Ließ nochmal. Wer solch einen Hund im Jagdbetrieb führt fliegt auch raus.
Was ist wohl mit einem Verbandsrichter, der solch einem Hund die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigt? Fliegt der auch raus?
Dann wird das in Niedersachsen in Zukunft interessant: nach Brauchbarkeitsrichtlinie des LJN werden Hunde geprüft, die dem Phänotyp einer vom JGHV als Jagdhund anerkannten Rasse entsprechen. Da gibt es zum Beispiel die allseits beliebten "Jagdterrier-Mischlinge".
Die Brauchbarkeits-Prüfungen werden von JGHV-Verbandsrichtern geleitet.
Wenn nun ein JGHV-Verbandsrichter auf einer Brauchbarkeitsprüfung einem dieser "Phänotypen" die jagdliche Brauchbarkeit bescheinigt, unterstützt er doch diese vereinsschädliche Entwicklung in höchstem Maße?
Wenn der JGHV nun auch noch konsequenterweise die Zwinger ausschließen würde, die neben der JGHV-Zucht auch "nebenbei" noch Gebrauchskreuzungen züchten und vor allem auch diejenigen Züchter schnell und konsequent rausschmeißt, die durch ekelhafte Zuchtbedingungen auffallen, DANN nehme ich die Begründung ab.
So riecht es für mich ein wenig nach Ausnutzen einer Monopolposition, um gewisse, immer stärker werdende Konkurrenz in den Griff zu bekommen. Ich persönlich glaube, dass das nach hinten losgeht. Junge, engagierte Leute, denen man ernsthaft ihr Bemühen um die Zucht jagdlich brauchbarer Hunde nicht absprechen kann, werden sich zurückziehen und die Vereinsmeier im JGHV können gemeinsam vergreisen.