Lies dir die Eu Richtlinie bitte selbst durch. DER EFWP ist für niemanden ein Besitzdokument. Es ist eine europäische Vereinbarung zu Mitnahmen von Waffen und Munition.
Er spart Erlaubnisanfragen innerhab des Gültigkeitsbereichs, indem man sich diesen gegenseitig als Erlaubnis anerkennt.
Man hat einfach nur Bürokratie abgebaut.
Du vereinfachst das, und das ist Glatteis beim Waffenrecht.
Wie bereits geschrieben wird der Schalldämpfer im deutschen Recht, und um das geht es hier, wie ein wesentliches Teil einer Schusswaffe behandelt.
Und es ist eben nicht so, dass ALLE Waffen(teile) einfach so mitgenommen werden dürfen, siehe Spalte 5 des EWFP, da hat das Gastland ein Wörtchen mitzureden und erlaubt das Mitbringen, oder auch nicht.
Die Probe kann jeder bei der Waffenbehörde des Gastlandes machen.
Ich für meinen Teil, und ich bin mit Lang- und Kurzwaffen in unterschiedlichen Ländern unterwegs, hab mir das alles schön eintragen und erforderlichen falls vom Gastland gegenzeichen lassen (je nach Kategorie) und komme problemlos damit zurecht.
Ob das alles sinnvoll ist, mag dahingestellt sein.
Norwegen betrachtet einen Schalldämpfer als besseres Wasserleitungsrohr, was er im Grunde ja auch ist. In Österreich eiert man noch rum, denkt aber über eine gleichartige Lösung zumindest nach.
Nur in Deutschland droht der Untergang des Abendlandes.....
Gruß
HWL