[Bayern] Ausgangssperre in Bayern

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
16 Aug 2012
Beiträge
23
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zur Ausgangssperre in Bayern. Laut Verordnung ist die Jagd auf Schwarzwild in Bayern auch nach 21 Uhr weiterhin erlaubt. Nur gilt diese Ausnahme auch für Jagdgäste oder nur für den Pächter?
Ich frage, weil ich eigentlich die nächsten Tage zu einem Jagdfreund zum Sauansitz fahren wollte.
Nur hat mein Jagdfreund auf Nachfrage beim Ministerium die Antwort erhalten, dass die Ausnahmeregelung zur Jagd auf Schwarzwild nach 21 Uhr nur für den Pächter gilt, nicht für Jagdgäste.
Als Begründung wurde angeführt, dass nur der Pächter mittels Eintrag im JS belegen kann, dass er unter die Ausnahmeregelung fällt. Ich habe diese Einschränkung nirgends finden können.
Mich würde interessieren, ob ihr mehr Informationen habt.
Allen ein gutes Neues Jahr
Waidmannsheil
Alexander
 
Registriert
30 Jun 2013
Beiträge
5.786
Nur hat mein Jagdfreund auf Nachfrage beim Ministerium die Antwort erhalten, dass die Ausnahmeregelung zur Jagd auf Schwarzwild nach 21 Uhr nur für den Pächter gilt, nicht für Jagdgäste.
Und das beim Vormarsch der ASPo_O, aber das kann schon stimmen, Ausnahme eventuell noch Begehungsschein.
MfG.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27341

Guest
Stell dem Jagdgast eine schriftl. Jagderlaubnis aus (zB HIER ) und dann sollte es dsbzgl keine Probleme geben.
Hat der Pächter Mitjäger die über einen unentgeltlichen Begehungsschein verfügen, sind auch diese nur Jagdgäste...
Alle weiteren Regelungen sind HIER zu finden. Darin konnte ich nicht herauslesen, dass sich die "Sonderregelung" ausschließlich auf den Pächter bezieht.
Die Beschlüsse von gestern noch nicht berücksichtigt, daher immer mal wieder auf Änderungen prüfen.
Regionale Bestimmungen des jeweiligen Landkreises können abweichend sein, um auf Nr sicher zu gehen vorsichtshalber die UJB kontaktieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
28 Jun 2013
Beiträge
334
Was ist eigentlich mit der 15km Beschränkung?

Ich wäre auf DJ eingeladen am Samstag jenseits meines Radius.
Mittlerweile kennt sich doch keine Sau mehr aus...

in Thüringen wurde es so wie es in der Konferenz mit der Kanzlerin besprochen wurde, heute beschlossen.

"Jede Person ist angehalten, Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen sowie Aktivitäten, die der Erholung bzw. individuellen sportlichen Betätigung dienen wohnortnah zu erledigen (ca. 15 km)".

Da zähle ich jetzt mal die Jagd nicht darunter.

Für Bayern musst mal schauen...
Herr Söder ist da ja manchmal "anders" drauf...:unsure:
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Angehalten. Also gegenstandslos.
Ansonsten hat die Jagd bislang überall weitreichende Ausnahmen gehabt.
Ob da jetzt irgendwo, irgendwer was meint hineinzuinterpretieren wäre mir relativ egal.
Sollte sogar die geringe Wahrscheinlichkeit eines Bußgeldbescheids hinzutreten, wird der mit dem einspruch eben weggefegt. Auch egal.
 
G

Gelöschtes Mitglied 27341

Guest
Was ist eigentlich mit der 15km Beschränkung?
Kommst du aus einer Stadt/Landkreis bei der diese 15km Regelung greift, dann Rücksprache mit der UJB.
Findet die DJ in einem betroffenen Gebiet statt in der die 15km Regelung gilt, ist es Sache des Jagdleiters dies zu klären.
Alles weitere auch HIER nachzulesen, jedoch beachten, dass diese Version noch auf der Version 11 beruht.
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.090
Was ist eigentlich mit der 15km Beschränkung?

Ich wäre auf DJ eingeladen am Samstag jenseits meines Radius.
Mittlerweile kennt sich doch keine Sau mehr aus...

Schau mal unter Bayern3.de, da ist eine App installiert, mit der kannst du schauen, wie weit du fahren "darfst" um über die 15 km raus zu kommen. Das ist viel weiter als du denkst.
 
Registriert
19 Jun 2017
Beiträge
881
Wer viel fragt, geht viel irr - wieso fragt man bei der völlig klaren Regelungslage bezüglich Jagd nach und hat jetzt eine völlig verquere Meinung aus dem Ministerium???
Wie bereits oben genannt war diese Einschränkung nirgends rauszulesen und auch der BJv hatte ja was dazu veröffentlicht. Außerdem benötigt doch ohnehin jeder einen schriftlichen Nachweis seines Begehungsscheins wenn er rausgeht, das entlarvt die Argumentation als völliger Quatsch...
 
Registriert
13 Sep 2016
Beiträge
3.299
Grund warum ich das Haus verlasse ist.... zur Jagd gehen und das ist ja wohl erlaubt. Habe ich keinen BGS, sondern nur mündliche Einladung, dann ist die Waffe halt verpackt, in einem späteren Verfahren sollte sich das ja ohne Probleme nachweisen lassen...

Den Beamten vor Ort muss ich meinen Grund für den Aufenthalt außerhalb meiner Wohnung nach Beginn der Ausgangssperre ja wohl nicht nennen, oder können die Entscheiden, ob der Grund ausreicht oder nicht!?
 
Registriert
27 Feb 2016
Beiträge
76
Dreh- und Angelpunkt ist immer die Frage, ob "ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe" gem. § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV vorliegen, die eine Aufenthalt außerhalb der Wohnung zwischen 21 Uhr und 5 Uhr rechtfertigen.

Die Jagd auf Schwarzwild und die dadurch begründete Eindämmung von Tierseuchen stellt mit Stand heute einen ähnlich gewichtigen Grund dar. Ob die Tierseuche durch den Pächter, Begeher oder Jagdgäste eingedämmt wird, darf im Ergebnis keinen Unterschied machen. Untermauern lässt sich dies mit der Tatsache, dass der Verkauf von Jagdzubehör und Munition zur Eindämmung von Tierseuchen gemäß der aktuellen Positivliste zulässig ist,
https://www.bayern.de/erlaeuterungen-zu-den-beschraenkungen-fuer-firmen-und-freiberufler/?seite=1579

Ob diese Argumentation nach Inkrafttreten der 12. BayIfSMV weiterhin haltbar ist, wird sich zeigen.
 
Registriert
25 Dez 2018
Beiträge
13.921
Wer viel fragt, geht viel irr - wieso fragt man bei der völlig klaren Regelungslage bezüglich Jagd nach und hat jetzt eine völlig verquere Meinung aus dem Ministerium???
Wie bereits oben genannt war diese Einschränkung nirgends rauszulesen und auch der BJv hatte ja was dazu veröffentlicht. Außerdem benötigt doch ohnehin jeder einen schriftlichen Nachweis seines Begehungsscheins wenn er rausgeht, das entlarvt die Argumentation als völliger Quatsch...
(y)(y)(y)
Ich wollte grade ansetzen genau das Gleiche zu schreiben. :D

Fragt einfach lang genug weiter bis ihr gar nix mehr dürft. Oder fragt danach ob ihr noch Atmen dürft.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
126
Zurzeit aktive Gäste
465
Besucher gesamt
591
Oben