Aufbewahrung teilgeladen-Jagdschein 3 Jahre weg

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Du möchtest das nicht korrekt einordnen?

Wenn seinem dauernd unangemessen an den Kragen geht, muss man sich damit mal befassen.
Und alles wiederin Maß und Mitte zurückführen.
Das beginnt mal mit der Beurteilung der Lage.

Dazu ist allerdings schon vieles geschrieben.
 
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Bei mir kommt man nur in 2 Fällen in die Wohnung.. Man meldet sich vorher an . Oder mit dem SEK .

Das gilt für Verwandte wie für Behörden, oder jeden Dienstleister.
 
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Selbst meine Mutter meldet sich an🤣
Und mit Anmeldung hab ich ja auch nix gegen Besuch. Und wenn kontrolliert werden soll.. jederzeit, auch morgen 17 Uhr kein Problem.
 
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Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
So kleinlich wäre ich nicht.
Doof wenn die Feuerwehr nicht in die Bude darf, wenn die Hütte brennt .
Doof wenn der Notarzt nicht in die Wohnung darf, wenn der Besitzer mit Herzinfarkt oder Schlaganfall auf dem Boden liegt.
Und ärgerlich, weil die sich auch nicht 24 Stunden vorher anmelden.

Aber immer schön seinen Prinzipien treu sein 🤣
 
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So kleinlich wäre ich nicht.
Doof wenn die Feuerwehr nicht in die Bude darf, wenn die Hütte brennt .
Doof wenn der Notarzt nicht in die Wohnung darf, wenn der Besitzer mit Herzinfarkt oder Schlaganfall auf dem Boden liegt.
Und ärgerlich, weil die sich auch nicht 24 Stunden vorher anmelden.

Aber immer schön seinen Prinzipien treu sein 🤣
Die müssen halt dann das SEK mitbringen, ist doch nicht so schwer! :D
 
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Gelöschtes Mitglied 20159

Guest
Ich verstehe, das ganze Drama hier um die Kontrollen nicht.
Falls mal eine Kontrolle kommt, angemeldet oder nicht, dann dürfen die meinen Waffenschrank und die Waffen kontrolieren. Warum auch nicht?
Wenn sie freundlich sind bekommen sie sogar nicht einen Kaffee.
 
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Dein gutes Recht. Wer will, darf auch gleich seine Haustür aushängen, den grundstückszaun abbauen und die Gardinen, Rolläden und Vorhänge von den Fenstern entfernen. Sogar eine Videoübertragung der Innenräume an die Außenwand ist umsetzbar.
Andere halten das mit ihrer Privatsphäre und dem eigentlich grundgesetzlich zugesicherten Schutz der Unverletzlichkeit ihrer Wohnung eben anders. ;)
 
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Gelöschtes Mitglied 20159

Guest
Leider hat die Behörde das Recht meine Waffen zu kontrollieren. Warum ich mir und den SBs das Leben schwer machen soll, erschliesst sich mir nicht. Aber das soll doch jeder halten wie er will.
Das wir legalen Waffenbesitzer den zugesicherten Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung teilweise aufgegeben haben, ist der Preis den wir für den Waffenbesitz zahlen. Das sollte jedem klar sein.
Das ist eine Entscheidung. Will ich Waffen haben, dann muss ich mit den Konsequenzen leben.

Deine Bemerkungen zu "Haustüre aushängen....usw." ist Polemik. Dazu äussere ich mich nicht..
 
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Jeder kann seine Rechte wahren, wie immer er es belibet.
Man sollte anderen jedoch nicht reinreden oder sich eine einordnung dazu anmaßen.

Man darf auch weiterhin für seine Rechte eintreten und darum "kämpfen".

Nein, es ist nicht Preis für waffen. Die waffen ahtten viele auch schon vor der Gesetzesänderungen. Da gab es also gar keine Entscheidung zu trefeen, was man gegeneinander abwägt. Geht man zur Jagd, braucht es waffen. Jagd ist kein waffenhobby, sondern eine Aufgabe. Auch hier keine Entscheidungsmöglichkeit, es sei denn man ist jagender Falkner ohne Waffe.
Man kann sich auch bemühen, solche Fehlentwicklungen rückgängig zu machen und nicht freudig mit dem Schwanz zu wedeln, wenn sich jemand anmaßt seine Grundrechte(!) einzuschränken.
Das Grundgesetz ist eigentlich nicht als grober Anhalt gedacht gewesen. Die Dinge stehen da drin, weil sie elementar wichtig für eine Gesellschaft und die darin lebenden Menschen sind.

Aufgeben von Rechten ist jedermans Freiheit. Daraus erwächst aber kein Anspruch auf Andere.
 
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Gelöschtes Mitglied 20159

Guest
Alles was du zu den gesetzgeberischen Aspekten schreibts bin ich ganz bei dir.

Ob es irgendeinen Einfluss auf die Gesetzte hat, wenn man es der Exekutive schwermacht, glaube ich nicht.
Das ist wohl der falsche Hebel.
 
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Meinetwegen kann die Behörde zur Kontrolle kommen wann sie möchte , mir ist das doch scheiss egal von wegen Termin oder „mein Recht „ wenn ich daheim bin und nicht grade dusche ist das alles für mich ok . Korinthen kacken fange ich nicht an da meine Behörde dies auch nicht macht . Und alles ist schön . Das ich als Legal Waffenbesitzer Gläserner bin als ein nicht Waffenbesitzer ist mir bekannt und ich kann damit sehr gut leben
 
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Alles was du zu den gesetzgeberischen Aspekten schreibts bin ich ganz bei dir.

Ob es irgendeinen Einfluss auf die Gesetzte hat, wenn man es der Exekutive schwermacht, glaube ich nicht.
Das ist wohl der falsche Hebel.
Das ist gar kein hebel. Den muss man weiter oben ansetzen, aber es leicht machen, ist wenig hilfreich.
Der Staat hat im Grunde garkeine rechte. er nimmt sich diese vom Souverän (Grundgesetz) solange diese sie hergeben. Das ist immer wieder zu hinterfragen und ggfs. rückgängig zu machen. Vor allem vor dem Hintergrund der zugesicherten Grundrechte in unserer gemeinsamen Geschäftsgrundlage (Grundgesetz).
Unangemeldet wird man also nicht angetroffen. Das ist schon das kleinste, aber zugleich wirksames Mittel. Niemand hat überfallartig und fordernd im eigenen Rückzugs- und Schutzbereich aufzutauchen.
Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.
 
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Meinetwegen kann die Behörde zur Kontrolle kommen wann sie möchte , mir ist das doch scheiss egal von wegen Termin oder „mein Recht „ wenn ich daheim bin und nicht grade dusche ist das alles für mich ok . Korinthen kacken fange ich nicht an da meine Behörde dies auch nicht macht . Und alles ist schön . Das ich als Legal Waffenbesitzer Gläserner bin als ein nicht Waffenbesitzer ist mir bekannt und ich kann damit sehr gut leben
Das ist dein gutes Recht.
Andere haben eben ein gutes Recht nicht gläsern zu sein und zu hause so gering wie möglich belästigt zu werden.
Die Auswirkungen auf die Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind obendrein nahe Null. Eine insgesamt also weitestgehend nutzlose Maßnahme auf einer viel zu hohen Eingriffsstufe (Grundrecht).

Einzelfälle wird man leider nie verhindern können.

Und gehen wir jetzt nochmal auf das tatsächliche Thema zurück, dann hatte jemand seine Waffen verschlossen und statt den fehler als situativ anerkannt entsprechend geringer zu werten, verloert man Jagdschein und damit in de Folge das Bedürfnis und erhebliche Werte der Waffen und Lebensfreude.
Wegen was jetzt genau und warum ging das nicht mti einem spürbaren Bußgeld?
Es muss doch Abstufungen geben zwischen geladene waffe unterm Kopfkissen galang in kinderhände und wurde mit zum Spielplatz genommen und überraschter mann schloss notdürftig seine waffe weg, um mal an der Tür nachzuschauen.
Ohne die Klingelei der Behörde, wäre es auch garnicht zu der Situation gekommen.
Die abstrakte Gefahr konkret bei Null.
 
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