Ausübung der Jagd und Jagdschein daheim liegen gelassen

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Nun, vielen - vor allem jungen Beamten - fehlt jede Erfahrung, auf ein Lebewesen zu schießen und die Sensibilität bei Tieren ist allgemein sehr groß.
 
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In den meisten Fällen ist die Polizei schon wieder weg von der Unfallstelle. Hinterlassen eine Markierung und via Telefon die Geschichte (Wild tot, oder verletze etc.). Wir kümmern uns um den Rest, manchmal hat aber auch der Verunfallte sich um den Rest gekümmert ;-)
 
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Nun, vielen - vor allem jungen Beamten - fehlt jede Erfahrung, auf ein Lebewesen zu schießen und die Sensibilität bei Tieren ist allgemein sehr groß.
Mag schon sein, aber sie sind dazu aus tierschutzrechtlichen Gründen verpflichtet. Das Tragen der Dienstwaffe ist ja kein Gewichtsausgleich für Hüftfehlstellungen, sondern ein bzw. das ultimative letzte Einsatzmittel, auch gegen Personen.
 
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Man kann auch einfach mal fragen, auf Grundlage welchen Verdachtes man denn kontrolliert werden soll... Die Jagdscheinkontrolle eines Pächters ist ja mehr als hirnrissig, weil der ja logischerweise als Pächter und damit als quasi bestätigter Jagdscheininhaber polizeibekannt sein muss, sonst würden sie ja nicht anrufen...
Naja, kommt immer der Pächter persönlich? Muss jede einzelne Streife jeden einzelnen Pächter kennen? Die Zuständigkeitsbereiche werden immer größer, insbesondere auf dem Land.
Und auch ein Pächter kann seinen JS verlieren, im Sinne von Entzug. Dann fährt er wahrscheinlich nicht mehr freiwillig zur Polizei hin, aber was gab es nicht schon alles für lustige Begebenheiten...
 
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In solchen Fällen wird man eigentlich im Auftrag der Polizei tätig (Ersatzvornahme). Es spricht eigentlich nichts dagegen eine Rechnung über die verbrauchte Munition und Zeit bei der Verwaltung einzureichen. Denn dort werden wir nicht jagdlich tätig, sondern nur tierschutzrechtlich.
Fördert vielleicht nicht unbedingt die Zusammenarbeit, aber im Verlauf des Verfahrens könnte man ja mal das Verhalten der eingesetzten Beamten ansprechen und für die Zukunft etwas ändern.

Wir ersparen den Beamten nämlich Schreibarbeit für den Ersatz ihrer sonst verbrauchten Munition....:)
Eine Ersatzvornahme ist aber eigentlich etwas, was die Verwaltung "für Dich" macht und dann Dir in Rechnung stellt, also beispielsweise Dein Haus abreißt, wenn Du die achte entsprechende Verfügung nach Versagung der Baugenehmigung für den Schwarzbau verstreichen läßt. Nachbereiten einer VKU-Situation würde ich darunter nicht sehen. Aber: Wild ist ja herrenlos, also müsste eigentlich tatsächlich der Staat Material und Zeit erstatten, wenn "im Auftrag" oder auf Bitten.
 
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Eine Ersatzvornahme ist aber eigentlich etwas, was die Verwaltung "für Dich" macht und dann Dir in Rechnung stellt, also beispielsweise Dein Haus abreißt, wenn Du die achte entsprechende Verfügung nach Versagung der Baugenehmigung für den Schwarzbau verstreichen läßt. Nachbereiten einer VKU-Situation würde ich darunter nicht sehen. Aber: Wild ist ja herrenlos, also müsste eigentlich tatsächlich der Staat Material und Zeit erstatten, wenn "im Auftrag" oder auf Bitten.
Auch die Polizei kann jemanden für sich tätig werden lassen, wenn sie selbst nicht dazu in der Lage ist. Selbst einige Male so gemacht (von beiden Seiten aus...)
 
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Und den vermeintlichen "Nervenkitzel", mit der Dienstmunition vor den eigenen Füßen in den Boden zu schießen. Ich habe keine Ahnung, was da in der Ausbildung erzählt wird, aber das scheint bei Einigen echt eine große Hürde zu sein.
Die bekommen das Gleiche erzählt, was Rekruten beim Bund erzählt bekamen: Unsere Waffen sind die Besten und ganz, ganz gefährlich.
Bei uns gab es dazu vor Jahren eine Geschichte.
Ein Endmast-Bulle war ausgebrochen. Die Polizisten hatten ein Magazin auf den Bullen aus nächster Nähe leer gemacht und das arme Tier lief weiter.
Der Jagdaufseher von unserem Nachbarn hat das dann erledigt, auf 250 m mit der alten 8X68.
Die Polizisten waren völlig entsetzt, und haben die Büchse beschlagnahmt, in der Ansicht, dass so eine Waffe niemals legal in Jägerhänden sein könne.
 
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Mag schon sein, aber sie sind dazu aus tierschutzrechtlichen Gründen verpflichtet. Das Tragen der Dienstwaffe ist ja kein Gewichtsausgleich für Hüftfehlstellungen, sondern ein bzw. das ultimative letzte Einsatzmittel, auch gegen Personen.
Eben, und dennoch vermeiden sie in vielen Fällen, selbst zu schießen und warten auf den JAB oder dessen Vertreter.
Und wir erlebten früher (in meinen jungen Jahren in Vaters Revier ;), x-mal bin ich nachts mit ihm raus bei angefahrenem Rehwild) auch mal jämmerliche Versuche, wenn sie denn schossen...!

Vater schickte die Jungs meist auf Seite, nahm die Doppelflinte und schoß das Stück auf den Hals.
 
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Ich kannte einen FAL, der einen ausgebrochenen Bison neben der Bundestraße mit der .30-06 totschoß, bevors zu einem Unfall kam; für den erfahrenen Südwest-Jäger keine Diskussion.
Ein anderer Bekannter, Pächter in MIttelhessen, hatte länger ausgebrochene Rinder im Revier.
Nicht wieder einzufangen, wurden die auch allmählich aggressiv, es gab dann bei einem die 8x57 auf die Stirn und das Wildrind füllte die Kühltruhe.
Andere Zeiten - man diskutierte zu keinem Zeitpunkt irgendwelche fehlenden Berechtigungen... ;) !
Heute trauen sich Jäger fast nicht mehr, ihre Waffe unverpackt durch den Garten zum Auto zu tragen, wenn sie zur Jagd fahren. :rolleyes:
 
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Was denkt ihr denn wohl, warum sie es bei einer "Verwarnung" (die in keinem Bericht auftauchen wird) belassen haben, obwohl nach ihrer Aussage das Handeln die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährdet hat?

Nachtijall, ick hör da trappsen, wa!?

@Beowulf80 : Die Feststellung von Personalien ist in Ordnung, eine Verkehrskontrolle draus zu machen? Warum?


Mit der 9mm würde ich tatsächlich auch nicht abfangen müssen wollen...
 
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Was denkt ihr denn wohl, warum sie es bei einer "Verwarnung" (die in keinem Bericht auftauchen wird) belassen haben, obwohl nach ihrer Aussage das Handeln die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährdet hat?

Nachtijall, ick hör da trappsen, wa!?

@Beowulf80 : Die Feststellung von Personalien ist in Ordnung, eine Verkehrskontrolle draus zu machen? Warum?


Mit der 9mm würde ich tatsächlich auch nicht abfangen müssen wollen...
Mein Vater war Polizist, er meinte, den Umfang der Verkehrskontrolle entscheidet der Kontrollierte, in der Regel mit den ersten Worten.

Seine beste Räuberpistole, aber wahr, war das Erschießen eines ausgebrochenen Bullen (nein, kein Kollege) mit der Makarov-Pistole (9x18 und deutlich schwächer als 9x19) durch einen seiner Kollegen. Der war auch Jäger und hatte wohl trotzdem sehr viel mehr Glück als Verstand, da waren sich alle Beteiligten einig. Damals gab es noch keine MP5 oder vergleichbar im Polizei-Wartburg :)
 
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Man kann auch einfach mal fragen, auf Grundlage welchen Verdachtes man denn kontrolliert werden soll... Die Jagdscheinkontrolle eines Pächters ist ja mehr als hirnrissig, weil der ja logischerweise als Pächter und damit als quasi bestätigter Jagdscheininhaber polizeibekannt sein muss, sonst würden sie ja nicht anrufen...
Und wenn die Karte einen Tag vorher gelocht wurde ???

Einfach dran denken und wenn vergessen, kleine Brötchen backen. Alles andere kostet nur endliche Lebenszeit, die sich mit Sicherheit sinnvoller nutzen lässt. Spielt lieber mit den Kindern / Enkelkindern anstatt sich mit Behörden, Anwälten und Gerichten rumzuschlagen.

Ich habe den Eindruck, das viele Leute noch sehr viel gelassener werden sollten. Aber seit sicher, das kommt mit steigendem Alter / Erfahrung von ganz allein.
 
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