Auslandsdeutscher muss dt. Jagdschein machen ...

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Vielleicht hat jemand hier ein paar gute Vorschläge: Da ich einen dt. Pass habe, kann ich keinen Ausländerjagdschein bekommen, obwohl ich in meinem Wohnsitzland eine auch in Deutschland anerkannte Jagdprüfung abgelegt habe. Heißt also: Ich muss auch einen Jagdschein in Deutschland machen, um hier auf die Jagd gehen zu können.

Die OJB hat mir wortwörtlich gesagt, einem Deutschen sei es zuzumuten, eine dt. Jagdprüfung abzulegen (einem Ausländer nicht). Aber das ist natürlich nicht ganz richtig, wenn man weit weg wohnt, ich kann nicht jedes Wochenende nach Deutschland kommen ...

Hat jemand gute Ideen, wo und wie ich das am besten angehen kann, wenn die Regeln nunmal sind, wie sie sind?
 
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xxxxx

Hat jemand gute Ideen, wo und wie ich das am besten angehen kann, wenn die Regeln nunmal sind, wie sie sind?
hallo.
Die einzige Idee dazu:
such dir ein Bundesland, in dem der Kursbesuch nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Büffle zu Hause, kläre das vorab mit der Prüfungskommission, melde dich rechtzeitig dort zur Prüfung an und lege die Prüfung ab.

Andere Lösung sehe ich da sonst eher keine :( (edit würde keinen Zweitwohnsitz dafür anmelden.... )
 
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Aber das ist natürlich nicht ganz richtig, wenn man weit weg wohnt, ich kann nicht jedes Wochenende nach Deutschland kommen ...

Einmal nach DE kommen reicht. Du besuchst einen zwei- oder dreiwöchigen Blockkurs z.b. an einer Jagdschule.
 
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Vielleicht hat jemand hier ein paar gute Vorschläge: Da ich einen dt. Pass habe, kann ich keinen Ausländerjagdschein bekommen, obwohl ich in meinem Wohnsitzland eine auch in Deutschland anerkannte Jagdprüfung abgelegt habe. ....). Aber das ist natürlich nicht ganz richtig, wenn man weit weg wohnt, ich kann nicht jedes Wochenende nach Deutschland kommen ...

Hat jemand gute Ideen, wo und wie ich das am besten angehen kann, wenn die Regeln nunmal sind, wie sie sind?

Gib deinen deutschen Pass zurück.
 
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... obwohl ich in meinem Wohnsitzland eine auch in Deutschland anerkannte Jagdprüfung abgelegt habe. ...
Was irgendein Fuzzi von der OJB sagt, ist doch erstmal egal. Wenn eine in der BRD anerkannte Jägerprüfung vorliegt, dann steht das doch irgendwo nachlesbar und ist bundesweit gültig. Oder täusche ich mich da?
 
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Vielleicht hat jemand hier ein paar gute Vorschläge: Da ich einen dt. Pass habe, kann ich keinen Ausländerjagdschein bekommen, obwohl ich in meinem Wohnsitzland eine auch in Deutschland anerkannte Jagdprüfung abgelegt habe. Heißt also: Ich muss auch einen Jagdschein in Deutschland machen, um hier auf die Jagd gehen zu können.

Die OJB hat mir wortwörtlich gesagt, einem Deutschen sei es zuzumuten, eine dt. Jagdprüfung abzulegen (einem Ausländer nicht). Aber das ist natürlich nicht ganz richtig, wenn man weit weg wohnt, ich kann nicht jedes Wochenende nach Deutschland kommen ...

Hat jemand gute Ideen, wo und wie ich das am besten angehen kann, wenn die Regeln nunmal sind, wie sie sind?

Ich würde die OJB freundlich, schriftlich um Stellungnahme mit Begründung bitten.
Diese kann man dann prüfen, ggfs. juristischen Rat einholen.
Wenn es so ist, wäre es ja evtl. eine Ungleichbehandlung.
 
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Das ist doch das altbekannte Thema: bezüglich der Jagdscheinprüfung gilt die Staatsangehörigkeit und nicht das Wohnortprinzip. Die Stellungnahme der Jagdbehörde ist deshalb schon mal kurz zusammengefasst: "das Gesetz sagt: deutscher Pass, deutsche Prüfung". Die Anerkennung ausländischer Prüfungen ist eine Erleichterung für Jagdgäste aus diesen Ländern und wird nicht auf Deutsche ausgedehnt werden, weil man keinen Prüfungstourismus in andere Länder wie beim Führerschein mal möglich haben will.
 
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Versteh ich das richtig: In Deinem Wahlheimatland hast Du eine Prüfung abgelegt, die auch für einen in Deutschland ausgestellten Jagdschein gelten würde? Aber die OJB (obere Jagdbehörde?) an Deinem Wohnsitz will die nicht anerkennen?

Schreib doch mal den DJV an, vielleicht kann der eine Urkunde ausstellen, in der Deine ausländische Prüfung offiziell anerkannt wird.

Wmh
Flo
 
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Der DJV hat mit Jagdscheinerteilung nullkommagarnichts zu tun. Einfach mal §15 BJagdG lesen und akzeptieren, dass ein deutscher Staatsbürger nicht als Ausländer gilt. Und dann für den TS: such Dir eine für Dich passende Jagdschule mit Ferienkurs und viel Spass und Erfolg bei eben dem!
 
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@Mohawk - du hast es auf den Punkt gebracht!

So lange der TS einen deutschen Pass mit eingetragener deutscher Staatsangehörigkeit besitzt und damit Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, hat er keinen Anspruch auf einen Ausländerjagdschein - da dieser ja nur für Ausländer, also Nicht - Deutsche, ausgegeben werden darf. Eine andere Möglichkeit sieht das deutsche Recht in diesem Falle nicht vor.
Also hilft nur eine deutsche Jagdprüfung, in Deutschland abgelegt und bestanden - und dann bekommst du auch einen deutschen Jagdschein.
Der deutsche Jagdschein ist an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden! Egal wo auf der Welt du wohnst und egal wieviele andere Staatsangehörigkeiten du besitzt.
Somit ist die Entscheidung der OJB auch rechtens.
Du wirst also um eine deutsche Jagdscheinprüfung nicht drum rum kommen.
Es sei denn du legst die deutsche Staatsangehörigkeit ab.
Dann zählst du als Ausländer und kannst als Inhaber einer ausländischen (in DEU anerkannten) Jagderlaubnis auch in DEU einen Ausländerjagdschein beantragen.


Gruß der olle pudlich
 
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Ganz so stimmt das nicht mit der Staatsangehörigkeit und dem deutschen Jagdschein. Ich bin heute nichtmer Deutscher sondern Schwede. Aber ich kann trotzdem den deutschen Jagdschein lösen, einfach weil ich Deutscher war als ich damals die Prüfung abgelegt habe und auch noch ein paarJagdscheine gelöst habe vor der Auswanderung.
 
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@ebbe:
Es geht nicht darum, was Du als Ausländer kannst, es geht darum, was Du als Deutscher tun musst. ;) Du hast das Prüfungszeugnis und kannst einen deutschen Jagdschein lösen. Als Ausländer ohne deutsche Prüfung kannst Du nur einen Ausländerjagdschein bekommen, der IIRC weniger erlaubt als der inländische. Und als Deutscher mit Wohnsitz im Ausland bekommst Du eben keinen Ausländerjagdschein.
 
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Ich weiss, Du hast recht. War nur ein kleiner Hinweis darauf, dass es
in gewissen Fällen auch anders sein kann.
Doppelte Staatsbürgerschaft hab ich nicht. In den frühen 70ern
gabs das in Deutschland und auch in Schweden nicht. Das kam erst als eine Menge dunkelgefärbte Gestalten auftauchten in Europa. Die
haben mehr Rechte als ich. Weil einmal abgegeben kann ich sie auch nicht wiedererlangen.
 
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