Aufbewahrung von Munition im Wertraum

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Hallo zusammen,

wir bauen gerade, und da ich keine Lust mehr auf mehrere Schränke hatte, entschieden wir uns dafür eine Wert-/ Waffenraum mit einzuplanen.
Also ließen wir eine Tür der Widerstandsklasse V einbauen und 25cm Stahlbetonwände der Klasse C30/37 gießen.

Nun sind wir fertig und heute war die Waffenbehörde zur Abnahme vor Ort. Die beiden Herrschaften waren vollkommen von den Socken und meinten dann ernüchternd:
"Denken Sie bitte daran, dass Sie für Munition einen Blechschrank brauchen. Leider ist es uns nicht möglich etwas anderes zu genehmigen, wir verstehen es auch nicht..."
:eek::oops:
Nun ist natürlich unser gesamtes Aufbewahrungskonzept mit Lagerung von Waffe und Munition im gleichen Regal hinfällig...(n)

Kann mir jemand erklären warum dieser Unterschied zwischen Schränken und Räumen existiert? Es wurde auch zugegeben, dass unser Raum mit unter 4 qm quasi ein großer Schrank wäre...

Die Behörde kann mir nicht wirklich mit Antworten dienen...


WMH Jan
 
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Waren die Auflagen vorher nicht abgesprochen mit der Behörde?
In unserer (bayrischen) Jagdschule gab es einen Kellerraum mit Zahlenschlosstüre (keine Ahnung welche Widerstandsklasse), in dem Waffen und Munition offen gelagert wurde.

Wmh
Flo
 
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steve

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@ Logan: Danke für den Link. Die Übersicht kannte ich noch nicht und finde sie wirklich hilfreich. Erstaunlich auch, dass wir schon bei Widerstandsgrad III sind. Das kannte ich noch gar nicht. Bin gespannt wo wir landen, wenn ich irgendwann mal wieder einen neuen Schrank brauche. Widerstandsgrad IX?

Als ich angefangen habe hatte man einen "Eiche brutal"-Schrank mit Schnitzereien im Jagdzimmer. Da waren die darauf populären A und B Schränke immerhin schon mal optisch eine deutliche Verbesserung.
 
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Bei uns genau die gleiche Aussage.
Alles egal, die Munition muss in einen Blechschrank.
Und auf keinen Fall eine Patrone im Tresorraum rumliegen lassen, dann kann alles passieren....
 
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Moin,

@Florian1979 : Ich habe extra vorher mit denen gesprochen, habe allerdings tatsächlich nur Dinge wie Einbruchmeldeanlage etc. durchgesprochen, über die Einlagerung von Munition hätte ich nicht mal Ansatzweise nachgedacht, für mich waren Schrank und Raum gleichgestellt, andere Infos waren damals auch nicht aufzutreiben...

@Logan Neunfinger : Den Link hatte ich eben auch gefunden, woraufhin ich diesen Beitrag verfasst habe...

Vielleicht ist von Interesse, dass sich das Ganze in HH abspielt...
 
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Das ärgerliche ist vorallem, dass ich Ruhe haben wollte und so O-Ton: "Über die Voraussetzungen drüberweg geflogen" bin...

Hätte ich das Theater geahnt... Bleibt also nur einen Rechtsverdreher zu befragen...
 
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Steht bei manchen Behörden direkt so in Merkblättern drin.


z.B.


Vielleicht bin ich Blind, aber ich finde da nichts:


Bei Klasse 0 und 1 von mir aus bei der Aufbewahrung, aber bei Klasse V in Worten fünf?!
Ich frage mich wer sich einer 815kg Tür annimmt, um dann vor einem Blechschrank zu stehen um dann zu sagen "Oh der ist jetzt aber zu stabil zum aufbrechen" :rolleyes:
 
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Der Waffenraum ist Alternative zu den Sicherheitsbehältnissen mit Widerstandsklassen mindestens O und wird als solches behandelt. § 13 Abs. 1 Satz 4 AWaffV "Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen"
Ist er als Waffenraum genehmigungsfähig, entfällt die gesonderte Aufbewahrungspflicht von Munition im Stahlblechverhältnis.
Die Homepage der Polizei Hamburg enthält die entsprechenden Hinweise. https://www.polizei.hamburg/einbruchschutz/11630378/informationen-zur-waffenaufbewahrung/
 

GMV

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Vielleicht bin ich Blind, aber ich finde da nichts:


Bei Klasse 0 und 1 von mir aus bei der Aufbewahrung, aber bei Klasse V in Worten fünf?!
Ich frage mich wer sich einer 815kg Tür annimmt, um dann vor einem Blechschrank zu stehen um dann zu sagen "Oh der ist jetzt aber zu stabil zum aufbrechen" :rolleyes:

Leider geht es bei Behörden innerhalb ihres Spielraumes selten um Sinnhaftigkeit. Oftmals will der SB auch seinen Kopf nicht hinhalten, wenn er ihn ausnutzt und geht dann auf Nummer sicher - was sich dann in Textbausteinen oder vielen Varianten von "nein" oder "das haben wir schon immer/noch nie so gemacht" äußert.

Mit entsprechenden Unterlagen/Belegen/Gesetzesstellen und nem Rechtsbeistand kann es sich lohnen, sich auf die Hinterfüße zu stellen.

Ein Bekannter von mir hatte mal ein ähnliches Problem - hatte einen riesigen, tausende Kilo schweren, begehbaren Banktresor im Keller, der mangels Zertifikat erst nicht als Waffenschrank anerkannt werden sollte. Da er aber unleugenbar aus Metall und mit einem Schwenkriegelschloss versehen war, hat er also seine Munition in den Banktresor gepackt und einfach nen A-Schrank mit den Waffen zusätzlich in den Tresor reingestellt, bis er sich das Zertifikat organisiert hatte...
 
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Der Waffenraum ist Alternative zu den Sicherheitsbehältnissen mit Widerstandsklassen mindestens O und wird als solches behandelt. § 13 Abs. 1 Satz 4 AWaffV "Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen"
Ist er als Waffenraum genehmigungsfähig, entfällt die gesonderte Aufbewahrungspflicht von Munition im Stahlblechverhältnis.
Die Homepage der Polizei Hamburg enthält die entsprechenden Hinweise. https://www.polizei.hamburg/einbruchschutz/11630378/informationen-zur-waffenaufbewahrung/
Ich kann dem borbecker hier nur zustimmen. Wenn Sie dir den Waffenraum abnehmen, dann entspricht er nach deinen angegebenen Daten einem (max. geforderten) Waffenraum der Sicherheitsklasse 1. Das bedeutet Lang- und Kurzwaffen in unbegrenzter Zahl, zusätzlich Munition. Ein gesondertes Behältnis für Munition ist gesetzlich nicht gefordert. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die anders lautet. Schade, dass die Mitarbeiter deiner Waffenbehörde da nicht rechtsfest sind.
 

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