Aufbewahrung teilgeladen-Jagdschein 3 Jahre weg

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Und Kontrolleure immer die Bösen sind und einem nur schaden wollen...

Bei den Kontrolleuren gibt es solche und solche, da habe ich von Sachbearbeitern auch schon Äußerungen gehört die klar ihre persönliche Meinung wiedergegeben haben und in der Sache nichts zu suchen gehabt hätten.

Unser Staat (ohne genau zu definieren wer oder was genau) hat aber ganz klar das Ziel, den legalen Waffenbesitz immer weiter einzuschränken, mit immer abstruseren Regeln. Warum genau soll ich den an dieser Stelle für meinen Freund halten?

Und ja, ich halte mich auch an Gesetze, die mir nicht gefallen, aber gerne muss ich das ja nicht tun.

Alter, was ist denn so schwer daran, sich einfach an die klaren Vorgaben zu halten?

Und Du (und andere hier) willst uns wirklich erklären, dass Du Dich in deinem Leben immer und überall an alle Vorschriften hältst und noch nie aus Versehen einen Fehler gemacht hast? Noch nie zu schnell gefahren, noch nie mal eben im Halteverbot gehalten, immer an die Lärmschutzsatzung gehalten und den Rasenmäher pünktlich ausgeschaltet, immer die richtigen, durch die Norm vorgegebenen Dübel verwendet... Immer an den Datenschutz gehalten, nutzt du vielleicht WhatsApp? Und das sind nur die einfachen Sachen, es gibt deutlich kompliziertere Rechtsgebiete.

Sorry, aber das glaube ich Dir nicht. Menschen machen eben auch mal Fehler, der Trick ist natürlich, die Prozesse so auszulegen, dass kleine Fehler auch nur kleine Auswirkungen haben.

Wieso das Magazin in der Waffe war wissen wir nicht. Vielleicht wurde er hektisch, weil es geklingelt hat, hat das Magazin aus der Tasche genommen und es eben in die Waffe gesteckt. Wäre ihm dann unter normalen Umständen nicht passiert, aber das ist alles Spekulation

Es ist ja unstrittig, dass der Mann einen Fehler gemacht hat und ein Bußgeld wäre dafür angemessen aber in meinen Augen eben auch nicht mehr. Und jetzt vergleiche das Strafe mal z.B. damit, dass er auf einer Landstraße 160 gefahren wäre, mit erheblich höherem Gefährungspotential.

Alles oft genug passiert. Der sorglose Umgang mit Waffen hat schon zu viele Opfer gekostet und leid in Familien gebracht.

Ja, das kommt leider vor und jedes Opfer ist eines zu viel. Da Menschen aber Fehler machen, müsstest Du dann konsequenter Weise jeglichen privaten Waffenbesitz verbieten. Aber damit nicht genug, wie viele Menschen sind unter Alkoholeinfluss ums Leben gekommen, wahrscheinlich deutlich mehr als durch privaten Waffenbesitz. Wie viele durch Haushaltsreiniger in normalen Flaschen, wie viele durch Unfälle mit Bürostühlen und Leitern.

Alles vermeidbar und alles verbieten? Das Leid in der Familie ist sicher nicht kleiner, weil es ein Haushaltsunfall war...
 
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Bei Dir vermute ich eher den Nachweis der Aufbewahrung .

Zitat :
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

(§ 36 Abs. 3 S. 1 WaffG).
Ok ,ich hab`s verstanden.Die SICHERE Aufbewahrung umfaßt ebenso den Zustand der Waffe als ungeladen.Dies kann demnach der Kontrolleur sich von mir zeigen lassen.
 
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Das ist die Lebensrealität.

Mbogo beschreibt nur etwas wie es im Gesetz steht, was aber niemand macht, bzw. fast niemand.
Und das auch so lange kein Problem macht, so lange man die Sicherheitsregeln einhält.

Immerhin ist der Passus im Gesetz ja nicht besonders alt und er kam nicht dazu, weil viel passiert wäre.
Er ist lebensfremd.
 
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Ich wohne in Einzelhof-Lage mitten im Revier, ich entladen in der Regel spätestens beim Betreten des Hofes.
Ich kann mich allerdings noch an unterladene KKs erinnern, um schnell aus dem Schlafzimmerfenster Tauben schießen zu können.
 
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Das ist die Lebensrealität.

Mbogo beschreibt nur etwas wie es im Gesetz steht, was aber niemand macht, bzw. fast niemand.
Und das auch so lange kein Problem macht, so lange man die Sicherheitsregeln einhält.

Immerhin ist der Passus im Gesetz ja nicht besonders alt und er kam nicht dazu, weil viel passiert wäre.
Er ist lebensfremd.

Eigentlich ist gerade im Gesetz geregelt, dass man die Kanone zur Jagdausübung (schussbereit) führen darf.
Jagdausübung, ist das Aufsuchen, Nachstellen und Erlegen von Wild.

Somit ist seine Gesetzesauslegung falsch interpretiert.
 
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Unterm Strich stellt jeder fahrlässige Umgang mit Waffen eine Gefahr für sich und andere dar.
Heute war die Waffe unterladen im Schrank morgen ist sie fertig geladen und übermorgen eingestochen und entsichert.
Alles oft genug passiert. Der sorglose Umgang mit Waffen hat schon zu viele Opfer gekostet und leid in Familien gebracht.
Eine nicht ordnungsgemäß aufbewahrte Waffe führt dann zu solchen Schlagzeilen.
Vater erschießt versehentlich 16-jährige Tochter - STIMME.de
Der Mann hat noch Glück gehabt, das er mit 3 Jahre davon gekommen ist die Regel sind 5 Jahre.
Für mich gilt beim Umgang Waffen 0 Toleranz

Hey, so eine Fälle wie der von dir verlinkte oder der Fall von deinem Kunden, sind sooo unglaublich tragisch, dass man es kaum im Worte fassen kann.
Wenn ich da nur an meine Kids denke, läuft es mir Eiskalt den Rücken runter.

Und Fehler passieren, leider auch mal den Besten.
Aber in diesem Fall halte ich die Strafe für maßlos übertrieben.
Ohne Zweifel hat er sich nicht ans Gesetz gehalten, aber von einer unterladenen Waffe im Schrank geht 0 Komma nix Gefahr aus, weder für irgendwelche Kinder noch Andere.

Und ja, es mag auf einen allgemein laschen Umgang mit Waffen schließen, aber es bleibt eine Vermutung...vielleicht hatte er nur an diesem Tag den Kop nicht vollends auf der Schulter, wieso auch immer.

Deshalb denke ich, dass er mit einem schönen Bußgeld und einer Drohung, dass es beim nächsten mal nicht so glimpflich ausgeht, gut und ausreichend bedient wäre!
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Deshalb denke ich, dass er mit einem schönen Bußgeld und einer Drohung, dass es beim nächsten mal nicht so glimpflich ausgeht, gut und ausreichend bedient wäre!

Erzähle das den Hinterbliebenen der Opfer, die auf den Friedhöfen liegen, weil andere mit Waffen nicht sachgerecht umgegangen sind.
Es gibt beim Fehler im Umgang mit Waffen keinen 2. versuch ist die Kugel aus dem Lauf.........................
Hier gibt es nur 100% an Regeln halten und bei Verstößen 0 Toleranz.
Ja eine unterladene Waffe an sich ist nicht gefährlich. Gefährlich ist aber die Person, die so unachtsam mit ihr umgeht.
Dafür ist eine nachdenken Fase von 3 Jahren mehr als angemessen Fehler mit Waffen enden zu oft Tödlich für unbeteiligte daher erwarte ich hier 100% Zuverlässigkeit und sachgerechte Handhabung. Dazu gehört, dass eine Waffe nach der Jagdausübung Entladen und vor der Aufbewahrung der Ladezustand erneut überprüft wird das sind Basics die Jeder verinnerlichen muß da gibt es keine Fehler.
 
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Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Hey, so eine Fälle wie der verlinkte oder der Fall von deinem Kunden sind soo tragisch, dass man es kaum im Worte fassen kann.
Wenn ich da nur an meine Kids denke, läuft es mir Eiskalt den Rücken runter.
Deshalb gibt es keinen Spielraum wer mit Waffen nicht Regelkonform umgeht, braucht eine harte Sanktion ich denke da es hier um die Unversehrtheit und das Leben von unbeteiligten geht sind 3 Jahre ok. WAFFEN sind nun mal kein Spielzeug.
 
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Erzähle das den Hinterbliebenen der Opfer, die auf den Friedhöfen liegen, weil andere mit Waffen nicht sachgerecht umgegangen sind.
Es gibt beim Fehler im Umgang mit Waffen keinen 2. versuch ist die Kugel aus dem Lauf.........................
Hier gibt es nur 100% an Regeln halten und bei Verstößen 0 Toleranz.
Ja eine unterladene Waffe an sich ist nicht gefährlich. Gefährlich ist aber die Person, die so unachtsam mit ihr umgeht.
Dafür ist eine nachdenken Fase von 3 Jahren mehr als angemessen Fehler mit Waffen enden zu oft Tödlich für unbeteiligte daher erwarte ich hier 100% Zuverlässigkeit und sachgerechte Handhabung. Dazu gehört, dass eine Waffe nach der Jagdausübung Entladen und vor der Aufbewahrung der Ladezustand erneut überprüft wird das sind Basics die Jeder verinnerlichen muß da gibt es keine Fehler.
Wieviele Tote (ohne Selbstmorde) gibt es jährlich in der BRD durch legale Waffen in ziviler Hand?
 
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Wieviele Tote (ohne Selbstmorde) gibt es jährlich in der BRD durch legale Waffen in ziviler Hand?
Lustigerweise interessiert genauso diese Zahl nicht mehr, denn es wird, wie wir aus einem anderen Trööd wissen, seit 2015 nicht mehr kriminalstatistisch unterschieden zwischen legal/illegal.
Ein Schelm....und so weiter und so fort.
 

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