Ausgleichsflächen nutzen

Registriert
7 Aug 2014
Beiträge
34
Hallo!

Ich habe in meinem Revier einige Ausgleichsflächen, die aber lediglich brach liegen. Der Gedanke diese als Wildäcker nutzen zu können wurde jedoch von der UNB sofort abgeschmettert.

Nutzt Ihr Eure Ausgleichsflächen? Wenn ja, wie?

Gruß,
Karl
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.098
Das kommt darauf an, was für ein Träumer dort in der UNB sitzt, da gibt es eine ganze Reihe von Grattlern, die noch dazu auf die Jagd nicht gut zu sprechen sind. Bei uns läuft das anders: Ich habe einen guten Kontakt zur UNB, die Leute dort passen einfach. Bei der Erweiterung eines Industriegeländes im Nachbarrevier wurden Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Wenn da ein Landschaftsarchitekt eingebunden ist, kostet das Geld und es kommt nur Müll raus. In dem Fall erklärte sich die UNB mit einer Buntbrache einschl. Hecke einverstanden. Unsere UNB hat den Wert der Buntbrachen längst erkannt, wir haben ja auch Erfolge vorzuweisen.
In allen Maßnahmen werden die Jäger eingebunden. Die Eigentümer sagen nur, ich will die Zustimmung der UNB und die bekommen sie auch.
 
Registriert
10 Nov 2017
Beiträge
547
Ich habe in meinem Revier einige Ausgleichsflächen, die aber lediglich brach liegen. Der Gedanke diese als Wildäcker nutzen zu können wurde jedoch von der UNB sofort abgeschmettert.
Nutzt Ihr Eure Ausgleichsflächen? Wenn ja, wie?
Zunächst einmal: Das sind nicht eure Ausgleichsflächen. Man kann da nicht einfach machen was man will, auch wenn es mit den besten Absichten geschieht.
Bitte im Vorfeld genau erkundigen, welche Ziele auf der jeweiligen Fläche verfolgt werden und geplante Eingriffe mit der UNB absprechen bevor da wohlmeinend eigenmächtig Hand angelegt wird!

In meiner Ecke gibts ein paar Gesellen, die mit den besten Absichten Maßnahmen des Naturschutzes regelmäßig zunichte machen. Ein beliebtes Mittel ist dabei die Neubegründung von Gehölzstreifen: Grds. ist dagegen wenig einzuwenden wenn der Landwirt zustimmt, aber doch bitte nicht im Wiesenbrütergebiet..... o_O:mad:

Also bitte vorher abklären. Und wenn die UNB „Nein" sagt, dann ist das so zu akzeptieren.
 
Registriert
26 Mrz 2005
Beiträge
203
Die Ausgleichsflächen wurden ja im Rahmen eines Eingriffs (Baugebiet, Straße, Windkraft, etc..) festgelegt. Hier wurde auch festgelegt, was mit der Fläche passieren muss, d.h. welche Pflege, welche Funktion die Fläche haben soll, etc. Daran ist die Behörde und derjenige, der seinerzeit den Eingriff getätigt hat, gebunden. Diese Festlegungen sind teilweise recht weit gefasst, teilweise auch sehr eng.
Die Behörde ist verpflichtet nach Umweltinformationsgesetzt, euch darüber Auskunft zu geben.
Machmal lassen die Festlegungen durchaus die Anlage von Wildäckern, Buntbrachen etc zu, zumindest in Teilbereichen. Dies müsste dann aber mit dem Eigentümer der Fläche abgesprochen werden. Machmal ist die Fläche auch von Eingriffsverursacher nur gepachtet. Grundsätzlich ist erstmal immer der Eingriffsverursacher für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen verantwortlich und von daher euer Ansprechpartner.
 
Registriert
10 Nov 2017
Beiträge
547
Grundsätzlich ist erstmal immer der Eingriffsverursacher für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen verantwortlich und von daher euer Ansprechpartner.
Ist meines Wissens nicht ganz richtig. Die UNB ist meines Wissens der Ansprechpartner. Sie kontrolliert auch die Umsetzung der im Planfeststellungsverfahren beschlossenen Maßnahmen.

Wichtig zu wissen ist:

Solche Ausgleichsmaßnahmen sind nicht irgendwelche Fleckchen Erde ohne tieferen Sinn und Zweck, sondern sie sind in richtigen, verbindlichen Planwerken erfasst. Eine eigenmächtige, nicht abgesprochene Veränderung dieser Flächen kann u.U. auch ziemlich teuer werden. Nämlich dann, wenn man dazu aufgefordert wird, den Ursprungszustand wiederherzustellen. Mir ist kein solcher Fall bekannt, theoretisch möglich wäre das aber.
 
Registriert
7 Aug 2014
Beiträge
34
Vielen Dank für Eure Infos. Das gibt schon mal ein anderes Licht. Vielleicht sollte ich einfach nochmal dort anrufen und einen Ortstermin vereinbaren um mit dem Sachbearbeiter vor Ort eine Lösung zu finden. Es ist halt schade um die Fläche. Wird 2 mal im Jahr gemäht und ansonsten ist das einfach nur Brache. Und so uninteressant dass da einfach nix los ist. Da zieht kein Fuchs und kein Hase durch, das Rehwild macht einen Bogen um die Fläche.... Halt schad' drum.
 
Registriert
10 Nov 2017
Beiträge
547
Vielleicht sollte ich einfach nochmal dort anrufen und einen Ortstermin vereinbaren um mit dem Sachbearbeiter vor Ort eine Lösung zu finden.
Gute Idee (y)
Es ist halt schade um die Fläche. Wird 2 mal im Jahr gemäht und ansonsten ist das einfach nur Brache. Und so uninteressant dass da einfach nix los ist. Da zieht kein Fuchs und kein Hase durch, das Rehwild macht einen Bogen um die Fläche.... Halt schad' drum.
Ja, so etwas hab ich mir schon gedacht. Ich kann dir vermutlich auch sagen, worum es da geht:

Die meisten Flächen im Grünland sind stark eutrophisiert. Im Ackerland sowieso. Solche eutrophisierten Flächen sind in aller Regel sehr artenarm und aus naturschutzfachlicher Sicht somit nicht erstrebenswert. Was man deshalb dort als erstes macht: Aushagern.

Das Aushagern (also der Nährstoffentzug) geschieht idR durch Mahd und Abtransport des Mahdguts. Dadurch sollen die Fettwiesenarten zurückgedrängt und Lebensraum für „interessantere" Pflanzen geschaffen werden - welche dann wieder Schlüsselarten für zb bestimmte Insekten darstellen.

Mit diesem Hintergrundwissen kannst du dir wahrscheinlich vorstellen, warum die UNB von deinem Wildacker nicht begeistert ist: Wenn du dort nämlich für das Wild interessante Pflanzen, also stickstoffreiche Kräuter und Leguminosen ausbringst, dann machst du die offenbar bereits tlw. erfolgte Aushagerung der Fläche wieder zunichte!

Etwas in der Art wird dir der SB dann auch erklären. Mach dir also nicht zu viel Hoffnung, dass dein Vorhaben auf Gegenliebe stoßen könnte :(
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.098
Zunächst einmal: Das sind nicht eure Ausgleichsflächen. Man kann da nicht einfach machen was man will, auch wenn es mit den besten Absichten geschieht.
Bitte im Vorfeld genau erkundigen, welche Ziele auf der jeweiligen Fläche verfolgt werden und geplante Eingriffe mit der UNB absprechen bevor da wohlmeinend eigenmächtig Hand angelegt wird!

In meiner Ecke gibts ein paar Gesellen, die mit den besten Absichten Maßnahmen des Naturschutzes regelmäßig zunichte machen. Ein beliebtes Mittel ist dabei die Neubegründung von Gehölzstreifen: Grds. ist dagegen wenig einzuwenden wenn der Landwirt zustimmt, aber doch bitte nicht im Wiesenbrütergebiet..... o_O:mad:

Also bitte vorher abklären. Und wenn die UNB „Nein" sagt, dann ist das so zu akzeptieren.

Natürlich kann man nicht über die Flächen anderer Eigentümer verfügen, aber es wird halt unter dem Deckmantel der Sachkenntnis bei den UNB viel Mist verzapft. Und da sollten sich die Jäger mit Sachversstand einbringen. Dazu gehört natürlich auch ein Interesse am Fach Naturschutz und Hege bei der Jagdausbildung, die Krachbummfraktion kannst da nicht dazu gewinnen.

Ich denke da mal an die Solitärahornpflanzungen im Rebhuhngebiet (Mitteilung Kastljaga).

Ich wollte vor Erfindung vom LR I mal auf einer Autobahnausgleichsfläche ein Projekt für bedrohte Ackerwildkräuter machen, rundum Wald also keine Beeinträchtiung von Nachbargrundstücken. Die Flächen wurden mit Gehölzpflanzungen (Vorschlag Forstamt) zugepflastert, die Sträucher sind längst einem Laubwald gewichen. Kaltluftabfluss verhindert, Parklandschaft von der wir genug haben.

Oder denke wir an die Feuchtbiotope in Autobahninseln, reine Biotopfallen! Und sowas will noch irgendetwas studiert haben. Wenn der-/diejenige halt beim Wickeln vom Tisch gefallen ist, nutzt das auch nichts.

Wir brauchen im Offenland krautige Strukturen ohne Mulchverpflichtung und nicht da und dort einen Gehölzstreifen, eine Allee oder Streuobstwiese die am Ende doch keiner will, weil der Pflegeaufwand unterschätzt wird.
 
Registriert
7 Aug 2014
Beiträge
34
Die meisten Flächen im Grünland sind stark eutrophisiert. Im Ackerland sowieso. Solche eutrophisierten Flächen sind in aller Regel sehr artenarm und aus naturschutzfachlicher Sicht somit nicht erstrebenswert. Was man deshalb dort als erstes macht: Aushagern.

Das Aushagern (also der Nährstoffentzug) geschieht idR durch Mahd und Abtransport des Mahdguts. Dadurch sollen die Fettwiesenarten zurückgedrängt und Lebensraum für „interessantere" Pflanzen geschaffen werden - welche dann wieder Schlüsselarten für zb bestimmte Insekten darstellen.

Vielen Dank, das ist sehr verständlich! Wie lange wird denn im Regelfall ausgehagert? Die Fläche liegt seit mindestens 7 Jahren so da.
 
Registriert
10 Nov 2017
Beiträge
547
Vielen Dank, das ist sehr verständlich! Wie lange wird denn im Regelfall ausgehagert? Die Fläche liegt seit mindestens 7 Jahren so da.

Das und deine Beschreibung spricht dafür, dass der Nährstoffentzug bereits Erfolge zeigt.
Prinzipiell wird immer weiter ausgehagert, zu nährstoffarm kanns unter Grünlandbedingungen eigentlich gar nicht werden. Und schließlich soll es ja auch in Zukunft so bleiben -> dass man dir sagt „Noch drei Jahre, und dann können Sie ihren Wildacker anlegen" halte ich daher für ausgeschlossen.

Aber mach dich doch mal schlau, welche Tagfalterarten bei dir unterwegs sind und zu welchen Zeiten im Jahr die schwärmen. Und dann geh raus und schau mal nach was auf der Fläche so los ist.
Auch wenn das Schalenwild mit der Fläche wenig anfangen kann: Für andere Arten stellt die mit Sicherheit eine Bereicherung da, und dazu ist sie ja auch angelegt worden (y)
 
Registriert
10 Nov 2010
Beiträge
4.028
Die Kompensation von Eingriffen richtet sich z.B. in Bayern nach der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV incl. zugehöriger Biotopwertliste, kann man im Internet herunterladen).
In anderen Bundesländenr läuft es ähnlich.
Die Wertpunkte für den Ausgleich und zur Verrechnung mit den beim Eingriff verloren gehenden Wertpunkten ergeben sich aus der Aufwertung der jeweiligen Ausgleichsflächen in einen höherwertigen Biotoptyp (Differenz zwischen Zielzustand und aktuellem Bestand).
Die Ausgleichsfläche muss solange im definierten Zustand belassen werden, wie der auszugleichende Eingriff wirkt.
Ab März 2020 ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz für Begrünungen in der freien Landschaft zwingend Saatgut aus regionalen Produktionsräumen und regionalen Herkunftsräumen zu verwenden.

In Bayern müssen alle Ausgleichsflächen als Shape-Datei an das Bayerische Landesamt für Umwelt gemeldet werden und dort können per Internet auch alle Ausgleichsflächen als Shape-Datei und Tabelle heruntergeladen werden.
https://www.lfu.bayern.de/natur/oefka_oeko/oekoflaechenkataster/index.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
25 Dez 2006
Beiträge
5.348
bei dem ganzen kann ich dann hier nicht verstehen das Ausgleichsflächen als Gewässerrandstreifen ausgeführt sind und der anliegende Bewirtschafter, wenn es sich verpflichtet die Fläche 1x im Jahr zu mulchen, diese als Greeningfläche anerkannt bekommt.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.098
Es zieht sich durch das ganze System wie ein roter Faden. Sachverstand und Praxis wird durch Ideogien oder persönliche Steckenpferde ersetzt. Diese Leute haben zwar irgendwann mal irgendwas studiert, können aber keine Wechselwirkung nachvollziehen. Sie wissen nicht wie ihre spätpubertären Sandkastenspiele in 10 Jahren ausschauen, Stichwort Gehölzauswahl bei Neuanlagen. Frag mal jemand nach einem Grund für das Mulchen? Wenn dann kommt, es mus sauber ausschauen und das ist der einzige hirnrissige Grund, dann sollten sie sich "schon das Lehrgeld zurückgeben lassen". Was habe ich mit diesen Leuten schon für Gefechte ausgegraben. Ich habe gewonnen (z.B. UNB) und verloren (z.B. Landschaftsarchitekten oder Autobahnnaturschutz)
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.098
Stichwort Kulap Heckenpflege Bayern. Das ist Biotopzerstörung. Jetzt darf Totholz drin bleiben. Es werden Richtlinien für die Abrechunung erdacht, aber keine Gedanken an den ökologischen Nutzen verschwendet. Dünnbretbohrer, Schiedsrichter und Reichsbedenkenträger verhindern die Entwicklung zu mehr Biodiversität wohin man schaut.
 
Registriert
10 Nov 2010
Beiträge
4.028
bei dem ganzen kann ich dann hier nicht verstehen das Ausgleichsflächen als Gewässerrandstreifen ausgeführt sind und der anliegende Bewirtschafter, wenn es sich verpflichtet die Fläche 1x im Jahr zu mulchen, diese als Greeningfläche anerkannt bekommt.
Hört sch seltsam an.
Aber bei der herzlichen Abneigung zwischen bayerischem Landwirtschafts- und Umweltministerium wäre es nicht besonders verwunderlich, wenn die beiden Bereiche Landwirtschaft und Umwelt nicht wüssten, was der andere da so macht.

Sinnvollste Vorgehensweise :
- Erst mal klären, ob es sich um Ausgleichsflächen handelt (Links siehe oben, #11), da findet man auch die genaue Abgrenzung in einem Luftbild.
- Wenn es Ausgleichsflächen sind, durch Nachfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am zuständigen Landratsamt klären, welches Entwicklungsziel definiert ist und ob das mit der aktuellen Bewirtschaftung erreicht und / oder dauerhaft erhalten werden kann.
- Bei der UNB ausserdem nachfragen, ob eine Doppelnutzung bzw. -förderung erlaubt ist, denn es ist z.B. nicht zulässig, Flächen, die von einem Landschaftspflegeverband aufgewertet und gepflegt wurden, als Ausgleichsflächen zu verbuchen.

Ich halte schon Mulchen zur Pflege von Ausgleichsflächen für fachlich extrem fragwürdig und würde das in der Regel nie als Pflegemassnahme vorsehen.
Das Mähgut muss normalerweise immer entfernt werden, um einen naturschutzfachlich höheren Zustand zu erreichen oder zu erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
136
Zurzeit aktive Gäste
532
Besucher gesamt
668
Oben