Du hast meine Frage nicht beantwortet ...Jeder der durch fahrlässigen Umgang zu Schaden kommt ist einer zu viel
weil unnötig. Unfälle passieren ohne Frage. Und genau um solche Unfälle auf ein Minimum zu reduzieren wird hart durchgegriffen
Dafür braucht sie der Kontrollierende aber nicht in die Hand zu nehmen, denn für solche Fälle stehe ich ja daneben. Waffe herausnehmen, Nummer/Hersteller/Kaliber zeigen und wieder reinstellen. Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass dem Kontrollierenden der teure Ferlacher Barock oder die wertvolle Boss Schwesterflinte aus der Hand fällt.
Bei mir gab es übrigens keinen Hausbesuch, die nette und sehr kompetente Sachbearbeiterin (ernst gemeint) unserer Behörde rief mich nur an und sagte ich soll ihr ein Bild meines Waffenschrankes und des Typenschildes per Mail schicken. Gesagt, getan. Danach kam ein Anruf von ihr, dass ich einen Schrank für 10 LW habe, ich aber 11 LW eingetragen habe und ich bitte noch einen Schrank kaufen solle. Das habe ich getan und ihr Wunschgemäss die geforderten Bilder vom neuen Schrank geschickt. Damit war die Kontrolle erledigt.
Mit genau dieser Argumentation (u.a. auch Verfassungsschutzabfrage/Corona Verzögerungen angeführt) bat ich meine Waffenbehörde mir (wie früher üblich) den Mun-Erwerb für die Jagdwaffen mitzustempeln.Ein Jagdscheininhaber lässt seinen Jagdschein zu spät / garnicht verlängern und besitzt noch Munition. Diese wird bei einer Kontrolle aufgefunden.
Er besitzt also unberechtigter weise Munition, ist unzuverlässig und bekommt die Karte gelocht.
In jedem Fall 1er Schrank mit max 3 Waffen wie bei einer Jagdhütte.Wo ich die Experten gerade alle hier habe, habe ich mal eine bescheidene Frage.
Kann ich einen Waffenschrank einfach in die Scheune stellen?
Hintergrund ist der: Ich bekomme rund um den Hof relativ einfach Ringeltauben und Rabenkrähen, lästig ist es nur immer ins Haus zu rennen, die Waffe aus dem etwas engbestückten Schrank zu nehmen über den Hof laufen, und weg ist die Krähe.
Wenn ich jetzt zwei oder drei Schränke auf dem Hof verteile und die Waffen da nach Bedarf unterbringe, mache ich dann irgendeinen Fehler?
Er besitzt also unberechtigter weise Munition, ist unzuverlässig und bekommt die Karte gelocht.
DankeIn jedem Fall 1er Schrank mit max 3 Waffen wie bei einer Jagdhütte.
Rechtlich genau genommen nicht erlaubt....gibt es hier im Forum auch irgendwo eine Diskussion. Du darfst rechtlich gesehen nur ne puffer Patrone ins Patronenlager stecken...oder ins Magazin und es einführen. Auch als wiederlader...
§5 WaffGAlso auf die schnelle finde ich dafür keine Rechtsgrundlage. Wer hilft?