Aufbewahrungskontrolle durch die Waffenbehörde.

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@rupeva
Man muß nicht immer den Kopf einziehen,nur weil eine Behörde etwas will.
Die Behörde muß mir erst einmal ein Verstoß nachweisen, bevor die eine Sache wegen Unzuverlässigkeit durch bekommen.
Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht.

Ich habe mir nichts vor zu werfen und gebe der Behörde auch keinen Grund, daß Sie mir da irgendwas unterjubeln können.
Der Rest geht immer schön nach dem Gesetz.
Kontrolle ja, aber nicht zu jeden Bedingungen.
Mein Waffenarsenal ist überschaubar und da benötigt es NICHT 4 Beamte für, die Waffen zu kontrollieren.
Irgendwann stellt sich dann auch die Frage bezüglich Verschwendung von Steuergeldern,......
Davon ganz abgesehen, kenne ich die SB und würde DIE auch rein lassen.
Die würden beimir auch einen Kaffee, Cappu, Espresso oder auch ein Wasser bekommen.
 
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Hallo zusammen.

Ich habe mich ja bereits an einiges gewöhnen müssen in diesem Forum. Die hier geäusserten Rechtsansichten und Kommentare heben das Ganze aber mal wieder auf ein neues Niveau :rolleyes:

Natürlich gelten die Coronaverordnungen nicht bei behördlichem Handeln. Weder was die Personenanzahl betrifft, noch eine aktuelle Testung (wobei Euer privater Bescuh benötigt ja auch keinen Test).

Wer auf solche Gedanken kommt ist auf dem besten Weg sich nicht nur in diesem Bereich das Leben schwer zu machen.

Grundsätzlich würde ich eher dabon ausgehen, dass alleine aus Gründen der eigenen Sicherheit aktuell kaum vier Personen zur Kontrolle anrücken. Zwei sind aber aus meiner Sicht schon sinnvoll, da dann einer die Waffen kontrollieren und zeitgleich der andere die Papiere abgleichen kann. Außerdem schützt es die Kontrolleure auch vor "seltsamen Behauptungen", die ja offensichtlich nicht so ungewöhnlich zu sein scheinen.
Ein Grund für aktuelle Kontrollen könnte aber die Möglichkeit sein aktuell vermehrt jemanden zu Hause anzutreffen und somit in kurzer Zeit einiges abgearbeitet zu bekommen.
Ihr solltet auch davon ausgehen, dass die nicht nur wegen Euch rausgefahren sind, sondern gleich mehrere Anschriften abklappern. Dass könnte dann zu mehr Personal führen.

wipi
 
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Natürlich gelten die Coronaverordnungen nicht bei behördlichem Handeln.

Mag ja de jure so sein. Aber warum muss man in der jetzigen Situation Kontrollen durchführen bei denen dann unnötigerweise andere Personen gefährdet werden? Da werde ich schon sehr nökelig.
 
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tja, mag sein, daß nicht damit gerechnet wird, daß der Herr des Hauses da ist
 
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Ihr lebt in merkwürdigen Gegenden.
Hier kommen die nicht mal in normalen Zeiten, geschweige denn zu viert und momentan erreichst du im Amt sowieso niemanden.
Plötzlich geht sogar JS Verlängerung per Post, was vorher undenkbar war....
 
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Lies bitte nochmal richtig Rupeva, was ich genau geschrieben habe!
Wegen mir kann EINE Person mein Haus betreten, wenn mir ein negativer Coronatest vorgelegt wird.
Wird das nicht oder mehr wie eine Person verlangt eintritt, wird es definitiv nur unter Protest geschehen.
Und was waffenrechtlich dann daraus wird, daß wird dann woanders geklärt.
Da die Aufbewahrung meiner Waffen und die der Munition den geltendem Gesetz entsprechen, wird dabei nicht viel rum kommen.
Das ist ungefähr so realistisch, wie das einen ein Polizist im Auto kontrollieren kann, wenn er einen test vorlegt.
Merkste selbt gerade, nicht? ;)
Es wäre übrigens nichtmal ein verstoß, da es in den Verordnungen entsprechende Ausnahmen gibt.
Man macht einfach nicht auf und alles löst sich ganz friedlich von allein :D
 
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Die Behörde muß mir erst einmal ein Verstoß nachweisen, bevor die eine Sache wegen Unzuverlässigkeit durch bekommen.
Leider nein. Die wiederholte Weigerung ohne nachvollziehbaren Grund kann ganz ohne jedweden Nachweis oder gar Mangel zum Widerruf führen.
Deshlab ist es nie gut konforntativ vorzugehen. Nicht aufmachen oder wenn an schon übertölelt wurde Zusammenarbeit zusichern, aber gerade wichtige Termin haben.
 
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Das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ab morgen Geschichte. Dann werden die Karten neu gemischt und alles ist anders.
 
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Lies einfach weiter vorne nach Mantelträger.
Vielleicht merkst du dann was.
 
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Die Unverletzlichkeit tastet das Gesetz ja explizit nicht an ;)
Steht daher extra so drinnen.
 
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Bei uns im Landkreis werden im Moment keine Kontrollen durchgeführt. Das gilt für die Waffenkontrolle sowie die Kontrolle der Räumlichkeiten und Behältnisse zur Aufbewahrung von Pulver.
Bei mir steht die Verlängerung meiner Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes an. Diesbezüglich habe ich heute mit der Behörde telefoniert. Die Erlaubnis wird erteilt wenn ich Bilder des Raumes und des Behälters zur Aufbewahren und mit einreiche. Eine Besichtigung erfolgt dann später.
Es geht scheinbar auch anders.
 
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Ein Schild auf der Tür macht aufmerksam: "Dieser Raum ist videoüberwacht.". Einer darüber hinausgehenden Bemerkung dazu bedarf es m.M.n. nicht.
Dann aber nicht mit Ton aufzeichnen..!
@rupeva Auch wenn ich mich frage was für ein Film läuft wenn man sowas filmen will, aber die Frage ob der Ton mit aufgezeichnet wird ist tatsächlich sehr wichtig.

Ansonsten bin ich gerade recht froh die meisten hier nicht persönlich kennenlernen zu müssen...
 

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