Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage zur Ausgangssperre in Bayern. Laut Verordnung ist die Jagd auf Schwarzwild in Bayern auch nach 21 Uhr weiterhin erlaubt. Nur gilt diese Ausnahme auch für Jagdgäste oder nur für den Pächter?
Ich frage, weil ich eigentlich die nächsten Tage zu einem Jagdfreund zum Sauansitz fahren wollte.
Nur hat mein Jagdfreund auf Nachfrage beim Ministerium die Antwort erhalten, dass die Ausnahmeregelung zur Jagd auf Schwarzwild nach 21 Uhr nur für den Pächter gilt, nicht für Jagdgäste.
Als Begründung wurde angeführt, dass nur der Pächter mittels Eintrag im JS belegen kann, dass er unter die Ausnahmeregelung fällt. Ich habe diese Einschränkung nirgends finden können.
Mich würde interessieren, ob ihr mehr Informationen habt.
Allen ein gutes Neues Jahr
Waidmannsheil
Alexander
ich habe mal eine Frage zur Ausgangssperre in Bayern. Laut Verordnung ist die Jagd auf Schwarzwild in Bayern auch nach 21 Uhr weiterhin erlaubt. Nur gilt diese Ausnahme auch für Jagdgäste oder nur für den Pächter?
Ich frage, weil ich eigentlich die nächsten Tage zu einem Jagdfreund zum Sauansitz fahren wollte.
Nur hat mein Jagdfreund auf Nachfrage beim Ministerium die Antwort erhalten, dass die Ausnahmeregelung zur Jagd auf Schwarzwild nach 21 Uhr nur für den Pächter gilt, nicht für Jagdgäste.
Als Begründung wurde angeführt, dass nur der Pächter mittels Eintrag im JS belegen kann, dass er unter die Ausnahmeregelung fällt. Ich habe diese Einschränkung nirgends finden können.
Mich würde interessieren, ob ihr mehr Informationen habt.
Allen ein gutes Neues Jahr
Waidmannsheil
Alexander