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Nein, da wird kein Unterschied gemacht. Das von Dir behauptete steht auch nirgends.[...]. Der temporäre, gelegentliche Aufenthalt ist davon nicht betroffen. Auch wenn das Zimmer dauerhaft angemietet ist.
Nein, da wird kein Unterschied gemacht. Das von Dir behauptete steht auch nirgends.[...]. Der temporäre, gelegentliche Aufenthalt ist davon nicht betroffen. Auch wenn das Zimmer dauerhaft angemietet ist.
Nach dem, was in der Verwaltungsvorschrift steht, muss in einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude ein Schrank der Klasse 1 genutzt werden. Ob die Waffen dort nur während des Aufenthalts stehen, wird nicht berücksichtigt.
Es gibt aber den Punkt, dass der Sachbearbeiter Ausnahmen zulassen kann.
So, wie es Plump direkt zu Anfang der zweiten Seite hier beschrieben hat.
Nur, glaube ich nicht, dass der SB einen alten A-Schrank zulässt.
Und der Aufpreis von 0 nach 1 ist nicht wirklich riesig.
So, zunächst nochmals danke für eure Beiträge.
Eben kam der Anruf von meinem Sachbearbeiter.
Zitat: "Das ist wohl ein Grenzbereich." Da es sich um einen regelmäßigen Aufenthalt dort handelt, sollte ein zugelassener Tresor verwendet werden. Damit meinte er 0 oder I er Tresor. Sollte ein A Tresor im Altbesitz vorhanden sein, könnte auch der verwendet werden. Das ist bei mir aber leider nicht der Fall. Ich werde mit also einen 0 / 1 Tresor anschaffen müssen.
Genau... Und er besorgt sich jetzt einen Schrank und eine alte Quittung. Sehr lebensnah.
Das würd ich so nicht sagen bei Waffen ist leider nix fest die Behörden haben imense Spielräume und luft für Auslegungen.Definitiv nein!
Da er aber nur Waffen Lagert wenn er vor Ort ist reicht ein 0.Man soll bei rechtlichen Dingen nicht nach der Logik gehen, aber ich versuche es dennoch:
Für mich ist es für ein Jagdwochenende egal, ob ich im Hotel oder der Fewo bin.
Sollte ich aber eine Fewo länger nutzen, gelten diese Regeln nicht.
Dann muss ich, sofern das Haus nicht dauerhaft bewohnt ist, einen 1ser aufstellen. Ich sehe es auch so wie Blechhase, dass der SB eine Sonderregelung ggfs. treffen kann, sofern die Waffe/n nur während des Aufenthaltes dort verwahrt werden. Ansonsten min. 0er Schrank.