Eigentlich ein schöner Sachverhalt für eine Zwischenprüfungsklausur um arme Studenten zu quälen,
hierzu müsste man die Sachverhaltsangaben jedoch noch konkretisieren (Sind Waldbesitzer und Verpächter ein und dieselbe Person? Grundstück auf dem der Hochsitz steht Teil der Jagdpacht, Eigenjagd, etc.? Wem gehört das benachbarte Waldgrundstück? Wenn ich den Sachverhalt richtig interpretiere, dann richtet sich der Anspruch des Jagdpächters gegen den Verpächter.
- Besteht ein Schadensersatzanspruch?
=> Vertragliche Ansprüche? Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung des Jagdpachtvertrags aus §§ 280 I, 241 II BGB i.V. m. Jagdpachtvertrag? Grundsätzlich denkbar, da Verkehrssicherungspflicht des Waldes eine Nebenpflicht darstellt. Bäume dürfen nicht auf den Hochsitz fallen. Der Anspruch scheitert jedoch am fehlenden Verschulden gem. § 276 BGB, da dem Verpächter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind, es sei denn, der konkrete Baum war erkennbar geschädigt und hätte beseitigt werden müssen. Ein solcher Nachweis dürfte jedoch bei einem Waldgrundstück schwierig werden. Insbesondere die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers wird nicht die regelmäßige Baumprüfung eines jeden einzelnen Baumes verlangen, es sei denn der Baum steht an einer gefährlichen Stelle. Sofern der Baum intakt war und Sturm / Schnee / Bodennebel kausal für die Zerstörung waren, dann scheitert der Anspruch ebenfalls wegen fehlenden Verschuldens.
=> Quasivertragliche Ansprüche, Ansprüche aus GoA, aus EBV sind nicht ersichtlich.
=> Deiktische Ansprüche: Anspruch aus § 823 I BGB? Grundsätzlich einschlägig, es fehlt jedoch wie beim vertraglichen Anspruch am fehlenden Verschulden.
=> Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzverletzung: Kein Schutzgesetz ersichtlich
=> sonstige Ansprüche? § 906 II 2 BGB (analog oder direkt) wäre denkbar, dafür ist der Sachverhalt aber zu dünn.
Ergebnis: Schadensersatzansprüche sind nicht ersichtlich bzw. eine Klage wäre nicht erfolgversprechend.
Zu Art und Umfang des Schadensersatzanspruches: Dieser richtet sich nach §§ 249 ff. BGB. Da der Sitz komplett zerstört ist, wird der Schaden durch Zahlung einer Geldsumme zu kompensieren.
Zur Frage wie geltend machen? => Ich weiß jetzt nicht über wie viele Tausende Euros wir hier reden aber bei einem langfristigen Interesse am Revier sollte man hier gar nichts machen.
Alten Sitz beseitigen, neuen bauen, raufklettern, ansitzen, Jagd genießen.