Aufbewahrungskontrolle durch die Waffenbehörde.

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Im Hinblick auf die aktuelle Pandemielage und deren gesetzlicher Unwägbarkeiten: Termin vereinbaren. Ohne Voranmeldung würde ich niemanden kontrollieren lassen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Auch die haben sich an geltendes Recht zu halten.
Wenn die mit 4 Mann auftauchen (ohne triftigen Grund), darf ICH nur EINE Person reinlassen.
Sonst würde ich gegen die Schutzbestimmungen verstossen.
Privat bin ich da voll bei dir, keine Frage. Nur ist das hier eine angeordnete Amtshandung.

Das ist fast so , als würden 20 Polizisten mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe stehen, und du lässt nur einen rein . .
 
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Entschuldigung, wenn ich da widerspreche Wheelgunner.
Bei einem Durchsuchungsbefehl liegen andere Gründe vor, wie bei einer popeligen Aufbewahrungs-/Waffenkontrolle.
 
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Eine Kreispolizeibehörde aus OWL. Corona zieht nicht als Ausrede.

Reinlassen schon, das habe ich auch nicht abgelehnt.
Allerdings nur EINE Person (so die Coronabestimmung bei uns).
Und in mein Haus nur mit aktuellem negativem Coronatest.
Ich muß keine Fremden so mir nichts dir nichts in mein Haus lassen.
 

Wheelgunner_45ACP

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Kläre es im Zweifelsfall mit deinem SB oder dessen Amtsleiter oder über ein Verwaltungsgericht. Bin da grundsätzlich andere Ansicht, da werden wir nicht zusammen kommen.
 
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Reinlassen schon, das habe ich auch nicht abgelehnt.
Allerdings nur EINE Person (so die Coronabestimmung bei uns).
Und in mein Haus nur mit aktuellem negativem Coronatest.
Ich muß keine Fremden so mir nichts dir nichts in mein Haus lassen.
Die Coronakontaktbeschränkungen beziehen sich normalerweise immer nur auf den privaten Bereich. Davon kann bei einer Kontrolle durch staatliche Organe nicht die Rede sein.

Grüße
 
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Doch !
Der Bürger hat gegenüber dem Staat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. GG Art2,(2).
Kontrollen kann man auch kontaktfrei durchführen.
 
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Lass dir erstmal einen PCR Test vorlegen - ist ja immerhin dein Arbeitsplatz.
4 Personen sind ja schon stark grenzwertig.
Was besagt denn die dortige Coronavorschrift ? Davon abgesehen,daß ich in der Hochpandemie jetzt Kontrollen durchführen muß (haben die nichts anderes zu tun,z.B. Nachverfolgung) , träfe bei uns die 2-Personenregel aus einem Haushalt zu. Da nicht anzunehmen ist,daß alle 4 Kontrolleure Geschwister aus einem Haushalt sind, wäre ich gespannt auf deren Begründung. Ich dachte bisher immer,die Behörden nehmen ihre Regeln ernst ?! Also sollte man heutzutage schon gut informiert sein und Behördenwillkür nicht so einfach erdulden.
 
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Wenn bei mir im Arbeitszimmer ( = Aufbewahrungsort) 4 Personen plus "ich" stehe, kann ich den Schrank aus Platzmangel nicht mehr öffnen.
Meine Frau arbeitet derzeit dort, daher ist eine unangemeldete Kontrolle eh nicht möglich.

Würde eine Kontrolle angemeldet, ginge ich von 1 max 2 Personen aus, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können.

Bei Fragen könnte man sich ja an den Landrat (der die Kreispolizeibehörde vertritt) wenden und dort nachfragen.

Wichtig wäre mir, die Namen der Kontrolleure vorher zu erfahren, damit ich nicht die falschen reinlasse. Würde das nicht geschehen, würde ich das gerne vor betreten des Gebäudes mit der kontrollierenden Behörde telefonisch abklären. So lange wäre dann halt Pause.
 
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Also ich bin kein Duckmäuser und von vorauseilendem Gehorsam halt ich auch nichts, aber wenn die ihre Kontrolle unbedingt zu dritt oder viert machen wollen, würd ich mal frech nach dem Grund fragen... aber nicht mit der Corona Schiene kommen und groß diskutieren. Damit schafft man sich doch nur Stress und steht noch mehr unter „Beobachtung“.

Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie kontrolliert wurde und die zwei für den Landkreis zuständigen SB ganz normale Menschen sind mit denen man reden kann. Ich kann mir solche Gängeleien nur schwer vorstellen aber scheinbar gibts viele seltsame SB‘s da draußen, denn die Ablehnung im Forum gegen die Kontrollen ist schon recht auffällig.
 
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Der Staat zwingt mich also gegen seine von ihm erlassene Coronamaßnahmen zu verstossen?
Das wird garantiert eine schöne Diskussion werden (y)
die Diskussion wird erst richtig interessant, wenn dir die Unzuverlässigkeit unterstellt wird mit einhergehendem Verlust der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Du kannst zwar sagen geht heute nicht muss zum Arzt muss zur Arbeit.....aber ich lasse sie wegen Seuchengefahr nicht rein.....wird auf jeden Fall interessant. War aber auch nicht meine Frage....daher versuch es mal und berichte.
 
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Also ich bin kein Duckmäuser und von vorauseilendem Gehorsam halt ich auch nichts, aber wenn die ihre Kontrolle unbedingt zu dritt oder viert machen wollen, würd ich mal frech nach dem Grund fragen... aber nicht mit der Corona Schiene kommen und groß diskutieren. Damit schafft man sich doch nur Stress und steht noch mehr unter „Beobachtung“.

Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie kontrolliert wurde und die zwei für den Landkreis zuständigen SB ganz normale Menschen sind mit denen man reden kann. Ich kann mir solche Gängeleien nur schwer vorstellen aber scheinbar gibts viele seltsame SB‘s da draußen, denn die Ablehnung im Forum gegen die Kontrollen ist schon recht auffällig.
Na der Grund ist doch klar !!!!
 
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Du kannst zwar sagen geht heute nicht muss zum Arzt muss zur Arbeit.....aber ich lasse sie wegen Seuchengefahr nicht rein.....wird auf jeden Fall interessant. War aber auch nicht meine Frage....daher versuch es mal und berichte.

Lies bitte nochmal richtig Rupeva, was ich genau geschrieben habe!
Wegen mir kann EINE Person mein Haus betreten, wenn mir ein negativer Coronatest vorgelegt wird.
Wird das nicht oder mehr wie eine Person verlangt eintritt, wird es definitiv nur unter Protest geschehen.
Und was waffenrechtlich dann daraus wird, daß wird dann woanders geklärt.
Da die Aufbewahrung meiner Waffen und die der Munition den geltendem Gesetz entsprechen, wird dabei nicht viel rum kommen.
 

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