Erstens abhängig vom jeweiligen Landesjagdrecht und zeitens gibts auch Staatsforst in privat gepachtetem Revier.Grenzabstand von Hochsitzen sind schon bekannt?
Landesjagdrecht
Eigentümer bleibt der Gleiche!Staatsforst in privat gepachtetem Revier.
Ziemlich verzwickt.. wenn der Hochsitz so viel wert ist, dann lohnt sich vielleicht eine tiefer gehende Rechtsberatung.Hi. Folgender Fall: Hochsitz steht auf privatem Grund. Baum fällt wg. Sturm/Schnee/Bodennebel vom benachbarten Waldgrundstück drauf. Hochsitz kaputt.
...
Danke.
Du sprichst von welchem Landesrecht?
Eigentümer bleibt der Gleiche!
D.T.
AHA!Du musst erst einmal darüber nachdenken, worauf ich bezugnehmend geantwortet habe...
Stichwort Waldtypische Gefahren.Ziemlich verzwickt.. wenn der Hochsitz so viel wert ist, dann lohnt sich vielleicht eine tiefer gehende Rechtsberatung.
Kostet ein paar €, aber dann weisst Du ob was machbar ist.
Es wäre ja interessant, wer für einen, in so einem Fall, eingetretenen Personenschaden haften muss... (freilich ists eine andere Baustelle!).
Nun ja eine wilde Waldsau welche die angrenzende Wiese umgräbt ist sozusagen auch typische „Gefahr“ aus dem Wald und man akzeptiert es wenn man eine Wiese an den Wald macht . Nur verzichtet der Wisenbesitzer möglicherweise nicht auf seien Schadensersatz, aber das ist ja geregeltStichwort Waldtypische Gefahren.
Dazu gehören runterfallende Äste, umstürzende Bäume und auf den Kopf kackende Vögel genauso, wie Wurzeln und Steine zum Drüberstolpern und klappernde Keiler.
Mit Betreten des Walds akzeptiert man diese. Ähnlich wie der Satz in vielen AGBs. Mit weiterer Nutzung des Angebots xyz, akzeptiert man selbige.
Hi. Folgender Fall: Hochsitz steht auf privatem Grund. Baum fällt wg. Sturm/Schnee/Bodennebel vom benachbarten Waldgrundstück drauf. Hochsitz kaputt.
- Besteht Schadensersatzanspruch an den Waldbesitzer?
- In welcher Höhe, falls der Sitz alt, aber noch sehr brauchbar war?
- Wie geltend zu machen?
- Kann der Jagdpächter bei einer Reparatur in auch die Eigenleistung in Rechnung stellen? Zu welchem Stundensatz?
- Kann auch die Beseitigung des alten Sitzes in Rechnung gestellt werden?
Danke.
Ich finde den Ansatz im Prinzip gut. Konstruktiv miteinander umgehen, nicht gleich auf Klugscheißer machen und mit Giftpfeilen schießen um so zur weiteren Verrohung beizutragen, ist absolut Wünschenswert.Warum wird hier gleich gegeifert!?
Der Weidgenosse hat eine normale Frage!
Andersherum geht es doch auch immer:
- Landwirte machen Wildschadensersatz bei Wildschaden geltend.
- Waldbauern machen Verbissschäden geltend
Warum nicht mal umgekehrt Schaden geltend machen?
Wie kommst Du auf das schmale Brett, oder willst Du den Starter des Fadens um seine Jagd bringen?Selbstverständlich haftet der Waldbesitzer.
Hol dir einen guten Anwalt.
Der weiß was er alles einklagen kann.
Deinen Selbstanteil an der Arbeit wird mit mindestens dem Mindestlohn vergütet.
An- und Abfahrt gehen separat.
Materialeinsatz ist aufzulisten und nachzuweisen.
Die Entsorgung des Altsitzes muß auch bezahlt werden.
Zudem kommt nich Jagdpachtminderung hinzu, da Ihr ja für einige Tage da nicht mehr jagen könnt.
Alles in Allem kommt man da mit einem dicken fetten PLUS heraus!
Allerdings nur der Anwalt.
Ach nochwas: Es könnte sein, daß du deine Zuverlässigkeit aberkannt bekommst, wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit oder Drogenmissbrauch.
Corona treibt schon manche Leute in den Wahnsinn!
Nennt man wohl Lagerkoller.
Pasiert aber nur den Städtern, die auf 60 qm wohnen müssen.
Leute auf dem Land sind davon nicht betroffen, die können ja immer in die freie Natur.
Selbstverständlich haftet der Waldbesitzer.
Hol dir einen guten Anwalt.
Der weiß was er alles einklagen kann.
Deinen Selbstanteil an der Arbeit wird mit mindestens dem Mindestlohn vergütet.
An- und Abfahrt gehen separat.
Materialeinsatz ist aufzulisten und nachzuweisen.
Die Entsorgung des Altsitzes muß auch bezahlt werden.
Zudem kommt nich Jagdpachtminderung hinzu, da Ihr ja für einige Tage da nicht mehr jagen könnt.
Alles in Allem kommt man da mit einem dicken fetten PLUS heraus!
Allerdings nur der Anwalt.
Ach nochwas: Es könnte sein, daß du deine Zuverlässigkeit aberkannt bekommst, wegen geistiger Unzurechnungsfähigkeit oder Drogenmissbrauch.
Corona treibt schon manche Leute in den Wahnsinn!
Nennt man wohl Lagerkoller.
Pasiert aber nur den Städtern, die auf 60 qm wohnen müssen.
Leute auf dem Land sind davon nicht betroffen, die können ja immer in die freie Natur.