Hallo zusammen,
in einem anderen Thema wird grad die Aufbewahrung von Waffen in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden diskutiert.
Wenn ich in der Jagdhütte jedoch keine Jagdwaffen aufbewahren möchte, weil ich diese immer mitnehme, aber halt einige Schuss Munition vor Ort lassen möchte (auch für den Fall, dass man die Munition mal vergisst einzupacken), wie sind dann die Aufbewahrungsvorschriften?
Einfacher Blechschrank, wie für Munition sonst zulässig oder höherwertig?
Wo findet sich dazu die rechtliche Vorgabe?
in einem anderen Thema wird grad die Aufbewahrung von Waffen in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden diskutiert.
Wenn ich in der Jagdhütte jedoch keine Jagdwaffen aufbewahren möchte, weil ich diese immer mitnehme, aber halt einige Schuss Munition vor Ort lassen möchte (auch für den Fall, dass man die Munition mal vergisst einzupacken), wie sind dann die Aufbewahrungsvorschriften?
Einfacher Blechschrank, wie für Munition sonst zulässig oder höherwertig?
Wo findet sich dazu die rechtliche Vorgabe?