Aufhebung Verbandsrichter beim Führen nicht JGHV Rassen

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Nein, Dich würden Details NICHT interessieren - und schon gar nicht würdest Du nach deren Kenntnisnahme die Entscheidung des JGHV möglicherweise auch noch anerkennen, sonst hättest Du danach gefragt, BEVOR Du irgendwelche unreflektierten Bewertungen abgegeben hättest!

Also die Begründung steht doch im Antrag. Entweder ist das DIE Begründung und dann kann man auf Basis dieser Begründung dann auch durchaus reflektierte Bewertungen abgeben ODER es gibt irgendwelche noch besseren, aber „geheimen“ Begründungen, die man uns unreflektiertem Fußvolk aber nicht erzählen mag...
 

Fex

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Ist das Nachlässigkeit oder Absicht - hier geht es mitnichten ums Führen, wie es die Überschrift impliziert, es geht ums Züchten ;-)...
 
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Lest Euch doch einfach mal die Satzung des JGHV durch, das dürfte doch Begründung genug sein.
Ich würde auch niemand beschäftigen der mit Werbung eines Wettbewerbers auf dem Rücken rumläuft.
 
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Ließ nochmal. Wer solch einen Hund im Jagdbetrieb führt fliegt auch raus.

Was ist wohl mit einem Verbandsrichter, der solch einem Hund die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigt? Fliegt der auch raus?

Dann wird das in Niedersachsen in Zukunft interessant: nach Brauchbarkeitsrichtlinie des LJN werden Hunde geprüft, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen. Da gibt es zum Beispiel die allseits beliebten "Jagdterrier-Mischlinge".
Die Brauchbarkeits-Prüfungen werden von JGHV-Verbandsrichtern geleitet.

Wenn nun ein JGHV-Verbandsrichter auf einer Brauchbarkeitsprüfung einem dieser "Phänotypen" die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigt, unterstützt er doch diese vereinsschädliche Entwicklung in höchstem Maße?

Wenn der JGHV nun auch noch konsequenterweise die Zwinger ausschließen würde, die neben der JGHV-Zucht auch "nebenbei" noch Gebrauchskreuzungen züchten und vor allem auch diejenigen Züchter schnell und konsequent rausschmeißt, die durch ekelhafte Zuchtbedingungen auffallen, DANN nehme ich die Begründung ab.

So riecht es für mich ein wenig nach Ausnutzen einer Monopolposition, um gewisse, immer stärker werdende Konkurrenz in den Griff zu bekommen. Ich persönlich glaube, dass das nach hinten losgeht. Junge, engagierte Leute, denen man ernsthaft ihr Bemühen um die Zucht jagdlich brauchbarer Hunde nicht absprechen kann, werden sich zurückziehen und die Vereinsmeier im JGHV können gemeinsam vergreisen.
 
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Die Absicht und der Hintergrund ist klar, Förderung der eigenen Hunde.
Ich glaube da liegt ein Denkfehler, viele kommen über nicht JGHV Hunde erst zu denen.
Mir stellt sich auch die Frage was ist mit Richtern die über 10 Jahre keinen Hund mehr führen?
Dann auch ein Beispiel, ich züchte Teckel, klar mit DTK Papiere. Nun ist einer nicht Spurlaut.
Weitere Prüfungen gehen nicht. Der Kleine ist aber im Bau super auch Laut.Jetzt führe ich einen Hund der nicht zu Leistungsprüfungen zugelassen ist, also Richter ade.

Im Grundsatz kann ich aber die Bemühungen verstehen. Hunde allgemein sind einem Boom sondergleichen unterworfen. Straßenhunde aus Pakistan für jeden und bei den Jagdhunden muss es immer öfter ein Exot sein.
 
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Lest Euch doch einfach mal die Satzung des JGHV durch, das dürfte doch Begründung genug sein.
Ich würde auch niemand beschäftigen der mit Werbung eines Wettbewerbers auf dem Rücken rumläuft.

Nein, das würde ich auch nicht und das muss ich auch nicht.

Ich muss mich aber fragen, warum die Leute mit der Werbung des Wettbewerbers auf dem Rücken rumlaufen wollen. Da muss ich ja dann einiges falsch gemacht haben. Und wenn ich mich das frage, kann ich überlegen, was ich besser machen kann, damit die Leute nicht mehr mit der Werbung des Wettbewerbers rumlaufen. Das wäre der kluge Weg, den erfolgreiche Organisationen wählen.

Andere, weniger Kluge, schmeißen halt die Nestbeschmutzer raus.

Was langfristig erfolgreicher ist wird sich zeigen.
 
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Die Absicht und der Hintergrund ist klar, Förderung der eigenen Hunde.
Ich glaube da liegt ein Denkfehler, viele kommen über nicht JGHV Hunde erst zu denen.
Mir stellt sich auch die Frage was ist mit Richtern die über 10 Jahre keinen Hund mehr führen?

Der Denkfehler liegt bei Dir! Lies Dir die Richterordnung durch, dort findest Du Die Antwort auf Deine Frage!

Dann auch ein Beispiel, ich züchte Teckel, klar mit DTK Papiere. Nun ist einer nicht Spurlaut. Weitere Prüfungen gehen nicht. Der Kleine ist aber im Bau super auch Laut.Jetzt führe ich einen Hund der nicht zu Leistungsprüfungen zugelassen ist, also Richter ade.

Unfug! Lies Dir den Antrag durch, dort findest Du die Antwort auch auf diese!

Im Grundsatz kann ich aber die Bemühungen verstehen. Hunde allgemein sind einem Boom sondergleichen unterworfen. Straßenhunde aus Pakistan für jeden und bei den Jagdhunden muss es immer öfter ein Exot sein.

Und warum sollte ein JGHV diesen Bestrebungen, die er als falsch einstuft dann nachgeben?
 
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Ich bin mir ganz sicher, dass eine Paarung aus zwei Bracken einen ganz miesen Jagdhund abgeben.......und wer so eine Abart der Natur führt gehört doch glatt der Jagdschein entzogen von Richter sein ganz zu schweigen. Weil hinrichten darf man die ja nicht mehr oder?
 
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In der Begründung steht auch klar, es kann nicht sein, das ein JGHV Richter Hunde führt die nicht zu Leistungsprüfungen zugelassen sind, allerdings ohne eventuellen Ausschluss.

Ich erlebe immer wieder das bei uns Erstlingsführer Hunde ohne Papiere zur Brauchbarkeit führen. Beim zweiten dann klar anders handeln. Das war mit Denkfehler gemeint. Wenn ich diese Führer verprelle nicht heranführe, das halte ich für falsch.

Der JGHV kann ganz stolz auf seine Arbeit sein die allerbeste Jagdhunde hervorgebracht hat.

Abgrenzungen schmälern diese eher aus meiner Sicht.
 
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Was ist wohl mit einem Verbandsrichter, der solch einem Hund die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigt? Fliegt der auch raus?

Der Text gibt darauf keine Antwort. In dem Fall würde man Verbandsrichtern ja die Teilnahme an so mancher BP quasi verwehren. Schon ein starkes Stück. Sicher nicht im Interesse der Jägerschaft.

So riecht es für mich ein wenig nach Ausnutzen einer Monopolposition, um gewisse, immer stärker werdende Konkurrenz in den Griff zu bekommen. Ich persönlich glaube, dass das nach hinten losgeht. Junge, engagierte Leute, denen man ernsthaft ihr Bemühen um die Zucht jagdlich brauchbarer Hunde nicht absprechen kann, werden sich zurückziehen und die Vereinsmeier im JGHV können gemeinsam vergreisen.

Ich muss dir leider zustimmen.

Und warum sollte ein JGHV diesen Bestrebungen, die er als falsch einstuft dann nachgeben?

Er soll ja nicht nachgeben. Er soll sich dem Wettbewerb stellen und nicht hinter einem Monopol verstecken.
 
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In der Begründung steht auch klar, es kann nicht sein, das ein JGHV Richter Hunde führt die nicht zu Leistungsprüfungen zugelassen sind, allerdings ohne eventuellen Ausschluss.

Ich erlebe immer wieder das bei uns Erstlingsführer Hunde ohne Papiere zur Brauchbarkeit führen. Beim zweiten dann klar anders handeln. Das war mit Denkfehler gemeint. Wenn ich diese Führer verprelle nicht heranführe, das halte ich für falsch.

Der JGHV kann ganz stolz auf seine Arbeit sein die allerbeste Jagdhunde hervorgebracht hat.

Abgrenzungen schmälern diese eher aus meiner Sicht.

Claas, noch einmal für Dich (und andere) zum Mitschreiben: Es geht zunächst um Hunde aus RASSEN, die nicht zu JGHV-Prüfungen zugelassen sind. Deine DTK-Hunde sind damit gar nicht gemeint!
Und dann geht es um Hunde aus JGHV-Rassen, die deswegen nicht zu JGHV-Prüfungen zugelassen sind, weil sie keine Papiere der dem JGHV-zugehörigen Vereine besitzen. Es geht ausdrücklich NICHT um einen z.B. DTK-Hund, der auf der Jugend- oder Anlagenprüfung wegen der Nichterbringung von Mindestleistung evtl. vom Absolvieren weiterer DTK-Prüfungen ausgeschlossen wird!
Ist das so schwer zu verstehen?!
 
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