G
Gelöschtes Mitglied 15848
Guest
Je nach Landesrecht kann eine schriftliche Jagderlaubnis für Gäste aller Art jagdrechtlich verpflichtend sein. Da muss man jetzt nicht hin und her reden was für dem Einzelnen persönlich ausreichend wäre. Auch Rufbereitschaft zählt nicht, wenn das Landesrecht ausdrücklich ein Schriftstück oder die direkte Begleitung durch den JAB fordert. Alles andere ist Kaffesatzleserei zwischen goodwill und Ordnungswidrigkeit.
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