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Hallo Zusammen,
auf den Verdacht hin, dass das schon mal diskutiert wurde: Wie seht Ihr rechtlich das Thema in Baden-Württemberg? Das Landesjagdgesetz dort (JWMG) ist ja ein sog. Vollgesetz, ersetzt also das Bundesjagdgesetz. Im JWMG sind ursprünglich Nachtsichttechnik auf Waffen und Beleuchten des Wildes analog zum Bundesjagdgesetz und Waffengesetz verboten. Durch eine Verordnung mit Gültigkeit ab März 2018 wurden diese aber im Zusammenhang mit der Schwarzwildbejagung erlaubt.
In der zugehörigen Durchführungsverordnung steht aber auch drin, dass aufgrund (der damals geltenden) waffenrechtlichen Situation eine behördliche Beauftragung erfolgen muss und Jäger Anträge bei der unteren Jagdbehörde stellen können. Den genauen Wortlaut findet man über google ...
Sobald jetzt das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft tritt (Wann eigentlich? War am 20.12.2019 im Bundesrat...), fällt ja die waffenrechtliche Hürde weg. Kann man die Verordnung in BW dann so auslegen, dass man auch ohne Beauftragung mit Nachtsichtvorsatzgeräten (kein Wärmebild) auf Schwarzwild jagen darf?
Was denkt ihr? Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?
Waidmannsheil,
Der Jägermeister
auf den Verdacht hin, dass das schon mal diskutiert wurde: Wie seht Ihr rechtlich das Thema in Baden-Württemberg? Das Landesjagdgesetz dort (JWMG) ist ja ein sog. Vollgesetz, ersetzt also das Bundesjagdgesetz. Im JWMG sind ursprünglich Nachtsichttechnik auf Waffen und Beleuchten des Wildes analog zum Bundesjagdgesetz und Waffengesetz verboten. Durch eine Verordnung mit Gültigkeit ab März 2018 wurden diese aber im Zusammenhang mit der Schwarzwildbejagung erlaubt.
In der zugehörigen Durchführungsverordnung steht aber auch drin, dass aufgrund (der damals geltenden) waffenrechtlichen Situation eine behördliche Beauftragung erfolgen muss und Jäger Anträge bei der unteren Jagdbehörde stellen können. Den genauen Wortlaut findet man über google ...
Sobald jetzt das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft tritt (Wann eigentlich? War am 20.12.2019 im Bundesrat...), fällt ja die waffenrechtliche Hürde weg. Kann man die Verordnung in BW dann so auslegen, dass man auch ohne Beauftragung mit Nachtsichtvorsatzgeräten (kein Wärmebild) auf Schwarzwild jagen darf?
Was denkt ihr? Wie ist die Situation in anderen Bundesländern?
Waidmannsheil,
Der Jägermeister