Auslandsdeutscher muss dt. Jagdschein machen ...

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Was irgendein Fuzzi von der OJB sagt, ist doch erstmal egal. Wenn eine in der BRD anerkannte Jägerprüfung vorliegt, dann steht das doch irgendwo nachlesbar und ist bundesweit gültig. Oder täusche ich mich da?
Bundesrecht, unschön aber wahr
 
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19 Sep 2018
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Der Grund, warum manchen Jagdbehörde einen schriftlichen Nachweis über eine Jagdgelegenheit habe möchten ist wahrscheinlich, dass sie damit versuchen, sich Arbeit vom Hals zu halten (nach dem Motto: "Beweis mir erst mal, dass du bei mir jagen willst und ich deswegen für dich zuständig bin...)
Der Gedanke kommt mir auch auf. Wobei bei dem erst Antrag war die Dame sehr freundlich und zuvorkommend. Es entstand der eindruck das sie auch auf mein Geld (Gebühren) schatf sind.

Alle haben natürlich den europ. Waffenpass. Dieser verliert die Gültigkeit, sobald keine Gelegenheit zur Jagd mehr vorliegt (bzw. er ausläuft).ganz anderen Problemen führen.
Der EFWP verliert seine Gültigkeit nicht, wenn keine Jagdgelegheit mehr vorhanden ist.
Das ist nur der Nachweis das ich meine Waffen legal in meinem Land besitzen darf.
Wenn ich in der CH angehalten werde, muss ich lediglich angeben wohin und warum ich die Waffen mitführe. Ich kann auch angeben, ich zeige sie einem Kollegen. Ich bin bis jetzt noch nie in die Situation gekommen, doch könnte es natürlich sein das die Trachtengruppe nachfragt. Ich muss in der CH auch keinen EFWP mitführen.
Kann jetzt sein das mancher denkt, was für fantastische zustände. Wir haben dafür andere Hindernisse.
 

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