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Der Wolf wird wohl in das Jagdrecht aufgenommen.
Bin mal gespannt, wie das weiter geht....
Bin mal gespannt, wie das weiter geht....
.................und aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ins Strafrecht überführt.
Bausaujäger
Erklär mal bitte inwiefern das so wird?
So pauschal wäre ich mit „außerhalb der Jagdzeit“ vorsichtig, egal was manche Verbände postulieren. Das fahrlässige Schonzeitvergehen (zB Bock im Winter) war, ist und bleibt eine OWI, keine Straftat.Laut BJagdG ist das Erlegen von Wild außerhalb der Jagdzeit eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
Das illegale Erlegen eines Wolfes wird man eher am oberen Rand des Strafrahmens sehen, nehme ich an.