Aufbewahrung während längerem Auslandsaufenthalt

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7 Jul 2008
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Es muss durchaus legale möglichkeiten geben,
er hier,
hat sogar 10 Jahre lang, aus Kanada, seinen Jagdschein verlängert. ;)
Erst nach der Auslieferung wurden seine Waffen verkauft.

Bausaujäger
 
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14 Feb 2016
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Er kann sich beim Bundesverwaltungsamt in Köln nach Möglichkeiten erkundigen (Waffenrecht@bva.bund.de).
Als ich von 2011 bis 2014 in der Schweiz lebte, hatte ich keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet und ich konnte meine Waffen problemlos bei meinen Eltern unterstellen. Meine Eltern haben mit Waffen gar nichts am Hut, trotzdem war es kein Problem. Ich musste nur unterschreiben, dass die Waffen richtig gelagert sind und meine Eltern keine Schlüssel für die Waffenschränke haben - fertig.
In den drei Jahren hat sich niemand für die Kanonen interessiert...keine Fragen, keine Kontrollen,...
 
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Kein Wohnsitz in Deutschland, keine Wbk, keine Erwerbsberechtigung.
Alles verkaufen, an dich, bis auf die KW, die tatsächlich verkaufen.

Ein Bekannter (Sportschütze) steht gerade vor der Entscheidung beruflich nach Dubai zu ziehen und hat sich informiert. Man kann durchaus seine Waffen bei einem Bekannten "unterstellen". Wenn man sich abmeldet am Wohnort und ins Ausland zieht wird das Bundesverwaltungsamt die zuständige Waffenbehörde.

https://www.bva.bund.de/DE/Services...5254C2814A84FD.intranet672#doc223792bodyText7
Dies bedeutet, dass Sie den Nachweis erbringen müssen das Sie für einen genau definierten Zeitraum und aus beruflichen Gründen im Ausland sind und nicht regelmäßig trainieren können. Diesen Nachweis können Sie erbringen z.B. durch Vorlage eines Arbeitsvertrages bzw. einer Kommandierungs-/ Versetzungsverfügung.
Wichtig ist halt eine Entsendungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber "für einen genau definierten Zeitraum".
 

MSP

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Alles kein Problem. Selbstverständlich kann man die Waffen behalten.
Ich war von 2006 bis 2013 ohne Wohnsitz DE in verschiedenen Ländern im Ausland wohnhaft (VR China und Rumänien). Meine Jagdscheinverlängerungen und auch Waffenkäufe (!) habe ich über das BVA in Köln abgewickelt. Die Waffen wurden zuerst bei einem Büchsenmacher gelagert (hier lohnt es sich dann mal, wenn mann nicht alles beim günstigsten Internetanbieter kauft, sondern zum Büchsner um die Ecke geht), später bei meinen Eltern im Waffenschrank, zu dem nur ich die Schlüssel hatte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wenn es mein guter Freund wäre, hätte er sich für diesen Zeitraum bei mir anmelden können und die Sache wäre weitestgehend erledigt............
 
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Vielen Dank für die Hinweise.
Die Möglichkeit mit dem BVA kannten wir beide nicht.
 
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Kein Wohnsitz in Deutschland, keine Wbk, keine Erwerbsberechtigung.
Alles verkaufen, an dich, bis auf die KW, die tatsächlich verkaufen.


stimmt so nicht: ich habe keinen Wohnsitz in D, aber eine WBK über das Bundesamt und einen Jagdschein in meinem alten Wohnort über einen Begebungsschein bei einem Freund. Ich habe das damals ( zuletzt vor 5 Jahren) mit dem Sachbearbeiter und dem Bundesamt durchdiskutiert: Ich hätte entweder einen Tresor bei meinen Eltern hinterlassen können oder eine/mehrere Waffen bei meinem Jagdkollegen. Inzwischen habe ich aber keine Waffen mehr in D. Bei Kurzwaffen kenne ich ich nicht aus. Email Kontakt vom BA gerne auf Nachfrage ( die waren im Grossen und Ganzen recht freundlich und hilfreich.
PS: gerade den Rest vom Faden gelesen, der Gang zum BVA scheint ja eher Routine
 
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