Deutschland Baum zerstört Hochsitz - Haftung?

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Hi. Folgender Fall: Hochsitz steht auf privatem Grund. Baum fällt wg. Sturm/Schnee/Bodennebel vom benachbarten Waldgrundstück drauf. Hochsitz kaputt.
- Besteht Schadensersatzanspruch an den Waldbesitzer?
- In welcher Höhe, falls der Sitz alt, aber noch sehr brauchbar war?
- Wie geltend zu machen?
- Kann der Jagdpächter bei einer Reparatur in auch die Eigenleistung in Rechnung stellen? Zu welchem Stundensatz?
- Kann auch die Beseitigung des alten Sitzes in Rechnung gestellt werden?

Danke.
 
Registriert
1 Dez 2015
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932
Wie kommst du auf diese Frage? Realer Bezug?
Ich würde ihn wieder aufstellen/reparieren und gut ist’s.
Regressansprüche zu stellen empfände ich, als Waldbesitzer, als sehr unverschämt.

Waidmannsheil aus dem Schwarzwald
Benny
 
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15 Jun 2009
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Hi. Folgender Fall: Hochsitz steht auf privatem Grund. Baum fällt wg. Sturm/Schnee/Bodennebel vom benachbarten Waldgrundstück drauf. Hochsitz kaputt.
- Besteht Schadensersatzanspruch an den Waldbesitzer?
- In welcher Höhe, falls der Sitz alt, aber noch sehr brauchbar war?
- Wie geltend zu machen?
- Kann der Jagdpächter bei einer Reparatur in auch die Eigenleistung in Rechnung stellen? Zu welchem Stundensatz?
- Kann auch die Beseitigung des alten Sitzes in Rechnung gestellt werden?

Danke.

Kilometergeld für die Reparatur nicht vergessen! (n):poop:
 

JEF

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27 Feb 2005
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Also gaaaaaaanz ohne wenn und aber kann man eine eine Haftung durch umstürzende Bäume als Eigentümer natürlich nicht verneinen.
"Es kommt darauf an." Es besteht halt Verkehrssicherungspflicht. Auch im Forst. I.d.R. betrifft das aber eher sie Sicherung von Wegen etc. Wenn dort bekanntermaßen kranke Bäume zu einer Gefahr werden, sollte der Eigentümer sich schon um Abwerhrmaßnahmen bemühen.

Haftung und somit ein Schadenersatzanspruch setzt i.d.R. ein Verschulden voraus. In manchen Fällen greift ggf. auch die Gefährdungshaftung.

Beim Sturm (höhere Gewalt) kein Verschulden, ergo keine Haftung, ergo kein Anspruch. Anders wäre der Fall zum Beispiel gelagert, wenn Bäume längere Zeit bekannt vorgeschädigt sind, dies ggf auch schon dokumentiert und mitgeteilt wurde und nichts unternommen wird.
Wenn dann bei einem "Lüftchen" - nicht Sturm - der Baum jemanden/etwas schädigt, sieht die Sache ggf anders aus.

Aber hier würde mir hier auch nicht in den Sinn kommen wieder in die Urdeutsche Anspruchshaltung zu verfallen und - beim hinfallen und noch vor dem wieder aufstehen - nach dem Schuldigen zu fragen.

(Im Revier in dem ich u.a. jage, steht eine Jagdhütte auf Pachtgrund. In treffsicherer Entfernung zwei große angestorbene Kiefern. Als wir das dem Verpächter angezeigt haben, hat es ca 1 Woche gedauert und die Bäume wurden gefällt.)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 20159

Guest
Also ich bin ja dafür, den Faden in die Witze zu verschieben. So war es doch auch gemeint, oder?

Baum fällt wegen Bodennebel auf Hochsitz.
Selten so gelacht.

Deine Regressphantasien können das kaum toppen.
 

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