Ein Indiz - nicht mehr, der JS kann ja schon länger entzogen sein. Aber ggfs. hilft's!Einfach den Jagdschein und WBK fotografieren und im Telefon in einen Ordner ablegen-zum vorzeigen und vergleichen wird das wohl erstmal ausreichend sein.
Mag schon sein, aber sie sind dazu aus tierschutzrechtlichen Gründen verpflichtet. Das Tragen der Dienstwaffe ist ja kein Gewichtsausgleich für Hüftfehlstellungen, sondern ein bzw. das ultimative letzte Einsatzmittel, auch gegen Personen.Nun, vielen - vor allem jungen Beamten - fehlt jede Erfahrung, auf ein Lebewesen zu schießen und die Sensibilität bei Tieren ist allgemein sehr groß.
Naja, kommt immer der Pächter persönlich? Muss jede einzelne Streife jeden einzelnen Pächter kennen? Die Zuständigkeitsbereiche werden immer größer, insbesondere auf dem Land.Man kann auch einfach mal fragen, auf Grundlage welchen Verdachtes man denn kontrolliert werden soll... Die Jagdscheinkontrolle eines Pächters ist ja mehr als hirnrissig, weil der ja logischerweise als Pächter und damit als quasi bestätigter Jagdscheininhaber polizeibekannt sein muss, sonst würden sie ja nicht anrufen...
Eine Ersatzvornahme ist aber eigentlich etwas, was die Verwaltung "für Dich" macht und dann Dir in Rechnung stellt, also beispielsweise Dein Haus abreißt, wenn Du die achte entsprechende Verfügung nach Versagung der Baugenehmigung für den Schwarzbau verstreichen läßt. Nachbereiten einer VKU-Situation würde ich darunter nicht sehen. Aber: Wild ist ja herrenlos, also müsste eigentlich tatsächlich der Staat Material und Zeit erstatten, wenn "im Auftrag" oder auf Bitten.In solchen Fällen wird man eigentlich im Auftrag der Polizei tätig (Ersatzvornahme). Es spricht eigentlich nichts dagegen eine Rechnung über die verbrauchte Munition und Zeit bei der Verwaltung einzureichen. Denn dort werden wir nicht jagdlich tätig, sondern nur tierschutzrechtlich.
Fördert vielleicht nicht unbedingt die Zusammenarbeit, aber im Verlauf des Verfahrens könnte man ja mal das Verhalten der eingesetzten Beamten ansprechen und für die Zukunft etwas ändern.
Wir ersparen den Beamten nämlich Schreibarbeit für den Ersatz ihrer sonst verbrauchten Munition....
Auch die Polizei kann jemanden für sich tätig werden lassen, wenn sie selbst nicht dazu in der Lage ist. Selbst einige Male so gemacht (von beiden Seiten aus...)Eine Ersatzvornahme ist aber eigentlich etwas, was die Verwaltung "für Dich" macht und dann Dir in Rechnung stellt, also beispielsweise Dein Haus abreißt, wenn Du die achte entsprechende Verfügung nach Versagung der Baugenehmigung für den Schwarzbau verstreichen läßt. Nachbereiten einer VKU-Situation würde ich darunter nicht sehen. Aber: Wild ist ja herrenlos, also müsste eigentlich tatsächlich der Staat Material und Zeit erstatten, wenn "im Auftrag" oder auf Bitten.
Die bekommen das Gleiche erzählt, was Rekruten beim Bund erzählt bekamen: Unsere Waffen sind die Besten und ganz, ganz gefährlich.Und den vermeintlichen "Nervenkitzel", mit der Dienstmunition vor den eigenen Füßen in den Boden zu schießen. Ich habe keine Ahnung, was da in der Ausbildung erzählt wird, aber das scheint bei Einigen echt eine große Hürde zu sein.
Eben, und dennoch vermeiden sie in vielen Fällen, selbst zu schießen und warten auf den JAB oder dessen Vertreter.Mag schon sein, aber sie sind dazu aus tierschutzrechtlichen Gründen verpflichtet. Das Tragen der Dienstwaffe ist ja kein Gewichtsausgleich für Hüftfehlstellungen, sondern ein bzw. das ultimative letzte Einsatzmittel, auch gegen Personen.
Mein Vater war Polizist, er meinte, den Umfang der Verkehrskontrolle entscheidet der Kontrollierte, in der Regel mit den ersten Worten.Was denkt ihr denn wohl, warum sie es bei einer "Verwarnung" (die in keinem Bericht auftauchen wird) belassen haben, obwohl nach ihrer Aussage das Handeln die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährdet hat?
Nachtijall, ick hör da trappsen, wa!?
@Beowulf80 : Die Feststellung von Personalien ist in Ordnung, eine Verkehrskontrolle draus zu machen? Warum?
Mit der 9mm würde ich tatsächlich auch nicht abfangen müssen wollen...
Da haben die Sherrifs ja nochmal Glück gehabt, dass der Bulle die nicht auf die Hörner genommen hat, nachdem er so malträtiert wurde.....
Ein Endmast-Bulle war ausgebrochen. Die Polizisten hatten ein Magazin auf den Bullen aus nächster Nähe leer gemacht und das arme Tier lief weiter.
Und wenn die Karte einen Tag vorher gelocht wurde ???Man kann auch einfach mal fragen, auf Grundlage welchen Verdachtes man denn kontrolliert werden soll... Die Jagdscheinkontrolle eines Pächters ist ja mehr als hirnrissig, weil der ja logischerweise als Pächter und damit als quasi bestätigter Jagdscheininhaber polizeibekannt sein muss, sonst würden sie ja nicht anrufen...