[Baden-Württemberg] Ausgabe Begehungsscheine, rechtlich unsauber

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Wie seht Ihr das?

Jedes Jahr (bin im 4. JJ) war es bei uns bisher so
dass die Begehungsscheine erst zum Ende April versendet bzw.
verteilt wurden.
Das Jagdjahr endet ja wie bekannt ist zum 31.3.

Durch die Aussetzung der Schonzeit für Schwarzwild im März/April
entsteht hier natürlich eine Situation die meines Erachtens nicht
tragbar ist.
D.h. ab 31.3. könnte ich nicht mehr auf die Jagd gehen weil kein
gültiger BGS mehr vorliegt.

Wie sieht es dann eigentlich mit dem Bedürfnis für Waffen aus?
Solange ich keine BGS habe hätte ich theoretisch kein Bedürfnis,
was passiert wenn in dieser Zeit (aktuell eher nicht) eine
Waffenkontrolle wäre ?

Hat jemand ein ähnliches Problem?
 
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Begehungsschein oder Jagdschein? Ohne BgS gibt es höchstens ein Problem mit der Jagd selbst, waffenrechtlich alles iO, solange ein JAGDschein vorliegt. Grundsätzlich sollte auch ein BgS bereits zum 01.04. vorliegen, oder darfst Du die Kosten hierfür um 1/12 kürzen? Wohl eher nicht :)
 
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Begehungsschein, ne ich glaube nicht das bisher diese Monat der in der Luft hängt betrachtet wurde ;-). Müsste ich einfach mal abziehen...:rolleyes:
Probleme mit der Jagd kann man selber selbst gut regulieren in dem man dann einfach nicht geht. Jagdschein ist bis 2022 gültig und zum Glück schon letztes Jahr für 3 Jahre verlängert worden.
 
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Ein kleiner Hinweis an die Pächter dass mittlerweile März/April keine totale Jagdruhe mehr herrscht sollte helfen :p

Ohne einen gültigen Begehungsschein für das besagte Revier müsstest du dich verhalten wie jeder andere Gast, Einladung der Jagdausübungsberechtigten usw.
 
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G

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Guest
Im 4. JJ sollte man waffenrechtliches Bedürfnis, Jagdschein und Gästejagderlaubnis als Begeher auseinander halten können.

Wann der JAB zeitlich längerfristige Gästejagdscheine verteilt, mit welcher zeitlicher Gültigkeit, zu welchem Preis und mit welcher Freigabe und warum überhaupt ist allein seine Sache. Man sollte deshalb mit ihm drüber reden und nicht mit dem Internet oder der Klospülung.
 
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Begehungsschein, ne ich glaube nicht das bisher diese Monat der in der Luft hängt betrachtet wurde ;-). Müsste ich einfach mal abziehen...:rolleyes:
Probleme mit der Jagd kann man selber selbst gut regulieren in dem man dann einfach nicht geht. Jagdschein ist bis 2022 gültig und zum Glück schon letztes Jahr für 3 Jahre verlängert worden.
Ich finde das Modell komisch, es gibt doch auch im April theoretisch jagdbares Wild und was ist, wenn Du einen Wildunfall versorgen sollst?
 
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Bei uns scheuen die meisten den Aufwand eines jährlich zu verlängernden BGS, zumal die immer auf der Gemeinde angemeldet werden müssen.
Bei uns wird der BGS oft auf die Pachtdauer des Reviers begrenzt, entweder man versteht sich oder eben nicht, widerrufen kann der Pächter trotzdem wenn es Probleme geben sollte.
 
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Wie seht Ihr das?

Jedes Jahr (bin im 4. JJ) war es bei uns bisher so
dass die Begehungsscheine erst zum Ende April versendet bzw.
verteilt wurden.
Das Jagdjahr endet ja wie bekannt ist zum 31.3.

Durch die Aussetzung der Schonzeit für Schwarzwild im März/April
entsteht hier natürlich eine Situation die meines Erachtens nicht
tragbar ist.
D.h. ab 31.3. könnte ich nicht mehr auf die Jagd gehen weil kein
gültiger BGS mehr vorliegt.

Wie sieht es dann eigentlich mit dem Bedürfnis für Waffen aus?
Solange ich keine BGS habe hätte ich theoretisch kein Bedürfnis,
was passiert wenn in dieser Zeit (aktuell eher nicht) eine
Waffenkontrolle wäre ?

Hat jemand ein ähnliches Problem?
Kann man eigentlich Jägerprüfungszeugnisse in der Lotterie gewinnen oder bei Neckermann kaufen?
 
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Keine Ahnung.... aber es scheint so!

Das ist echt grausam, mit was für einem Wissen rund um die Jagd so mancher hier unterwegs ist. Da fehlen einem die Worte.

Ohne Begehungsschein muss halt eine Jagdeinladung vorliegen, der Pächter muss im Revier anwesend sein, Waffentransport im verschlossenem Futteral.... Für die WBK ist der bestandene Jagdschein schon das ausreichende Bedürfnis, darf man sich halt nicht abnehmen lassen. Nur bezüglich Munition bedarf es einen gelösten Jagdschein, es seih denn man hat sich die Munition in die WBK eintragen lassen, dann wäre das auch ohne gelösten Jagdschein kein Problem.
 
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Wie seht Ihr das?

....
Wie sieht es dann eigentlich mit dem Bedürfnis für Waffen aus?
Solange ich keine BGS habe hätte ich theoretisch kein Bedürfnis,
was passiert wenn in dieser Zeit (aktuell eher nicht) eine
Waffenkontrolle wäre ?
hallo.
Das ist natürlich dann ein echtes Problem, weil wenn du im Dezember auf eine DJ eingeladen wirst, musst du vorher im Oktober noch einmal die Jagdprüfung machen und rechtzeitig im November einen neuen Jagsdchein beantragen. Bis dahin solltest du deine Waffen beim Büchsenmacher oder sonstigem Berechtigten einlagern!
Hat jemand ein ähnliches Problem?
hm..... bin gespannt, wer sich noch outet

edit, bei meinem PC hat sich der Kalender verstellt. Habs korrigiert, weil der 01. April ist ja schon längst vorbe
i
 
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Jetzt mal langsam, Ihr Schlauberger, der TE hat ein konkretes Problem, das aber unsauber formuliert und falsch eingeordnet bzw. kombiniert. Ich glaube, wir konnten ihm ja schon mal helfen. Natürlich kann der Jagdherr seine Scheine ausgeben, wie er mag, aber ich finde es "komisch", wenn alle Begeher die Scheine erst zu Ende April erhalten.
 
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Als Jagdgast, so ist die Formulierung im Gesetz, brauchst du die Begleitung des Jagdausübungsberechtigen oder eine schriftliche Jagderlaubnis §25 Abschnitt 3 JWMG. Ohne schriftliche Erlaubnis ist das ein OWi nach §67 Abschnitt 8.

Forst BW ist noch ein bisschen ein Sonderfall da die nicht der UB unterstehen sondern dem Forstamt, falls du da unterwegs bist würde ich mich direkt mit dem zuständigen Jagdbeauftragten abstimmen.

Meine schriftliche Jagderlaubnis (den Ausdruck Begehungsschein kennt das JWMG nicht) kommt fast immer erst Mitte April.
 
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Jetzt mal langsam, Ihr Schlauberger, der TE hat ....
......
Wie sieht es dann eigentlich mit dem Bedürfnis für Waffen aus?
Solange ich keine BGS habe hätte ich theoretisch kein Bedürfnis,
was passiert wenn in dieser Zeit (aktuell eher nicht) eine
Waffenkontrolle wäre ?

Hat jemand ein ähnliches Problem?
hallo.
Er hat(te) ein grundsätzliches Verständnisproblem.
Das Bedürfnis leitet sich, zumindest für mich, aus dem gültigen Jagdschein ab.


(darauf darf man dann in so Zeiten wie momentan wohl etwas humorvoll eingehen :whistle: )

.......
 
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Ich brauche gar nichts, nur eine Mail vom JH, daß der BGS für 2019 auch 2020 bis auf Widerruf bzw. bis zur Erteilung des neuen gilt.

Wer soll den im übrigen kontrollieren, die Polizei? :ROFLMAO:
 

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