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Servus,
weiß vielleicht jemand, ob man von der unteren Jagdbehörde Auskunft bekommt welche Reviere demnächst zur Neuverpachtung anstehen plus Kontaktdaten?
Ja weiss ich: Habe nie eine Auskunft bekommen, dürfen die vermutlich auch nicht. Es sei denn Staatsforst und da gibts eher auch keine offizielle Auskunft.
sca
Da jeder Jagdrechtsinhaber nur seinem Jagdausübungsberechtigten gegenüber vertraglich verpflichtet ist (in welcher Form auch immer), wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als hier die jeweiligen Jagdrechtsinhaber zu befragen, respektive in den einschlägigen Print- oder sonstigen Medien die entsprechenden Angebote zur Kenntnis zu nehmen.
Viele Jagdgenossenschaften denken inzwischen ja anders und wollen keine auswärtigen Pächter, die man über Anzeigen in Jagdzeitschriften schnell an Land zieht. Also hört man sich selbst "vor Ort" um, bzw. die ortsansässigen Interessenten wissen welche Veränderungen anstehen.
Einige JG mussten erst durch Schmerz lernen und gehen erst überörtlich in die Offensive wenn sich vor Ort niemand findet der passt. Mag andernorts anders sein, aber hier ist es so.
Ich kenne hier im Landkreis kein Revier welches einen auswärtigen Pächter hat, wo alle zufrieden sind. Das spricht sich schnell herum.
Ein Pächter aus Norddeutschland der daheim kein Schwarzwild hat, ist zunächst überhaupt nicht an einer intensiven Schwarzwildreduktion interessiert. Er will was schießen wenn er 500 km fährt. Das stellt ein Kirrdödel sicher, der fürs Wochenende alles herrichtet.
Bei der Jagdgenossenschaft. Deren Kontaktdaten erfährt man auf der Gemeinde. Meist ist sogar die Gemeinde der richtige Ansprechpartner - zumeist der Kämmerer.
Offiziell vielleicht nicht, aber wenn Du jemand vom Landratsamt kennst (egal in welcher Position), dann soll der/sie die UJB mal anhauen. Nennt sich "kleiner Dienstweg" und ist öfters erfolgreicher als man denkt.;-)
Meines wissens ist die Verbandsgemeinde bzw. natürlich die Gemeinde als Verpächter der/die richtige Ansprechpartnerin.
Die zuständigen Revierleiter/Förster sind auch gute Ansprechpartner:biggrin:
Die UJB erfährt erst durch die Einreichung des Pachtvertrages zur Prüfung/Absegnung von Verpachtungen, zumindest hier in Rheinland-Pfalz.
ist in NDS auch so. Der oder die Pächter sind zur Anzeige des Pachtvertrages bei der UJB verpflichtet. Hier muß eine Kopie des Pachtvertrages und eine Revierkarte hinterlegt werden.