[Niedersachsen] Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

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Naja der Versuch die Richtung zu ändern ist ja erst mal da.

Versuch ist immer schlecht, kommt meistens nichts gutes dabei raus.

Aufgrund der vielen Risse an Nutzvieh wären langsam mal Nägel mit Köpfen angesagt.

Ansonsten könnte es nämlich tatsächlich so sein, dass hinterher für die Schäden welche der Wolf verursacht, diejenigen in die Pflicht genommen werden, welche schon Jahre vorher gesagt haben, dass es mit einigen Kritikpunkten gesehen wird.
 
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Eine Verwechslung mit einem wilderden Hund ist immerhin möglich. Die darf man in Niedersachsen nach wie vor töten. Aber ob so etwas als mildernde Umstand gewertet würde - sehr fraglich. Und das ist ja auch ganz unabhängig davon, ob der Wolf im Jagdrecht ist oder nicht.
 

FTB

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Heute wurde das Gesetz im Landtag verabschiedet. Nun ist ein übungsnachweis für Gesellschaftsjagden vorgeschrieben. Weiterhin gilt überall ein Bleiverbot bei Büchsenmunition. Ich bin mal gespannt, inwiefern sich das auf die Fangjagd und Nutriabejagung auswirken wird, die bisher oft mit KK stattfindet.
 
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Versuch ist immer schlecht, kommt meistens nichts gutes dabei raus.

Aufgrund der vielen Risse an Nutzvieh wären langsam mal Nägel mit Köpfen angesagt.

Ansonsten könnte es nämlich tatsächlich so sein, dass hinterher für die Schäden welche der Wolf verursacht, diejenigen in die Pflicht genommen werden, welche schon Jahre vorher gesagt haben, dass es mit einigen Kritikpunkten gesehen wird.
...eher liefern wir Geparden mit Munition.
 

FTB

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Das Änderungsgesetz ist nun auch im Ministerialblatt veröffentlicht worden (17/22 am 20.5.2022) und damit gültig.
Also: Nachtsicht auf Raubwild, Schwarzwild, und explizit auch Marderhund,
Nutria, Mink, Waschbär.
Gesellschaftsjagden nur noch mit Übungsnachweis.
 
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Der Schießnachweis war abzusehen. Da ich durch gute Bekannte beim Forst dort auch viel zu Drückjagden eingeladen bin, ist das für mich prinzipiell auch nix besonders.
Die Anforderungen sind ja nicht Astronomisch aber ich kann nachvollziehen das hier einige "Wehret des Anfängen" rufen.

Wenn ich mir aber manchmal anschaue was da so manche beim Schießnachweis auf den laufenden Keiler veranstalten, erwische ich mich manchmal dabei das ich denke manchen würde ein wesentlich strengeres Regiment da ganz gut tun.

Aber klar, nicht jeder schießt überhaupt auf sich bewegendes Wild, von daher...

Die Geschichte mit der Bleimunition war ebenfalls gesetzt, da kommen wir alle über kurz oder lang nicht mehr drum rum.

Wurde bei der Nachtsichttechnik eigentlich noch mal nachgeschärft oder beziehen sich die Änderungen nur auf die bejagbaren Arten?
Will sagen ist die Geschichte mit dem IR- Strahler Verbot an der Waffe noch drin?
 
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FTB

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Das Verbot von IR Strahlern kommt aus dem Waffengesetz. Irgendwas sollte da Mal geändert werden, ist aber in den Mühlen schief gelaufen. Würde da so schnell mit keiner pragmatischen Lösung rechnen - ich hab mir vorhin so ein Sytong ohne eingebauten Strahler bei unserem Forumshändler bestellt.

Blei, puh, ja, also ich finde es Scheiße :)
Wie gesagt, Fangjagd und Nutriabejagung ohne - das wird schwierig, der ganze bleifreie KK Kram ist unerprobt und vor allem gerade kaum zu bekommen.

Zum Schießnachweis - joa, ich hab einen prima Schießstand in der Nähe - aber wenn jetzt jeder eine Flintennadel für die Treibjagd braucht, ist es problematisch, dass in letzter Zeit einige Stände "BImSchG"-Probleme bekommen haben.
 
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Ich mag mich irren aber bzgl. IR-Strahlern und künstlicher Lichtquellen haben die Bundesländer meines Wissens nach Handlungsfreiheit.
Zumindest in NRW sind IR Strahler an der Waffe erlaubt, sofern man vom Ansitz und nicht weiter als 100m schießt.
Bayern hat meine ich eine ähnliche Regelung aber Niedersachsen hat sich da wieder was ganz halbgares ausgedacht.

Dein Einwurf bzgl. des Schießnachweises und der mangelnden Verfügbarkeit von Schießständen ist schon berechtigt.

Man hat leicht reden wenn der nächste Stand wie bei mir 15 Minuten weg ist.
Trotzdem ist es natürlich immer gut am dem eigenen Schießkünsten zu feilen.
 

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