[Niedersachsen] Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

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Wir hatten letzte Woche hv der jägerschaft u Frau Landwirtschaftsministerin war da. Das stellte sie auch als relativ sicher da. Genauso den schiessnachweis für bewegungsjagden. Allerdings den ohne Wertung. Man muss halt nur teilnehmen.
 
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Der verlinkte Bericht ist Blödsinn...
Wie lange ist er schon im Jagdrecht in Sachsen und wird er dort deswegen stärker reguliert...?
So schnell wird durch Jagdrecht kein EU VO / BNatSchG außer Kraft gesetzt; Ausnahmegenehmigungen gibts schon immer.

Die Aussagen des FDPlers zeugen wieder mal von keiner Ahnung der Materie...
Hauptsache mit den Betroffenengruppen heulen. So werden falsche Erwartungen geschürt und falscher Eindruck vermittelt.

Insofern sind die Aussagen des BUND dazu (ausnahmsweise) mal passend.
 
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.................und aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht ins Strafrecht überführt.

Bausaujäger
 

FTB

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Erklär mal bitte inwiefern das so wird?

Laut BJagdG ist das Erlegen von Wild außerhalb der Jagdzeit eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
Das illegale Erlegen eines Wolfes wird man eher am oberen Rand des Strafrahmens sehen, nehme ich an.
 

FTB

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Okay, habe Mal ins BNatschG geguckt, es war auch vorher eine Straftat - Paragraph 71 Absatz 2.
Ich dachte, es wäre eine Ordnungswidrigkeit, der Wolf steht aber in den entsprechenden Listen.
 
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Laut BJagdG ist das Erlegen von Wild außerhalb der Jagdzeit eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft wird.
Das illegale Erlegen eines Wolfes wird man eher am oberen Rand des Strafrahmens sehen, nehme ich an.
So pauschal wäre ich mit „außerhalb der Jagdzeit“ vorsichtig, egal was manche Verbände postulieren. Das fahrlässige Schonzeitvergehen (zB Bock im Winter) war, ist und bleibt eine OWI, keine Straftat.

Wer vorsätzlich auf ein ganzjährige geschontes Tier jagt, hat natürlich ein anderes Problem, insb. da der Wolf nur schwer mit einer anderen jagbaren Art verwechselt werden kann. ;-)

Aber bei der Frage ob zB ein Erlösen nach einem Unfall dann zwingend notwendig war, da kann es durchaus relevant sein.
 
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Das wird doch so laufen wie bei den Wisenten in NRW: Aufnahme ins Jagdrecht, aber ganzjährig geschont.

Dadurch ist der Jäger wildschadensersatzpflichtig, da Wisente Schalenwild sind, kann aber nur vergrämen, nicht lethal wirken. Im Westerwald marodiert doch ein Einzelgänger rum...

Solange der Wolf den hohen Schutz nach Naturschutzrecht hat, wird es sehr sehr schwierig.
 

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