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- 27 Nov 2015
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Wie seht Ihr das?
Jedes Jahr (bin im 4. JJ) war es bei uns bisher so
dass die Begehungsscheine erst zum Ende April versendet bzw.
verteilt wurden.
Das Jagdjahr endet ja wie bekannt ist zum 31.3.
Durch die Aussetzung der Schonzeit für Schwarzwild im März/April
entsteht hier natürlich eine Situation die meines Erachtens nicht
tragbar ist.
D.h. ab 31.3. könnte ich nicht mehr auf die Jagd gehen weil kein
gültiger BGS mehr vorliegt.
Wie sieht es dann eigentlich mit dem Bedürfnis für Waffen aus?
Solange ich keine BGS habe hätte ich theoretisch kein Bedürfnis,
was passiert wenn in dieser Zeit (aktuell eher nicht) eine
Waffenkontrolle wäre ?
Hat jemand ein ähnliches Problem?
Jedes Jahr (bin im 4. JJ) war es bei uns bisher so
dass die Begehungsscheine erst zum Ende April versendet bzw.
verteilt wurden.
Das Jagdjahr endet ja wie bekannt ist zum 31.3.
Durch die Aussetzung der Schonzeit für Schwarzwild im März/April
entsteht hier natürlich eine Situation die meines Erachtens nicht
tragbar ist.
D.h. ab 31.3. könnte ich nicht mehr auf die Jagd gehen weil kein
gültiger BGS mehr vorliegt.
Wie sieht es dann eigentlich mit dem Bedürfnis für Waffen aus?
Solange ich keine BGS habe hätte ich theoretisch kein Bedürfnis,
was passiert wenn in dieser Zeit (aktuell eher nicht) eine
Waffenkontrolle wäre ?
Hat jemand ein ähnliches Problem?