- Registriert
- 23 Aug 2005
- Beiträge
- 77
Mal eine Frage an die erfahrenen Juristen!
Folgender Sachverhalt:
Ich bin Jagdscheininhaber und nutze die Waffen meines Vaters. Jetzt habe ich mir für jede Waffe eine Leihbescheinigung mit allen notwendigen Angaben erstellt. Die Angaben für das Datum der Überlassung habe ich offen gelassen. Die Bescheinigungen habe ich jeweils von meinem Vater unterschreiben lassen und sie eingescannt. Sinn der Sache ist, dass ich meinem Vater nicht jedes mal wegen der Unterschrift hinterherlaufen muss, wenn ich eine neuere Leihbescheinigung brauche. In dem Fall drucke ich mir die unterschriebene Bescheinigung aus und trage das aktuelle Datum ein.
Was denkt ihr? Ist dies zulässig? Oder muss eine aktuelle Leibescheinigung jedes mal handschriftlich unterschrieben werden. In dem Fall würde ich mir dann immer die Blanko Bescheinigung ausdrucken und unterschreiben lassen.
WH Derrick
Folgender Sachverhalt:
Ich bin Jagdscheininhaber und nutze die Waffen meines Vaters. Jetzt habe ich mir für jede Waffe eine Leihbescheinigung mit allen notwendigen Angaben erstellt. Die Angaben für das Datum der Überlassung habe ich offen gelassen. Die Bescheinigungen habe ich jeweils von meinem Vater unterschreiben lassen und sie eingescannt. Sinn der Sache ist, dass ich meinem Vater nicht jedes mal wegen der Unterschrift hinterherlaufen muss, wenn ich eine neuere Leihbescheinigung brauche. In dem Fall drucke ich mir die unterschriebene Bescheinigung aus und trage das aktuelle Datum ein.
Was denkt ihr? Ist dies zulässig? Oder muss eine aktuelle Leibescheinigung jedes mal handschriftlich unterschrieben werden. In dem Fall würde ich mir dann immer die Blanko Bescheinigung ausdrucken und unterschreiben lassen.
WH Derrick