Aufhebung Verbandsrichter beim Führen nicht JGHV Rassen

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.366
Ein Kontrahierungszwang könnte sich nur ergeben, wenn dem Landesjagdverband eine Monopolstellung oder monopolähnliche Stellung zukäme (vgl. Palandt, BGB, 58. Auflage, Einf. v. § 145 Rdnr. 8ff.). Das ist aber nicht der Fall.
Hrrrrm...

Interessante Einschätzung der Lage.
 
Registriert
8 Okt 2014
Beiträge
767
...
Es muss mir nicht alles gefallen was der JGHV macht, aber die Grundlagen sind konkurenzlos. Dies beziehe ich insbesondere auch auf eine geordnete Zucht in den einzelnen Vereinen, wo nicht jeder seine eigenen Kreationen entwickelt. Dies ist für den Interessenten sicher einer der gewichtigsten Hintergünde.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass alle Welpen der anerkannten Zuchtvereine top sind und schließt nicht aus, dass Mischlinge oder Hunde ohne Papiere sehr gute Leistungen bringen. Allerdings ist ohne Reglementierung bei der Zucht dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet und die Reproduzierbarkeit bleibt völlig ausser acht gelassen. Wer sich nur ein wenig mit Erblehre befasst wird dies auch erkennen.

wipi

Du tust gerade so als gäbe es "geordnete Zucht" nur bei den JGHV angeschlossenen Vereinen. Ich kann dir versichern daß auch andere Vereine ein geordnetes Zuchtwesen haben, deren Anforderungen gehen z.T. weit über das hinaus was der JGHV fordert. Als Beispiel daß ein Hund sich mehrfach jagdlich bewähren muss bevor er zur Zucht zugelassen wird. Dazu ganz harte Vorschriften was Erbkrankheiten angeht (Stichwort HD o.ä).
Soche Hunden sind dann nach deinen Vorstellungen dann "Mischlinge oder Hunde ohne Papiere"
Ein JGHV-Inzucht-Produkt mit Erbkrankheiten ist aber danach ok, schließlich zahlt der "Züchter" Mitgliredsbeitrag beim JGHV!
 
Registriert
12 Dez 2009
Beiträge
2.884
Du tust gerade so als gäbe es "geordnete Zucht" nur bei den JGHV angeschlossenen Vereinen. Ich kann dir versichern daß auch andere Vereine ein geordnetes Zuchtwesen haben, deren Anforderungen gehen z.T. weit über das hinaus was der JGHV fordert. Als Beispiel daß ein Hund sich mehrfach jagdlich bewähren muss bevor er zur Zucht zugelassen wird. Dazu ganz harte Vorschriften was Erbkrankheiten angeht (Stichwort HD o.ä).
Soche Hunden sind dann nach deinen Vorstellungen dann "Mischlinge oder Hunde ohne Papiere"
Ein JGHV-Inzucht-Produkt mit Erbkrankheiten ist aber danach ok, schließlich zahlt der "Züchter" Mitgliredsbeitrag beim JGHV!
Um welche Rasse geht es hierbei? Prüfungen bei denen sich die Hunde im jagdlichen Einsatz beweisen müssen gibt es bei den Zuchtvereinen im JGHV auch.
 
Registriert
9 Aug 2016
Beiträge
211
Leute!!

Kennen wir nicht alle den DD ohne Bart oder den DK mit Bollerkopp??

Da werden die Jagdunfälle am Stammtisch mit Papieren versorgt.....

Ob das nun Sinn und Zweck der Reinrassigen Zucht ist, lasse ich mal dahingestellt......
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.366
Der BJV.

Der JGHV hat definitiv eine Monopolstellung, nicht mal ähnlich. Sollte sich schon mal warm anziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
4 Feb 2009
Beiträge
10.416
Leute!!

Kennen wir nicht alle den DD ohne Bart oder den DK mit Bollerkopp??

Da werden die Jagdunfälle am Stammtisch mit Papieren versorgt.....

Ob das nun Sinn und Zweck der Reinrassigen Zucht ist, lasse ich mal dahingestellt......[/QUOTE

DD ohne Bart - wieso sollte es sich dabei um einen "Jagdunfall" halten? Du weißt, wie der DD entstanden ist?
Was ist ein Bollerkopp?
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
5.927
Du tust gerade so als gäbe es "geordnete Zucht" nur bei den JGHV angeschlossenen Vereinen. Ich kann dir versichern daß auch andere Vereine ein geordnetes Zuchtwesen haben, deren Anforderungen gehen z.T. weit über das hinaus was der JGHV fordert. Als Beispiel daß ein Hund sich mehrfach jagdlich bewähren muss bevor er zur Zucht zugelassen wird. Dazu ganz harte Vorschriften was Erbkrankheiten angeht (Stichwort HD o.ä).
Soche Hunden sind dann nach deinen Vorstellungen dann "Mischlinge oder Hunde ohne Papiere"
Ein JGHV-Inzucht-Produkt mit Erbkrankheiten ist aber danach ok, schließlich zahlt der "Züchter" Mitgliredsbeitrag beim JGHV!

Unabhängig von der nach der Rasse stellen sich mir einige andere Fragen:
- was bedeutet "mehrfach" genau, welche Kriterien werden an die Einschätzung "bewähren" angelegt, wer stellt dies fest und was hat diese "jagdpraktische Bewährung", haben die "jagdpraktischen Erfolge" überhaupt mit dem Thema "Zucht" und "Vererbung" zu tun?
- was sind denn "ganz harte Vorschriften was Erbkrankheiten angeht" genau? Werden, wenn man bei der von Dir angeführten HD bleiben mag, (nur) die betroffenen Hunde zuchtgesperrt (ab welcher Stufe?), der komplette Wurf, die gesamte Mutter-Linie oder auch noch die Vorfahren des Vaters? Und was unterscheidet dieses Vorgehen dann von dem eines der etablierten Zuchtvereine?
- aus wievielen Zuchthunden - Hündinnen und Rüden - besteht denn die Zuchtbasis des von Dir angeführten Zuchtvereins - und wie hoch ist deren Inzucht-Koeffizient, sagen wir im Vergleich zu dem eines mittelgroßen JGHV-Vereins?
 
G

Gelöschtes Mitglied 3063

Guest
Die Antworten sind aber unabhängig davon, ob der Antrag des Präsidiums zielführend ist oder nicht. Wir schweifen in die Grundsatzdiskussion ab.
Ich glaube jedoch auch, dass hier das Präsidium etwas über das Ziel hinausschießt und sich keinen gefallen tut. Ich kenn zig Verbandsrichter, welche aus völlig Banalen Gründen einen mix, einen Jagdunfall o.ä. besitzen und führen. Aktive Jäger und Hundeführer, die auch nix mit Schwarzzüchterei am Hut haben, sondern über irgendwelche Umstände an solche Hunde gekommen sind. Die werden alle vorn Kopf gestoßen. Jetz bin ichetwas unsicher, wies mit dem Amerikanern ist. Ich meine, FCI erkennt UKC an, oder ? Weil wieso soll man jemanden einschränken, der z.B. eine sauber nach Regularien gezogene Amerikanische Bracke (Plott, Leopard, uvm) führt?

Ich mein, hier geht's zuweit, obgleich ich den Willen dahinter wohl sehe...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: z/7

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
96
Zurzeit aktive Gäste
523
Besucher gesamt
619
Oben