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Solange du die Zündung nicht einschaltest während der Airbag nicht dran ist wird kein Fehler abgelegt.Nun früher war alles einfacher einfach ein Vielzahn bit und die Sitze von den Schienen gelöst und raus mit dem Sitz.Aber nun in den Zeiten von Sitzairbags- wie ist da zu verfahren...
Einerseit klar das Kontakkabel lösen.Aber wie dann die Fehlermelsung überbrücken? Was ist zu tun z.B beim VW Caddy 4 meiner Frau???
Was meint Ihr?
Solltest du die Zündung aktivieren hast du einen Fehler im System, die Airbags werden bei einem Unfall trotzdem auslösen, wahrscheinlich aber alle und nicht mehr selektiv.
Fehler löschen kann jede freie Werkstatt (sollte sie zumindest können).
HU bekommst du solange aber keine, die leuchtende Airbag Lampe ist ein erheblicher Mangel.
Es wurden immer nur die OBDII Fehler ausgelesen. Die liegen im Motorsteuergerät und sind schon seit ca. 20 Jahren standardisiert. Wenn dort ein Fehler in der Abgasreinigung abgelegt ist ist das ein erheblicher Mangel.Jep, so war auch bis vor einiger Zeit der "Abgastest",
da wurde nur geschaut ob im Fehlerspeicher alle Komponenten fehlerfrei arbeiten.
Heute kommt wieder der Schlauch in den Auspuff.
Der Fehlerspeicher wurde bei meinem T5 vorletzte Woche definitiv ausgelesen.
Bausaujäger
Das Airbagsteuergerät ist nicht standardisiert und wird bei der HU nicht ausgelesen.
Die HU wird verwehrt wenn die Airbagwarnleuchte leuchtet.
Ich war letzte Woche zuer HU bei DEKRA.
Da wurde wie zuvor auch KEIN Fehlerspeicher ausgelesen.
Der rein elektronische Abgastest wurde nach dem Dieselskandal wieder abgeschafft.
Ziemlicher politischer Dummfug, als ob man bei einer AU eine Softwaremanipulation bemerken würde. Beim Benziner wird dort mehr oder weniger nur der CO Wert gemessen und beim Diesel die Trübung. Da musst du schon KAT oder DPF ausbauen um da durchzufallen.
Grüße
Alexander
PS: Bei meinem 2017er A4 mit Euro 6b wurde heuer im April entsprechend auch gemessen. Sollte wieder bei allen Fahrzeugen so sein.
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