Deutschland Baum zerstört Hochsitz - Haftung?

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Sollte mir der Jagdpächter mit sowas kommen, viel Spaß und eine sehr fette Geldbörse. Da wird jeder noch so kleiner Wildschaden geltend gemacht, natürlich inkl. Schätzgutachten. Alle Jagdeinrichtungen sind umgehen zu beseitigen und auch natürlich ein Fahrverbot für die Forststraßen. Natürlich Anzeigen wenn der Abschussplan nicht eingehalten wird, natürlich auch genau auf die Uhr schauen wann was geschossen wird.

Solche Vollidioten muß man bastrafen!
 
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...
Der geschilderte Fall war natürlich fiktiv – spätestens erkennbar sein durch den Begriff „Bodennebel“, der im Militärjargon (zumindest meiner aktiven Zeit) für Absurdität, Fiktion, o.ä. steht. War wohl nicht für jeden ersichtlich, ebenfalls mea culpa!
...

Ha!!! Es gibt ihn noch, den Spruch! Und es gibt sogar das T-Shirt dazu!
https://www.ebay.de/itm/Faellt-aus-...sbilder-Ausbildung-T-Shirt-8254-/153548852865

Ich erwäge eine Sonderedition "Fällt um wegen Bodennebel". Mit nem kleinen, liegenden Hochsitz drunter.
 
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Sollte mir der Jagdpächter mit sowas kommen, viel Spaß und eine sehr fette Geldbörse. Da wird jeder noch so kleiner Wildschaden geltend gemacht, natürlich inkl. Schätzgutachten. Alle Jagdeinrichtungen sind umgehen zu beseitigen und auch natürlich ein Fahrverbot für die Forststraßen. Natürlich Anzeigen wenn der Abschussplan nicht eingehalten wird, natürlich auch genau auf die Uhr schauen wann was geschossen wird.

Geiler Plan, eigentlich noch absurder als die fiktive Frage am Anfang.

Du versuchst dem Pächter die Jagd unmöglich zu machen und denkst wirklich du hättest den Schatten einer Chance mit irgendwelchen Wildschadensforderungen?

Ich wünschte die Veganer wären ähnlich uneins wie wir....
 
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Eigentlich ein schöner Sachverhalt für eine Zwischenprüfungsklausur um arme Studenten zu quälen, ;) hierzu müsste man die Sachverhaltsangaben jedoch noch konkretisieren (Sind Waldbesitzer und Verpächter ein und dieselbe Person? Grundstück auf dem der Hochsitz steht Teil der Jagdpacht, Eigenjagd, etc.? Wem gehört das benachbarte Waldgrundstück? Wenn ich den Sachverhalt richtig interpretiere, dann richtet sich der Anspruch des Jagdpächters gegen den Verpächter.

- Besteht ein Schadensersatzanspruch?
=> Vertragliche Ansprüche? Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung des Jagdpachtvertrags aus §§ 280 I, 241 II BGB i.V. m. Jagdpachtvertrag? Grundsätzlich denkbar, da Verkehrssicherungspflicht des Waldes eine Nebenpflicht darstellt. Bäume dürfen nicht auf den Hochsitz fallen. Der Anspruch scheitert jedoch am fehlenden Verschulden gem. § 276 BGB, da dem Verpächter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind, es sei denn, der konkrete Baum war erkennbar geschädigt und hätte beseitigt werden müssen. Ein solcher Nachweis dürfte jedoch bei einem Waldgrundstück schwierig werden. Insbesondere die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers wird nicht die regelmäßige Baumprüfung eines jeden einzelnen Baumes verlangen, es sei denn der Baum steht an einer gefährlichen Stelle. Sofern der Baum intakt war und Sturm / Schnee / Bodennebel kausal für die Zerstörung waren, dann scheitert der Anspruch ebenfalls wegen fehlenden Verschuldens.

=> Quasivertragliche Ansprüche, Ansprüche aus GoA, aus EBV sind nicht ersichtlich.

=> Deiktische Ansprüche: Anspruch aus § 823 I BGB? Grundsätzlich einschlägig, es fehlt jedoch wie beim vertraglichen Anspruch am fehlenden Verschulden.
=> Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzverletzung: Kein Schutzgesetz ersichtlich

=> sonstige Ansprüche? § 906 II 2 BGB (analog oder direkt) wäre denkbar, dafür ist der Sachverhalt aber zu dünn.

Ergebnis: Schadensersatzansprüche sind nicht ersichtlich bzw. eine Klage wäre nicht erfolgversprechend.

Zu Art und Umfang des Schadensersatzanspruches: Dieser richtet sich nach §§ 249 ff. BGB. Da der Sitz komplett zerstört ist, wird der Schaden durch Zahlung einer Geldsumme zu kompensieren.

Zur Frage wie geltend machen? => Ich weiß jetzt nicht über wie viele Tausende Euros wir hier reden aber bei einem langfristigen Interesse am Revier sollte man hier gar nichts machen.

Alten Sitz beseitigen, neuen bauen, raufklettern, ansitzen, Jagd genießen. ;)
GENAU DESWEGEN lese ich bei Verfügungen von Staatsanwaltschaft und Gerichten immer von hinten her... Erst steht immer was es NICHT ist bzw. was NIX bringt und dann erst steht was die von einem wollen ...

Wenn ich jede Akte ganz lesen würde käme ich zu keiner Arbeit mehr... Beliebt ist auch: Akte zurück an StA mit „Bitte um Prüfung ob weitere offensichtliche Ermittlungsmassnahmen den Erfolg in diesem oder anderem Straf-/OWiG-Verfahren gefährden können.”

Ha! Ball zurückspielen Und Schwarzer Peter Schieben!
 
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GENAU DESWEGEN lese ich bei Verfügungen von Staatsanwaltschaft und Gerichten immer von hinten her... Erst steht immer was es NICHT ist bzw. was NIX bringt und dann erst steht was die von einem wollen ...

Wenn ich jede Akte ganz lesen würde käme ich zu keiner Arbeit mehr... Beliebt ist auch: Akte zurück an StA mit „Bitte um Prüfung ob weitere offensichtliche Ermittlungsmassnahmen den Erfolg in diesem oder anderem Straf-/OWiG-Verfahren gefährden können.”

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Geht auch bei frechen Anwälten. Da schreibe ich schonmal auf vollmundige Forderungen zurück : Bitte nennen Sie die Rechtsgrundlage und subsumieren Sie.

Da kommt selten etwas Sinnvolles zurück.
 
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Geht auch bei frechen Anwälten. Da schreibe ich schonmal auf vollmundige Forderungen zurück : Bitte nennen Sie die Rechtsgrundlage und subsumieren Sie.

Da kommt selten etwas Sinnvolles zurück.
Da käme von mir zurück:

Leider kann ich nicht auch noch Sie in dieser Sache rechtlich beraten da sich hier ein Interessenskonflikt ergäbe. Das Berufsrecht gestattet mir dies nicht.

Wenn Sie allerdings kompetenten juristischen Rat brauchen hält mein Vorzimmer gerne eine entsprechende Liste von kompetenten Rechtskundigen für Sie bereit.
 
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Geht auch bei frechen Anwälten. Da schreibe ich schonmal auf vollmundige Forderungen zurück : Bitte nennen Sie die Rechtsgrundlage und subsumieren Sie.

Da kommt selten etwas Sinnvolles zurück.
Kollegial ekelhaft finde ich, wenn auf ein Akteneinsichtsgesuch oder Bitte um Mitteilung behördlicher Auskünfte bzw. Übermittlung von Urkunden beantwortet wird:

Ihre Anfrage kann derzeit nicht bearbeitet werden da sich die Akte zu Ermittlungen außer Haus befindet.

Leicht gereizt kommt dann von mir:

In Sachen ... habe ich um ... Akteneinsicht/... gebeten und nicht danach gefragt wo sich die Akten befinden. Ich vertraue vollends darauf, dass Sie der Aktenwaltung Herr werden.

Ich gehe also davon aus, dass es binnen 48 Stunden möglich ist die Akten zurückzufordern, Doppel anzulegen und mir wie angefragt zur Verfügung zu stellen.

Danach mögen die Akten - wohin auch immer - wieder versandt werden.

Auf 12 RistBV (Aktendoppelanlage in geeigneten Fällen) weise ich hin nebst dem Umstand, dass Gesetzte keine redaktionellen Irrtümer des Gesetzgebers sind sondern, dass diese uns alle binden.
 
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Andere Fragestellung: Mein Auto habe ich auf meinem Grundstück abgestellt, eine große Fichte vom angrenzenden Staatsforst fällt auf mein Auto.... bekomme ich diesen Schaden ersetzt!?
Kommt drauf an in welchem Zustand der Baum war und als was dein Grundstück gewidmet ist. Ist ein Sturm gegangen etc........
 
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Losgelöst davon ob man auf eine Regulierung des Schadens hinwirkt finde ich den Sachverhalt nicht uninteressant. Mit den in #1 genannten Angaben kann man die Frage aber nicht vollends beantworten. War der Baum gesund und der Sturm heftig oder gar der Bodennebel sehr dicht ;-) dann kann man hier sicher Richtung höhere Gewalt abbiegen.
Sollte der Baum erkennbar krankhaft gewesen sein, sollten hier gar schon Meldungen gemacht worden sein dass eine Gefahr von diesem Baum ausgeht sieht es schon anders aus.
Sollte der Baum gar schon halb über der Kanzel gehangen haben und der Eigentümer die sicherer Entsorgung abgelehnt haben, tja, dann geht es auch anders aus.
 

Westwood

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Losgelöst davon ob man auf eine Regulierung des Schadens hinwirkt finde ich den Sachverhalt nicht uninteressant. Mit den in #1 genannten Angaben kann man die Frage aber nicht vollends beantworten. War der Baum gesund und der Sturm heftig oder gar der Bodennebel sehr dicht ;-) dann kann man hier sicher Richtung höhere Gewalt abbiegen.
Sollte der Baum erkennbar krankhaft gewesen sein, sollten hier gar schon Meldungen gemacht worden sein dass eine Gefahr von diesem Baum ausgeht sieht es schon anders aus.
Sollte der Baum gar schon halb über der Kanzel gehangen haben und der Eigentümer die sicherer Entsorgung abgelehnt haben, tja, dann geht es auch anders aus.

So sieht es aus...
Da gibt es so viele Blickwinkel und Möglichkeiten, schier unerschöpflich.
Mir hat es beim letzten Wind auch eine Kanzel zerledert weil es einen Baum drauf gepustet hat... Jo shit happens.
Anders sieht es zum Beispiel für mich aus wenn der Vollernter Fahrer einen Baum in eine Kanzel wirft oder dergleichen, da kann man dann schon anfragen wie es aussieht.
 
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Da ich selbst Mitglied einer Jagdgenossenschaft bin wäre ich natürlich auch irritiert wenn unser Jagdpächter mit solch einem Kasus ankommen würde. Wenn ich Ihm allerdings nen Baum auf den Hochsitz schmeiße wird wohl die Versicherung einspringen.
Beim Kommentar von ANK660 kann man nur sagen, laut gebrüllt. Man VERPACHTET das Jagdrecht und Überträgt im besten Fall noch die Wildschadensregulierungspflicht. Das Wort verpachten beinhaltet ähnlich wie das Wort vermieten einen NUTZUNGSÜBERLASSUNG.
Hier könnte das Echo deutlich teurer werden, als einem das Rummosern wert war.

Edit meint:
Vlt sollte man, wenn es wirklich einen solchen Pächter geben würde den Schadenkasus beim leeren eines Kasten Bieres, der in einem gleichen Abstand von 75 cm zu den Trinkenden steht einmal besprechen ;-)
 
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Westwood

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Ich kenne auch beide Seiten ganz gut.
In der Regel kommt man ja auch so aus ohne sich für die Dauer der Pacht gegenseitig Knüppel in die Beine zu schmeißen.
Ist jedenfalls der angenehmere Weg :LOL:
 
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Da ich selbst Mitglied einer Jagdgenossenschaft bin wäre ich natürlich auch irritiert wenn unser Jagdpächter mit solch einem Kasus ankommen würde. Wenn ich Ihm allerdings nen Baum auf den Hochsitz schmeiße wird wohl die Versicherung einspringen.
Beim Kommentar von ANK660 kann man nur sagen, laut gebrüllt. Man VERPACHTET das Jagdrecht und Überträgt im besten Fall noch die Wildschadensregulierungspflicht. Das Wort verpachten beinhaltet ähnlich wie das Wort vermieten einen NUTZUNGSÜBERLASSUNG.
Hier könnte das Echo deutlich teurer werden, als einem das Rummosern wert war.

Edit meint:
Vlt sollte man, wenn es wirklich einen solchen Pächter geben würde den Schadenkasus beim leeren eines Kasten Bieres, der in einem gleichen Abstand von 75 cm zu den Trinkenden steht einmal besprechen ;-)

Zumal die Jagdgesetze der Länder im Ergebnis die Grundeigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen dazu verpflichten, der Aufstellung jagdlicher Einrichtungen zuzustimmen, wenn dies keinen unangemessenen Nachteil bewirkt. Die Beweislast für den unangemessenen Nachteil liegt beim Grundeigentümer. Im Gegenzug bekommt er eine angemessene Entschädigung, die aber regelmäßig sehr gering anzusetzen sein wird.

Erinnert mich an den alten Allianzwerbespot mit dem Kirschbaum.
 

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