G
Gelöschtes Mitglied 20525
Guest
Bei mir??
Aber Vorsicht in Niedersachsen (und ...?):
§ 33 NJagdG - Kirren
Futter darf zum Anlocken und Erlegen des Wildes nur
...
2. als artgerechtes Futter und
...
ausgebracht werden (Kirren).
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG);
RdErl. d. ML v. 11.01.2005 (Nds. MBl. S. 152)
33.1 ... Als ... artgerechtes Futter werden ... heimische Feld-, Baum und- sonstige Waldfrüchte angesehen, ...
„Lerne leiden, ohne zu klagen, das ist das Einzige, was ich dich lehren kann.“
(Friedrich III Wilhelm Nikolaus Karl von Preußen)