Ausgangssperre wegen Corona gilt für Jäger in Mitterteich

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Die Einschläge rücken näher:
Freiburg verhängt begrenzte Ausgangssperre (f. öffentl. Orte).

"Freiburg erlässt wegen der Corona-Pandemie eine eingeschränkte Ausgangssperre. Die Stadt selbst sprach von einem Betretungsverbot für öffentliche Orte, das vom 21. März bis 3. April gelten soll. Mit dieser einschneidenden Maßnahme solle die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden, teilte die Stadt am Donnerstagabend mit. Anlass sei die dramatische Lage der angrenzenden französischen Region Grand-Est, zu der auch das Elsass gehört."
 
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8 Sep 2016
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Die Einschläge rücken näher:
Freiburg verhängt begrenzte Ausgangssperre (f. öffentl. Orte).

"Freiburg erlässt wegen der Corona-Pandemie eine eingeschränkte Ausgangssperre. Die Stadt selbst sprach von einem Betretungsverbot für öffentliche Orte, das vom 21. März bis 3. April gelten soll. Mit dieser einschneidenden Maßnahme solle die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden, teilte die Stadt am Donnerstagabend mit. Anlass sei die dramatische Lage der angrenzenden französischen Region Grand-Est, zu der auch das Elsass gehört."

Da könnt ihr euch bei den geistig Unterbelichteten bedanken, die sich in Gruppen sammeln und unter anderem, Parties feiern.
 
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Die Ausgangssperre für Jäger ist zeitlich befristet bis 2.April. Dann wird neu verhandelt. Und da ja im Moment eh ziemlich jagdruhige Zeit ist, sehe ich das nicht so als Problem. Wenn wie bereits vermutet ganz Bayern bzw. das ganze Land daheim bleiben muss, wird es für Jäger Sonderregelungen geben. Die Jagdverbände sind da schon dran...
 
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Wer fragt bekommt Antwort. Und die braucht man nicht.
Ist doch selbstverständlich dass eine Ausgangssperre nur für
die Statt ( Ort) gilt und auch nur dort Sinn macht. Ausgehen ist
nicht ins Auto setzen und in den Wald fahren.
In dem Zusammenhang giebts ja wirklich schon genug Blödsinn.
 
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Nicht ganz: Es kommt keiner ohne triftigen Grund mehr raus und rein, so ist das nun mal zur Zeit in Mitterteich...
 
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Ich geh mal davon aus, dass sich bei einer Ausgangssperre auch die Anzahl der Wildunfälle reduziert.
Des weiteren denke ich, dass auch die Jagdausübung (Einzeljagd/Ansitzjagd) möglich sein wird. Heute hat mir z.B. der örtliche Waffenhändler mitgeteilt, dass aus Büchsenmacher und Jagdausstatter vom Ladenöffnungsverbot ausgenommen sind, da diese zur Seuchenprävention (ASP) und Wildschadensverhütung (in letzter Konsequenz Teil der Urproduktion bzw. der Versorgung der Bevölkerung) notwendig sind.

Auch wenn man in den Medien (und auf dem Dienstrechner) kaum noch Nachrichten OHNE Coronabezug zu lesen bekommt, geh ich davon aus, dass es genügend vernünftige Menschen gibt, die auch die übrigen dringenden Probleme der Zeit nicht aus den Augen verlieren.

Viel witziger finde ich, dass die örtliche HG Truppe bekannt gegeben hat, dass der Landesjägertag in Lindau ausfällt. Mein Hinweis, dass es bereits auch zahlreiche Absagen lokaler Trophäenschauen gegeben hat und das Landwirtschafts und Forstministerium dies in Zeiten von Corona begrüßt, wurde hingegen angemahnt, keine Informationen aus "unsicherer Quelle" in die Runde zu bringen...:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
Ganz ehrlich, ich hab in letzter Zeit selten so herzhaft über etwas lachen können. Die meinen wahrlich immer noch, sie feiern sich und ihre Trophäen am 25. April im großen Saal, mit Presse und Bevölkerung!:LOL::LOL::LOL:
Da kommt dann einer vorbei, der hustet zweimal und die Jungs sitzen am 1. Mai mit Mutti in Quarantäne auf der Couch und nicht auf dem Hochsitz!!! :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:
Weil eines ist klar: Ausgang zum Jagen werden nur die bekommen, die unverdächtig sind und nicht im Verdacht stehen, den Virus in sich zu tragen und zu verbreiten!

N Kollege kam vor knapp zwei Wochen aus Südtirol vom Skifahren heim. Ein Mitfahrer ist erkrankt. Er ist seit knapp zwei Wochen in Quarantäne, darf nicht außer Haus, obwohl mitlerweile der Negativbefund da ist. Vermutlich wird er zum Ende der Isolation nochmals getestet und diese erst aufgehoben, wenn auch der 2. Test negativ ist. Die Strafen bei Missachtung können ordentlich ausfallen: Bis zu zwei Jahren Haft hat man ihm bei zuwiderhandlung angedroht. Zusätzlich käme noch der Straftatbestand der Körperverletzung, sollte er im Falle eines Quarantäneverstoßes jemanden anstecken...

Von daher: Bleibts gesund und bleibts daheim solange es geht.
 
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Steht im Artikel nicht das die Sperre nur für die Jäger mit Wohnsitz dort gilt?
Da es in diesem Revier offensichtlich noch weitere Jäger gibt, die eben nicht in Mitterteich wohnen, sehe man dort die "Aufrechterhaltung der Jagd" nicht gefährdet.

Das bedeutet doch:
Wenn wie bei uns z. b. nur 2-3 Jäger pro Revier rumgeistern dann werden diese ja sehr wahrscheinlich von der Ausgangssprerre ausgenommen. Es gibt schließlich keine Auswärtigen die es machen könnten und wenn die bayernweite Ausgangssperre kommt, werden wohl alle Jäger davon ausgenommen sein.
 
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Alles was der Lebensmittelerzeugung dient, ist natürlich erlaubt.... dazu zählt auch die Jagd.

Oder denkt ihr, die Bauern sitzen auch alle zu Hause am PC ins spielen ihr farming game....


;)

Gruß

HWL
 
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Schlimmer als in Frankreich werden nach meiner Meinung diese diverse geplanten Ausgangssperren nicht.

Die Einzeljagden sind in Frankreich weiterhin erlaubt wenn sie begründet sind. Man sollte aber unterwegs sein allein und mit dem berühmten Formular in der Tasche , wobei die Profis das ersten Kästchen und die anderen Jäger das untersten Kästchen ankreuzen sollen , das gleiche als wenn man mit seinem Hund spazieren geht. So der Hinweis der FDC 67.


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Ich habe heute

im Gemeindeblatt gelesen, dass es sich bei Verstößen gegen die Verordnungen um Straftaten handelt. Für Jagdscheinbesitzer also Vorsicht!

Gruß,

Mbogo
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Für Bayern kam folgendes bei mir vorbei:

"Liebe Jägerinnen und Jäger,

nach Rücksprache mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat uns das Bayerische Innenministerium gerade mitgeteilt, dass der Einzelansitz weiter möglich ist.

Alle Jagdformen, die gemeinsam mit weiteren Personen ausgeübt werden (Treibjagden, Drückjagden, etc.) sind dagegen untersagt.

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird auf seiner Website www.stmelf.bayern.de unter "Coronavirus - wichtige Informationen" in der Rubrik "Fragen/Antworten zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen" die Fragen zur Jagdausübung berücksichtigen, so dass dort der jeweils aktuelle Stand abgefragt werden kann.

Mit Waidmannsheil!"

Das geht natürlich nur, solange nicht eine totale Ausgangssperre angeordnet wird.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Für Bayern gilt:


Jagen und Angeln (Stand: 20.3.2020)

Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen?
Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.


Quelle: https://www.stmelf.bayern.de
 
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Das sind mal Aussagen (y). Dann werden die anderen Bundesländer sich Bayern anschließen.
 
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Spannend wird auch noch wie sich der Wildbretabsatz und der Preis entwickelt, wenn die Gasthäuser geschlossen und die Familienfeiern untersagt bleiben😕
 

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