Aufbewahrung von Munition in nicht dauerhaft bewohnter Jagdhütte

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Hallo zusammen,

in einem anderen Thema wird grad die Aufbewahrung von Waffen in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden diskutiert.

Wenn ich in der Jagdhütte jedoch keine Jagdwaffen aufbewahren möchte, weil ich diese immer mitnehme, aber halt einige Schuss Munition vor Ort lassen möchte (auch für den Fall, dass man die Munition mal vergisst einzupacken), wie sind dann die Aufbewahrungsvorschriften?

Einfacher Blechschrank, wie für Munition sonst zulässig oder höherwertig?

Wo findet sich dazu die rechtliche Vorgabe?
 
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Danke, dass kenne ich.
Es wird aber in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden Munition nicht explizit erwähnt.

Gilt also, was nicht explizit verboten ist, ist automatisch erlaubt?

Munition immer gleich aufbewahren, egal wo?
 
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Danke, dass kenne ich.
Es wird aber in nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden Munition nicht explizit erwähnt.

Gilt also, was nicht explizit verboten ist, ist automatisch erlaubt?

Munition immer gleich aufbewahren, egal wo?

ich würde keine Munition in der unbewohnten Hütte aufbewahren, kann bei Einbruchdiebstahl zum Bumerang werden!
Ich händel es so, das ich einen abschließbaren Alukoffer habe, der groß genug ist, für all meine Büchsen die nötige Munition ( in d.R. jeweils 2x20 Patronen ). dabei zu haben. Der Koffer ist ständig gefüllt und griffbereit im Schrank. Den kann man normalerweise nicht vergessen.
D.T.
 
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"Legt sich in der Jagdhütte nen Munitionsvorrat an, falls er mal vergisst, die Munition einzupacken.

Stellt dann fest, dass er vergessen hat, die Waffe einzupacken."


Manche Threads darf man nicht ansatzweise ernst nehmen.
 
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"Legt sich in der Jagdhütte nen Munitionsvorrat an, falls er mal vergisst, die Munition einzupacken.

Stellt dann fest, dass er vergessen hat, die Waffe einzupacken."

Manche Threads darf man nicht ansatzweise ernst nehmen.

naja, manchmal kann man schon mal etwas vergessen und wenn es nur der Kopf ist!:ROFLMAO:
D.T.
 
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Nicht explizit erwähnt, bedeutet im vorliegenden Fall dass nur eine explizite Ausnahme vorgsehen ist.
(4) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.
 
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Die Frage ist ja nicht erst bei der entlegenen Jagdhütte relevant sondern auch schon bei der naheliegenderen Frage, ob ich Munition im Stahlblechbehältnis nur innerhalb meines dauernd bewohnten Gebäudes aufbewahren darf oder ob ich das Stahlblech-Behältnis auch im unbewohnten Nebengebäude, wie Garage oder Schuppen, aufstellen könnte.

Nach meiner Lesart darf man Munition generell nur im dauernd bewohnten Gebäude aufbewahren.
Die Absätze 1 bis 3 des §13 AWaffG regeln die geläufigen Aufbewahrungsvorschriften, die jedem Jagdscheininhaber bekannt sein müssten, zwar noch unabhängig von bewohnten oder unbewohnten Gebäuden.
Aber schon im Absatz 4 wird dann explizit auf unbewohnte Gebäude eingegangen (Jagdhütte) und regelt für solche Orte ganz konkret die maximalen drei Langwaffen im 1er-Schrank, Munition wird nicht erwähnt ist daher nicht inkludiert.
Dadurch können die Absätze 1 bis 3 im "Umkehrschluss" nur noch für bewohnte Gebäude Anwendung finden. Und damit auch die Munitionsaufbewahrung im Stahlblechbehältnis. Demnach ist selbst in einem zertifizierten Behältnis die Aufbewahrung von Munition ausserhalb bewohnter Gebäude nicht zugelassen.

Das ist aber nur meine eigene Interpretation und ich lasse mich gern eines besseren belehren.
 
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Zur Thema Nebengebäude und dauerhaft bewohnt geht es allerdings etwas weiter, als oberflächlich betrachtet angenommen werden könnte.
Sogar was den Bereich "Wohnung" betrifft, ist das weiter gefasst, als die eigentliche "4 Wände".
 

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