Auslandsjagd / Zollformular INF 3

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Mit einem Reiseveranstalter wollen meine Freundin und ich dieses Jahr nach Namibia. Die Reiseunterlagen fordern ein ausgefülltes Zollformular INF 3. Auf meine Nachfrage, was das sei, erhielt ich folgende Antwort:

"Dieses Formular ist eine zollrechtliche Erklärung, anhand der bestätigt wird, dass die mitgeführte Waffe bereits in Deutschland erworben wurde. Bei der Wiedereinreise aus Namibia nach Deutschland wird am Zoll häufiger danach gefragt. Man muss also nachweisen, dass die Waffe eben nicht erst in Namibia gekauft wurde und damit erhebliche Einfuhrsteuern fällig wären. Der Zoll gibt sich leider nicht damit zufrieden, dass die Waffe ja im EFP eingetragen ist. Dieses Formular kann man bei jeder örtliche Zolldienststelle (über Ihre örtliche Stadtverwaltung zu erfragen) unter Vorlage von Jagdschein, EFP und wichtig dem Kaufvertrag der Waffe beantragen (kostenpflichtig)."

Hat irgend jemand diesbezüglich Erfahrung? M.E. wird in D nichts besser dokumentiert, als das Wann und Wo eines Waffenkaufes. Wie kann eine deutsche Behörde den Nachweis verlangen, dass ich eine Waffe, die seit 2005 in meine deutsche WBK/EFP eingetragen ist, nicht 2009 in Namibia gekauft habe?

Wie hoch ist das Risiko, einfach ohne INF 3 am Flughafen zu erscheinen?

Wenemar
 
A

anonym

Guest
Hallo
Das Inf3 sorgt dafür, dass sich Niemand im Ausland Waffen kauft, diese in seine Wbk eintragen lässt und dann steuerfrei einführt.
Mich hat noch keiner nach dem Inf3 gefragt, aber ich hab es imme dabei gehabt.
Das Formular kann man sich schnell beim Zollamt austellen lassen (auch dauerhaft).

Gruß

Dennis
 

JMB

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Wenemar schrieb:
Wie hoch ist das Risiko, einfach ohne INF 3 am Flughafen zu erscheinen?
Wenn man's nicht dabei hat ist die Wahrscheinlichkeit "ohne INF 3 am Flughafen zu erscheinen" 100%.

In München hat's noch nie einer sehen wollen, dafür wurden die Waffen u. Waffenpapiere bei jeder Ausreise und Einreise kontrolliert.
In Frankfurt wurden die Waffen(-papiere) bei der Ausreise nicht kontrolliert, bei der Einreise hat der Zoll Waffen(-papiere) kontrolliert UND wollte das INF3 sehen.
Zwei von vier hatten keins und wurden freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass jetzt ein entsprechendes Bußgeld fällig sei - eigentlich. ;)
Auf unseren Einwurf, ob es sinnvoll sei, dass eine Behörde eine andere kontrolliere meinte der Zöllner "1. ist das eine Vorschrift, die ich nicht in Frage zu stellen habe und 2. wollen wir doch auch was zu tun haben, aber im Prinzip haben Sie recht."
Der Typ hatte übrigens richtig Ahnung: Meinte beim Blick in den geöffneten Koffer "BLR und Mossberg?!"
Und "Endlich mal keine Blaser!" :p

Der EFWP ist übrigens nur innerhalb der EU erforderlich, für Namibia völlig überflüssig.
Wenn man beim INF3 als Land "alle Länder" einträgt und bei Waffe(n) gleich alle, die jemals in den Verdacht geraten könnten im Ausland nützlich zu sein, spart man sich den Aufwand bei der nächsten Reise.
(Leider scheinen das aber einzelne Zollämter anders zu sehen)

Der Zoll kann auf der Vorführung der Waffen bestehen (wenn die nur die WBK kontrollieren würden, wäre das ganze Verfahren unsinnig.
Es geht ja bei dem Verfahren darum zu verhindern, dass jemand eine Waffe vor der Ausreise in die WBK eintragen lässt, sie danach im Ausland erwirbt und bei der Einreise behauptet er habe sie ja schon vorher besessen und sie nicht verzollt), also vorher Anrufen und nach dem Ablauf fragen.
Der EFWP hat damit nichts zu tun und braucht demzufolge auch beim Zoll nicht vorgelegt zu werden.
Die Ausstellung des INF3 erfolgt kostenlos.


WaiHei
 
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Vielen Dank für Euere Infos. Ich werde mich dann mal an den Zoll wenden.

Wenemar
 
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Moin,

für die Waffen war das INF3 für die Zöllner nicht soo interessant. Die hatten damals etwas Ahnung und sagten, man könne ja an der WBK sehen, wann die Waffe erworben wurde.
Kontrolliert wurden aber die Serien-Nr. des ZF, das würde ich mir auch auf dem Formular eintragen lassen. Ebenso die Serien-Nr. deiner Digi-Cam oder anderer hochwertiger Waren wie teuren Uhren.
Nicht daß Dir ein Zöllner erzählen will, du hättest ZF/Uhr/Kamera neu im reiseland gekauft.

Falko
 
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Stalker schrieb:
Moin,

für die Waffen war das INF3 für die Zöllner nicht soo interessant. Die hatten damals etwas Ahnung und sagten, man könne ja an der WBK sehen, wann die Waffe erworben wurde.
Kontrolliert wurden aber die Serien-Nr. des ZF, das würde ich mir auch auf dem Formular eintragen lassen. Ebenso die Serien-Nr. deiner Digi-Cam oder anderer hochwertiger Waren wie teuren Uhren.
Nicht daß Dir ein Zöllner erzählen will, du hättest ZF/Uhr/Kamera neu im reiseland gekauft.

Falko

Genau, alles dort eintargen was teuer ist. Kommt man an einen Zöllner der gegen die Jagd eingestellt ist kann man schnell Probleme bekommen. Nimm auch auf jeden Fall den EFWP mit!!
 
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Habe heute beim Zoll angerufen. Die wussten sofort, was ich wollte. INF 3 kein Problem, kostet auch keine Gebühren.

Ich habe immer noch nicht verstanden, warum ich für den Nachweis, dass ich meine Waffe 2009 nicht in Namibia gekauft habe, ein INF 3 brauche. Schließlich steht in meiner WBK nicht nur, dass ich die Waffe seit 2005 besitze, sondern auch, dass ich sie von einer Firma in D erwarb.

Aber Schwamm drüber, als Jäger, Sportschütze und Wiederlader bin ich behördliche Absurditäten gewohnt. Der Höhepunkt ist übrigens, dass ich die Waffe beim Zoll vorzeigen muss! Vorlage von WBK, EFP und orginal deutscher Kaufbeleg reichen nicht. Ich lachte micht tot, wenn es nicht so ernst wäre!

Wenemar
 
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Wenemar schrieb:
Hat irgend jemand diesbezüglich Erfahrung? M.E. wird in D nichts besser dokumentiert, als das Wann und Wo eines Waffenkaufes. Wie kann eine deutsche Behörde den Nachweis verlangen, dass ich eine Waffe, die seit 2005 in meine deutsche WBK/EFP eingetragen ist, nicht 2009 in Namibia gekauft habe?

Wie hoch ist das Risiko, einfach ohne INF 3 am Flughafen zu erscheinen?

Wenemar

Moin,

war letztes Jahr in Südafrika zur Jagd und brauchte auch das INF3.
Das Ding kriegst auf dem Flughafen beim Zoll.
Ausfüllen dauert ca. eine Minute.
Bei Wiedereinfuhr hat der Zöllner aus so ca. 3-4m einen Blick auf das Papier geworfen und das wars.
WH Michael
 
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eigentlich geht es sich ja nicht darum das deine Waffe schon mal in irgendwelchen Papieren steht. Das ist der Zoll und nicht eine Waffenbehörde. Dem Zoll geht es um Steuern. Deshalb sollte der Beamte bei erstellung der Papiere auch die Waffe sehen und der Zustand eigentlich auch in den Papieren eingetragen werden. Es konnten ja auch mal ganz kluge mit ihrer Flinte in die Türkei reisen und bei Wiederkehr hat die Flinte plötzlich das allerschönste Schaftholz :roll: ... klar , war schon immer da dran :wink: Ebenso gibt man für die Büchse natürlich auch das montierte ZF mit der Seriennummer und Bezeichnung an.Es geht sich also nicht darum ob eine Behörde die andere kontrolliert sondern schlichtweg ob das was du wieder mit Heim bringst auch wirklich hier gekauft und versteuert worden ist. So ein Papier ist auch für eine teure Kameraausrüstung von Belang wenn man nach z.B. USA Aufenthalt mit ganz neuen Kameras am Zoll steht.
 
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Wenemar schrieb:
.... Der Zoll gibt sich leider nicht damit zufrieden, dass die Waffe ja im EFP eingetragen ist. Dieses Formular kann man bei jeder örtliche Zolldienststelle (über Ihre örtliche Stadtverwaltung zu erfragen) unter Vorlage von Jagdschein, EFP und wichtig dem Kaufvertrag der Waffe beantragen (kostenpflichtig)."

Ich kenne Deinen Jagdvermittler nicht, aber die Aussage ist nicht ganz richtig. Man muß zum nächsten Zollamt, um wertvolle Waren, welche man aus- und wiedereinführen möchte dort vorzuführen. Das ist logisch, denn die Waren könnten bereits schon ausgeführt und die MWS rückerstattet sein. Bei Waffen wird die Vorlage der WBK verlangt. Jagdschein und Kaufvertrag wird nicht gefordert. Der Europäische Feuerwaffenpass ist nur für den Grenzverkehr innerhalb der EU-Staaten notwendig und außerhalb der EU uninteressant. Die Ausstellung der Erklärung sollte man auf Dauer beantragen und sie ist kostenlos. Ist das nächste ZA zu weit, kann bei der Flughafenzolldienststelle auch die INF3 beantragt werden. Gewisse Zeitverzögerungen vor dem Abflug sind dann einzuplanen.
Meine Jagdreisekunden werden stets richtig über die gesetzlichen Vorschriften informiert.
 
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18 Jul 2001
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Hat irgend jemand diesbezüglich Erfahrung?

Ja,

aber nix, was Dich wirklich weiter bringt.

Von was ist das, unnützer Unfug, macht nur Mehrarbeit, bis ohne dem geht nix, war alles dabei.

Also mach das Ding.

Wenn es keinen Interessiert, schön.
Wenn Du es hast und einer will es sehen, gibt es keinen Ärger.
 

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