Auslandischer Jeger mit Schalldempfer in DE

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Hei,
wenn ich zu einer Jakt nach Deutschland eingeladen werde und nehme dazu eine Waffe mit, die im EU Feuerwaffenpass eingetragen ist, ist dann die Verwendung des darauf montierten Schalldempfers im gesamten Deutschland erlaubt?
Schalldempfer sind hier in Norwegen frei verkauflich und werden nicht in die Waffenkarte eingetragen.
Ich habe altså keine Dokumentation fuer den Schalldempfer.

Im Voraus vielen Dank fuer eure Antworten.

tømrer
 
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Der Schalldämpfer ist in D einer Waffe gleichgestellt, daher geht das, glaube ich, nicht so einfach. Außerdem kommt es darauf an, ob du in dem Bundesland, in das du reist, den Schalldämpfer jagdlich überhaupt führen darfst.

Der Schalldämpfer kann aber auch in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden, dann hast du die Dokumentation und die Einfuhr und der Besitz in D sollten so geregelt sein (an sichere Aufbewahrung denken). Ob du den Dämpfer dann zur Jagd verwenden darfst, erfragst du am besten bei der UJB des Kreises, in den du reist.
 
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Der Schalldämpfer ist in D einer Waffe gleichgestellt, daher geht das, glaube ich, nicht so einfach. Außerdem kommt es darauf an, ob du in dem Bundesland, in das du reist, den Schalldämpfer jagdlich überhaupt führen darfst.

Der Schalldämpfer kann aber auch in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden, dann hast du die Dokumentation und die Einfuhr und der Besitz in D sollten so geregelt sein (an sichere Aufbewahrung denken). Ob du den Dämpfer dann zur Jagd verwenden darfst, erfragst du am besten bei der UJB des Kreises, in den du reist.

Der Eintrag im Europäischen Feuerwaffenpass alleine reicht nicht.

Schalldämpfer sind Kurzwaffen gleichgestellt, da muss das Mitbringen des Dämpfers vom Gastland genehmigt und im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werde,...gibt's dort ne extra Spalte dafür.

Das regelt aber nur die Einfuhr, Verwendung (z. B. zur Jagd) nach jeweiliger Ländergesetzeslage.

Gruß

HWL
 
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...

Schalldämpfer sind Kurzwaffen gleichgestellt,

...

:what:

Ähm ... NEIN, sind sie nicht ... sie sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind.
Deswegen sind Schalldämpfer für LGs und LPs auch frei ab 18.
Schalldämpfer für Langwaffen sind somit Langwaffen gleichgestellt.

Gruß

Sigges
 
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:what:

Ähm ... NEIN, sind sie nicht ... sie sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind.
Deswegen sind Schalldämpfer für LGs und LPs auch frei ab 18.
Schalldämpfer für Langwaffen sind somit Langwaffen gleichgestellt.

Gruß

Sigges

Du hast natürlich Recht, für Deutschland, und so lange der Dämpfer in Deutschland bleibt, aber darum geht's nicht, zumindest hier nicht.

Für das Verbringen ist die Rechtslage des Gastland, in den du den Schalldämpfer verbringen willst, und das Gastland entscheidet....

In Österreich zum Beispiel sind "Schalldämpfer" und auch "Schusswaffen mit Schalldämpfern" Kategorie A, das ist etwa so wie wenn du einen Leopard 2A4 mitbringen möchtest....

;-)

Gruß

HWL
 
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Du hast natürlich Recht, für Deutschland, und so lange der Dämpfer in Deutschland bleibt, aber darum geht's nicht, zumindest hier nicht.

Für das Verbringen ist die Rechtslage des Gastland, in den du den Schalldämpfer verbringen willst, und das Gastland entscheidet....

....

... und tömrer will halt in Deutschland als Gast jagen, das schreibt er ja im ersten Post. :roll:

Gruß

Sigges
 
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... und tömrer will halt in Deutschland als Gast jagen, das schreibt er ja im ersten Post. :roll:

Gruß

Sigges

Das stimmt, aber das Jagen in Deutschland ist nicht überall mit Schalldämpfer erlaubt,....und du brauchst, für den Fall dass du kontrolliert wirst eine Legitimation, die für den Ort gilt, an dem du kontrolliert wirst.

Gruß

HWL
 
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Und was genau hat das jetzt mit Kurzwaffen zu tun, denen Deiner ursprünglichen Aussage gemäß die Schalldämpfer angeblich gleichgestellt sein sollen?

Gruß

Sigges
 
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:what:

Ähm ... NEIN, sind sie nicht ... sie sind den Waffen gleichgestellt für die sie bestimmt sind.
Deswegen sind Schalldämpfer für LGs und LPs auch frei ab 18.
Schalldämpfer für Langwaffen sind somit Langwaffen gleichgestellt.

Gruß

Sigges

Ach deswegen benötige ich zum Erwerb einen Voreintrag....:roll:

Sie sind Langwaffen eben nicht gleichgestellt.


@TØMRER lass den SD zu Hause. Geht ja auch ohne. Der Schwede der zu Besuch kommt kann ihn mitnehmen, dort ist er wie hier der Waffe gleich gestellt.
 
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Und was genau hat das jetzt mit Kurzwaffen zu tun, denen Deiner ursprünglichen Aussage gemäß die Schalldämpfer angeblich gleichgestellt sein sollen?

Gruß

Sigges

Ok, Waffengesetz ist kompliziert, und in vorliegendem Fall hat der Besucher keinerlei Legitimationspapiere für seinen Schalldämpfer, da es die in seinem Land nicht gibt. In Deutschland mit einem Schalldämpfer "ganz ohne" unterwegs zu sein geht gar nicht. Norwegen stellt ihm nichts aus, aber Deutschland macht ihm einen Eintrag in Spalte 5 "Genehmigungsvermerke der besuchten Mitgliedstaaten" seines Europäischen Feuerwaffenpasses,...... wie es das, gegebenen Falls, auch bei einer Kurzwaffe machen würde.

Alternative.... Einreise mit Schalldämpfer ohne Papiere, ....sich kontrollieren lassen,...von mir nicht empfohlen,...

Gruß

HWL
 
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Ein Eintrag in den Europäischen Feuerwaffenpass ist nicht vorgesehen.
Das Dokument ist für Feuerwaffen.
 
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Ein Eintrag in den Europäischen Feuerwaffenpass ist nicht vorgesehen.
Das Dokument ist für Feuerwaffen.

Ist der Schalldämpfer waffenrechtlich nicht den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe gleichgestellt?

Was empfiehlst du dem Norweger, der sonst keinerlei Papiere für das Ding hat,.... einfach so mitbringen?

Schalldämpfer aller Länder vereinigt euch...in Deutschland?


Gruß

HWL
 
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Das deutsche WaffG ist für ein europäisches Dokument vollkommen unerheblich.
Es ist ebenfalls kein Besitzdokument.
Somit ist er leider nicht geeignet.
Ein Eintrag eines SD ist jedenfalls nicht vorgesehen.
Ob überhaupt ein Dokument nach WBK notwendig ist, wäre fraglich.
Am ehesten wäre wohl eine zollrechtliche Regelung (Einfuhrbestätigung) in Betracht zu ziehen.
Er braucht eine Besitzlegitimation in Deutschland. Welche auch immer das ist.
Sicher keine ganz einfach Geschichte, aber definitiv keine für den EFWP.
 
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Das deutsche WaffG ist für ein europäisches Dokument vollkommen unerheblich.
Es ist ebenfalls kein Besitzdokument.
Somit ist er leider nicht geeignet.
Ein Eintrag eines SD ist jedenfalls nicht vorgesehen.
Ob überhaupt ein Dokument nach WBK notwendig ist, wäre zu fraglich.
Am ehesten wäre wohl eine zollrechtliche Regelung (Einfuhrbestätigung) in Betracht zu ziehen.
Sicher keine ganz einfach geschichte, aber definitiv keine für den EFWP

Wonach genau fragt der Zollbeamte am Flughafen Franz-Josef Strauß den Passagier aus Oslo, wenn er seinen Schalldämpfer auspackt?....

Gruß

HWL
 

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