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Hallo,
ich hatte das gleiche Anliegen 2017 (=> A-Schrank noch legal!) und hatte mit meinem Sachbearbeiter folgendes vereinbart:
Aufstellung eines A-Schrankes im Ferienhaus und Anzeige zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.
Auf dem Formblatt habe ich noch folgenden Text hinzugefügt:
"Diese Anzeige zur Waffenaufbewahrung gilt nur bei Anwesenheit im Ferienhaus, (Anschrift).
Ansonsten ist dieses Haus nicht dauerhaft bewohnt. In diesem Fall werden dort aber keine Waffen/Munition gelagert. Gemäß tel. Absprache mit Herrn ... am ... 2017"
Zitat Sachbearbeiter: Dies entspricht zwar nicht vollständig der Gesetzgebung, aber immer noch besser als ein Kleiderschrank.
ich hatte das gleiche Anliegen 2017 (=> A-Schrank noch legal!) und hatte mit meinem Sachbearbeiter folgendes vereinbart:
Aufstellung eines A-Schrankes im Ferienhaus und Anzeige zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition.
Auf dem Formblatt habe ich noch folgenden Text hinzugefügt:
"Diese Anzeige zur Waffenaufbewahrung gilt nur bei Anwesenheit im Ferienhaus, (Anschrift).
Ansonsten ist dieses Haus nicht dauerhaft bewohnt. In diesem Fall werden dort aber keine Waffen/Munition gelagert. Gemäß tel. Absprache mit Herrn ... am ... 2017"
Zitat Sachbearbeiter: Dies entspricht zwar nicht vollständig der Gesetzgebung, aber immer noch besser als ein Kleiderschrank.