Baden-Württbg.: unselbständige Eigenjagden im gemeinschaftlichen Jagdbezirk nach JWMG
Hallo zusammen,
mich würde Eure Meinung zu folgender Problematik interessieren:
Baden-Württemberg, Neuverpachtung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum 01.04.2016.
Die Gemeinde möchte nun die ihr gehörenden (Wald-)Flächen grösser 75 ha als Eigenjagden ausweisen
lassen und so aus der Jagdgenossenschaft ausgliedern. Der Sinn ist, dass die Pachteinnahmen
aus diesen Flächen dann direkt in die Gemeindekasse gehen und Jagdgenossen keine Auskehr daraus
verlangen können. Bei der Jagdgenossenschaft verbleiben dann die jagdlich weniger wertvollen
(und schadensträchtigen) Feldflächen. Der Pachtzins der Eigenjagdflächen wird dann
übrigens auch umsatzsteuerpflichtig, also für die Pächter 19% teurer.
Gleichzeitig würde die Gemeinde aber auf die Selbstständigkeit der Eigenjagden verzichten, damit
die Jagdbezirke wieder insgesamt verpachtet werden können. Klingt kompliziert, ist in BW aber
neuerdings so:
aus §10 JWMG
"(4) Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Eigenjagdbezirks kann mit Zustimmung der Jagdgenossenschaft
eines angrenzenden gemeinschaftlichen Jagdbezirks für den Zeitraum der gesetzlichen Mindestpachtdauer
gegenüber der unteren Jagdbehörde auf die Selbständigkeit des Eigenjagdbezirks verzichten; in diesem Fall wird
der Eigenjagdbezirk für den Zeitraum der gesetzlichen Mindestpachtdauer Bestandteil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,
sofern die untere Jagdbehörde dies im Hinblick auf Erfordernisse der Jagdpflege nicht ablehnt."
Hat sich jemand schon einmal Gedanken über die Rechtsfolgen und die (auch langfristigen) praktischen Auswirkungen
dieser neuen Regelung des JWMG gemacht?
Grüsse und Waidmannsheil, Loxley
Hallo zusammen,
mich würde Eure Meinung zu folgender Problematik interessieren:
Baden-Württemberg, Neuverpachtung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zum 01.04.2016.
Die Gemeinde möchte nun die ihr gehörenden (Wald-)Flächen grösser 75 ha als Eigenjagden ausweisen
lassen und so aus der Jagdgenossenschaft ausgliedern. Der Sinn ist, dass die Pachteinnahmen
aus diesen Flächen dann direkt in die Gemeindekasse gehen und Jagdgenossen keine Auskehr daraus
verlangen können. Bei der Jagdgenossenschaft verbleiben dann die jagdlich weniger wertvollen
(und schadensträchtigen) Feldflächen. Der Pachtzins der Eigenjagdflächen wird dann
übrigens auch umsatzsteuerpflichtig, also für die Pächter 19% teurer.
Gleichzeitig würde die Gemeinde aber auf die Selbstständigkeit der Eigenjagden verzichten, damit
die Jagdbezirke wieder insgesamt verpachtet werden können. Klingt kompliziert, ist in BW aber
neuerdings so:
aus §10 JWMG
"(4) Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines Eigenjagdbezirks kann mit Zustimmung der Jagdgenossenschaft
eines angrenzenden gemeinschaftlichen Jagdbezirks für den Zeitraum der gesetzlichen Mindestpachtdauer
gegenüber der unteren Jagdbehörde auf die Selbständigkeit des Eigenjagdbezirks verzichten; in diesem Fall wird
der Eigenjagdbezirk für den Zeitraum der gesetzlichen Mindestpachtdauer Bestandteil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,
sofern die untere Jagdbehörde dies im Hinblick auf Erfordernisse der Jagdpflege nicht ablehnt."
Hat sich jemand schon einmal Gedanken über die Rechtsfolgen und die (auch langfristigen) praktischen Auswirkungen
dieser neuen Regelung des JWMG gemacht?
Grüsse und Waidmannsheil, Loxley