine bescheidene Frage.
Kann ich einen Waffenschrank einfach in die Scheune stellen?
Hintergrund ist der: Ich bekomme rund um den Hof relativ einfach Ringeltauben und Rabenkrähen, lästig ist es nur immer ins Haus zu rennen, die Waffe aus dem etwas engbestückten Schrank zu nehmen über den Hof laufen, und weg ist die Krähe.
Wenn ich jetzt zwei oder drei Schränke auf dem Hof verteile und die Waffen da nach Bedarf unterbringe, mache ich dann irgendeinen Fehler?
 
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Fehler macht jeder mal. Ich finde das total überzogen. Man wird angequatscht ... Telefon... schon ist mal etwas übersehen...
Sicher ist das Fehlerhaft... aber ein Bußgeld wie beim falsch Parken wäre ok. Wir nehmen dem Autofahrer ja auch nicht das Auto weg weil er nicht richtig geparkt hat. Wenn sowas dann wiederholt auffällt... andere Geschichte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Dafür braucht sie der Kontrollierende aber nicht in die Hand zu nehmen, denn für solche Fälle stehe ich ja daneben. Waffe herausnehmen, Nummer/Hersteller/Kaliber zeigen und wieder reinstellen. Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass dem Kontrollierenden der teure Ferlacher Barock oder die wertvolle Boss Schwesterflinte aus der Hand fällt.
Bei mir gab es übrigens keinen Hausbesuch, die nette und sehr kompetente Sachbearbeiterin (ernst gemeint) unserer Behörde rief mich nur an und sagte ich soll ihr ein Bild meines Waffenschrankes und des Typenschildes per Mail schicken. Gesagt, getan. Danach kam ein Anruf von ihr, dass ich einen Schrank für 10 LW habe, ich aber 11 LW eingetragen habe und ich bitte noch einen Schrank kaufen solle. Das habe ich getan und ihr Wunschgemäss die geforderten Bilder vom neuen Schrank geschickt. Damit war die Kontrolle erledigt.


Und um den Ladezustand zu Überprüfung büßt du die Waffe brechen oder Verschluss öffnen. Da wäre aufgefallen das der Repetierer unterladen war. Deshalb sind doch die Waffen weg. Die Aussage von dir, das deine Waffen nicht geladen oder unterladen sind zählt beim Thema Sicherheit leider nicht.
 
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Weil es gerade zum Thema und zum endenden Jagdjahr passt :

Ein Jagdscheininhaber lässt seinen Jagdschein zu spät / garnicht verlängern und besitzt noch Munition. Diese wird bei einer Kontrolle aufgefunden.

Er besitzt also unberechtigter weise Munition, ist unzuverlässig und bekommt die Karte gelocht.

Also frühgenug verlängern oder wenigstens die Munition an einen Berechtigten geben.
 
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Ein Jagdscheininhaber lässt seinen Jagdschein zu spät / garnicht verlängern und besitzt noch Munition. Diese wird bei einer Kontrolle aufgefunden.
Er besitzt also unberechtigter weise Munition, ist unzuverlässig und bekommt die Karte gelocht.
Mit genau dieser Argumentation (u.a. auch Verfassungsschutzabfrage/Corona Verzögerungen angeführt) bat ich meine Waffenbehörde mir (wie früher üblich) den Mun-Erwerb für die Jagdwaffen mitzustempeln.
"Machen wir nicht mehr, ist nicht erforderlich, wenn es mal zu den genannten Verzögerungen kommen sollte, können wir eine Erlaubnis zum Mun-Besitz ausstellen".
Das kam von der Behörde, die genau 12 Wochen für den Eintrag einer Flinte in die WBK gebraucht hat. (y)
 
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Wo ich die Experten gerade alle hier habe, habe ich mal eine bescheidene Frage.
Kann ich einen Waffenschrank einfach in die Scheune stellen?
Hintergrund ist der: Ich bekomme rund um den Hof relativ einfach Ringeltauben und Rabenkrähen, lästig ist es nur immer ins Haus zu rennen, die Waffe aus dem etwas engbestückten Schrank zu nehmen über den Hof laufen, und weg ist die Krähe.
Wenn ich jetzt zwei oder drei Schränke auf dem Hof verteile und die Waffen da nach Bedarf unterbringe, mache ich dann irgendeinen Fehler?
In jedem Fall 1er Schrank mit max 3 Waffen wie bei einer Jagdhütte.
 
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Er besitzt also unberechtigter weise Munition, ist unzuverlässig und bekommt die Karte gelocht.

Stimmt, darauf wurde im RWJ auch noch einmal hingewiesen. Finde ich aber ähnlich unsinnig und überzogen. Zumal sich meine Waffenbehörde schon mehrfach geweigert hat, die Munition in die WBK einzutragen.

Da meine Frau seit ein paar Jahren den Jagdschein hat und die Verlängerung in unterschiedlichen Jahren ansteht ist das Problem jetzt zum Glück aus der Welt.
 
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15 Nov 2016
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Rechtlich genau genommen nicht erlaubt....gibt es hier im Forum auch irgendwo eine Diskussion. Du darfst rechtlich gesehen nur ne puffer Patrone ins Patronenlager stecken...oder ins Magazin und es einführen. Auch als wiederlader...

Also auf die schnelle finde ich dafür keine Rechtsgrundlage. Wer hilft?
 
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27 Jul 2016
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Da kann dir nicht geholfen werden, weil das nirgends steht. Das sind Interpretationen von einzelnen Hosemitkneifzangeanzieher des Bedürfnisses und evtl. gibt's Urteile dazu. Diese gelten aber nicht allgemein. Ich hab auch noch keines in die Finger bekommen...


Grüße

Tom
 
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27 Jul 2016
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Genau das ist der Paragraph, der da besonders streng ausgelegt wird.
Du meinst wahrscheinlich 2. A)?
Eine Waffe zuhause zu laden halte ich nicht für "leichtfertig verwenden", wenn man die typischen vier Sicherheitsregeln beachtet. Ein Richter mag das natürlich anders auslegen. Das liegt aber auch daran, dass der das nur mitbekommt wenn was passiert. Dann hat man die Waffe aber auch leichtfertig verwendet!


Grüße

Tom
 

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