Siehst du, geht doch.
Deine Ausführungen hören sich schon ganz anders an als sich hinzustellen und stumpf zu behaupten mit Nachtsichtvorsatzgeräten könne man nicht mehr machen als bis 50m schießen.
Das widerspricht eben schlicht meiner und der Erfahrung vieler anderer Nutzer.
Ich nutze übrigens seit zwei Jahren legal einen Okularvorsatz mit Laserlux - eben weil ich auch um die Nachteile der Objektivvorsätze weiß, die aber eben bei weitem nicht so gravierend sind wie du sie bisher dargestellt hast.
Zum einschießen.... selbst in BY ist mit Beauftragung die Benutzung auf dem Schießstand illegal.
Die Nachtsichtoptik darf nur im Revier mit der Waffe verbunden werden.
Ist aber kein Problem weil das einschießen der Waffe im Revier durchführen kann und darf.
40 Schuss brauch ich dafür aber gewiss nicht.
Man darf jetzt hoffen, das sich in Schland die Rechtslage bei der Benutzung von Nachtzieltechnik entspannt - dann können endlich auch die ganzen anderen Auslandsjäger von ihren Erfahrungen berichten.....