Ich geh mal davon aus, dass sich bei einer Ausgangssperre auch die Anzahl der Wildunfälle reduziert.
Des weiteren denke ich, dass auch die Jagdausübung (Einzeljagd/Ansitzjagd) möglich sein wird. Heute hat mir z.B. der örtliche Waffenhändler mitgeteilt, dass aus Büchsenmacher und Jagdausstatter vom Ladenöffnungsverbot ausgenommen sind, da diese zur Seuchenprävention (ASP) und Wildschadensverhütung (in letzter Konsequenz Teil der Urproduktion bzw. der Versorgung der Bevölkerung) notwendig sind.
Auch wenn man in den Medien (und auf dem Dienstrechner) kaum noch Nachrichten OHNE Coronabezug zu lesen bekommt, geh ich davon aus, dass es genügend vernünftige Menschen gibt, die auch die übrigen dringenden Probleme der Zeit nicht aus den Augen verlieren.
Viel witziger finde ich, dass die örtliche HG Truppe bekannt gegeben hat, dass der Landesjägertag in Lindau ausfällt. Mein Hinweis, dass es bereits auch zahlreiche Absagen lokaler Trophäenschauen gegeben hat und das Landwirtschafts und Forstministerium dies in Zeiten von Corona begrüßt, wurde hingegen angemahnt, keine Informationen aus "unsicherer Quelle" in die Runde zu bringen...
Ganz ehrlich, ich hab in letzter Zeit selten so herzhaft über etwas lachen können. Die meinen wahrlich immer noch, sie feiern sich und ihre Trophäen am 25. April im großen Saal, mit Presse und Bevölkerung!
Da kommt dann einer vorbei, der hustet zweimal und die Jungs sitzen am 1. Mai mit Mutti in Quarantäne auf der Couch und nicht auf dem Hochsitz!!!
Weil eines ist klar: Ausgang zum Jagen werden nur die bekommen, die unverdächtig sind und nicht im Verdacht stehen, den Virus in sich zu tragen und zu verbreiten!
N Kollege kam vor knapp zwei Wochen aus Südtirol vom Skifahren heim. Ein Mitfahrer ist erkrankt. Er ist seit knapp zwei Wochen in Quarantäne, darf nicht außer Haus, obwohl mitlerweile der Negativbefund da ist. Vermutlich wird er zum Ende der Isolation nochmals getestet und diese erst aufgehoben, wenn auch der 2. Test negativ ist. Die Strafen bei Missachtung können ordentlich ausfallen: Bis zu zwei Jahren Haft hat man ihm bei zuwiderhandlung angedroht. Zusätzlich käme noch der Straftatbestand der Körperverletzung, sollte er im Falle eines Quarantäneverstoßes jemanden anstecken...
Von daher: Bleibts gesund und bleibts daheim solange es geht.