Doch,Nicht dein ernst?
die hatten aber ein paar Tage vorher in der Nachbarstadt 700 Waffen und 2,2 to Munition gefunden.
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Doch,Nicht dein ernst?
Dafür braucht sie der Kontrollierende aber nicht in die Hand zu nehmen, denn für solche Fälle stehe ich ja daneben. Waffe herausnehmen, Nummer/Hersteller/Kaliber zeigen und wieder reinstellen. Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass dem Kontrollierenden der teure Ferlacher Barock oder die wertvolle Boss Schwesterflinte aus der Hand fällt.
Auch Polizisten besuchen vergeblich
Sie werden übrigens im Fall der Aufbewahrungskontrolle als Verwaltungsbehörde (es gibt ja Bundesländer da ist die Polizei die verwaltungsbehörde) tätig, was deren Befugnisse ändert.
Nur für den Hinterkopf.
Einige sind hier regelmässig echt nicht ganz auf der Höhe.
3 Seiten glatt am Thema vorbei. Ob die Kontolleure reingelassen werden sollen und was weiss ich noch alles.
Wer mit ner unterladenen Kanone bis in sein eigenes Heim spaziert der braucht erstmal Bedenkzeit. Denn es ist davon auszugehen das derjenige ansonsten auch locker mit den Sicherheitsbestimmungen umgeht. Und das schadet wieder uns allen. Meine Güte.
Doch,
die hatten aber ein paar Tage vorher in der Nachbarstadt 700 Waffen und 2,2 to Munition gefunden.
Auch kein Problem.
Dann bittet Dich der Kontrollierende den Verschluss zu öffnen und das Magazin zu entfernen, weil er den ungeladenen Zustand im Zuge der Kontrolle überprüfen will.
Dann geht es darum, wie man sich bei einer Kontrolle am besten verhält.
Zitat:Habe gerade mal Tante Google zu dem Thema befragt und bin über ein - imho - interessantes PDF gestossen. Da es von einem Anwalt zu sein scheint und halbwegs aktuell datiert, lasse ich mal die URL hier.
https://bit.ly/37KrAen
Formaler Hinweis: Weder verwandt, noch verschwägert, noch sonst was. Da ich kein Jurist bin, kann ich es nicht bewerten.
Nicht ganz. Der Kontrolle darf nur begründet widersprochen werden (Unzeit, persönlich wichtige Gründe ((Termine)) Krankheit etc).Ach sooo, das war als Ersatz für ein Stützkorsett, weil der Rücken schmerzte .... vom vielen Schleppen.
Lasst uns doch mal die Fakten zusammentragen:
a) Bei unangemeldeten Erscheinen muss kein Einlass gewährt werden. Es kann um Terminabstimmung gebeten werden.
Darf der Spontanbesuch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden?
Kann sein, muss aber nicht. Anscheinend gibt es für solche Kontrollen keine allgemeinbindende Handlungsanweisung. Siehe meinen Fall ohne Hausbesuch.