Deutschland Baum zerstört Hochsitz - Haftung?

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7 Jul 2020
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Lesen und verstehen H.PB ?
Es ist erst Sonntagnachmittag, gerade erst vom Mittagschläfchen wach geworden?
Versuch es nochmal, wenn du nen Kaffee unten hast.;)
Ich fahre meinen Azubis jetzt erstmal Futter in den Stall, dann gibt es auch Kaffee und Kuchen.
 
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8 Sep 2016
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:LOL::ROFLMAO: Alles ok, immer schön bis um Ende lesen!

Erinnert mich an einen Einstellungstest, wo oben steht:
"Lesen Sie die Anweisung bis zu Ende!"
Dann kommen X vollkommen dumme Fragen.
Und fast am Ende Steht:
"Schreiben Sie ihren Namen oben links in die Ecke und legen den Stift weg. Melden Sie sich dann."

Und der Großteil der Bewerber kämpfen sich mit der Beantwortung der Fragen ab, weil Sie NICHT bis zu Ende gelesen haben.

Schönen Sonntag noch!
 
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1 Jan 2010
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Vielleicht ist der TS, der nun anscheinend verschreckt ist, ja ganz neu in diesem Metier. Wenn das so ist, darf er ja mal eine Frage stellen. Wenn nicht, nun denn.

Aus meiner Sicht krankt ein Schadensersatzanspruch schon daran, dass er die Gefahr durch den Hochsitz selbst geschaffen hat. Das ist die Umkehrung zur vom Waldeigentümer aufgestellten Ruhebank unter einer totastreichen Kiefer.

Ich kenne keine Gerichtsentscheidung, die in einem solchen Fall einen Anspruch für den Hochsitzeigentümer zum Ergebnis hatte. Bäume im Sturm im Wald fallen einfach um. Die verlinkte Entscheidung des BGH aus 2012 war richtungsweisend.
 
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10 Aug 2017
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Also ich verstehe den TS in gewisser Weise, denn es ist verdammt ärgerlich wenn ein Baum auf eine Ansitzeinrichtung fällt. Das ist be uns im Jahr 2020 leider an 3 Stellen passiert. Schadeneraatz natürlich nicht in monetärer Form, aber wir durfen ein paar Stangen aus dem Wald zum Ersatzbau herausholen. Finanzieller Aufwand mit mehreren Hundert € blieb trotzdem an uns hängen.
So ist das Leben. 😁
 
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14 Okt 2012
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Leute da fährt man Teilweise x mal die Woche viele km zur Jagd und zurück, verbrät allein auf den Sprit ne Menge Geld und wenn dann höhere Gewalt wirkt und ein Baum umfällt dann jammern. Ärmel hoch, Hammer, Nägel, Säge, Bretter und ran an die Sache und fertig machen.

Hab allein schon aus Höflichkeit bei Jagdherren die mich regelmäßig entgeltfrei jagen lassen einfache offene Sitze verblendet, überdacht, leiter repariert etc und auch mal welche neu gebaut, ohne dass es jemand verlangt hätte.

Was muss das für eine Kanzel sein, eine 4x4 mit Kamin dass es so teuer und schwer sein soll die wieder hinzukriegen?
 
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8 Sep 2016
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Da fällt mir gerade noch was ein.
War heute Morgen im mit dem Auto im Wald.
Da lag dann ein Baum über den Weg und ich mußte rumdredrehen.
Bin jetzt gerade am überlegen, ob ich den Waldbesitzer nicht doch verklagen soll, für den Mehrweg den ich machen mußte.
Zeitaufwand ca. 35 min und gut 1,5 km Umweg.

Kennt da jemand einen guten Anwalt, der den Fall übernimmt?
 
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26 Jul 2005
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Wie kommst Du auf das schmale Brett, oder willst Du den Starter des Fadens um seine Jagd bringen?
Ihr braucht mir nicht glauben, aber ich gebe Euch einen Tipp: Glaubt @foxl_01 ,ich habe festgestellt, dass der Ahnung von Rechtsfragen hat.
zu viel der Ehre! BlaserR93 hat die Rechtslage zutreffend dargestellt (y)
 
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27 Aug 2003
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Uihh, da kommt man von einer Nachsuche für einen lieben Jagdfreund wieder und dann solch keifende Meute versammelt am heiligen Sonntag …. :)

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten: „waldtypische Gefahren“ war das fehlende Stichwort – kannte ich nicht! Auf „höhere Gewalt“ hätte ich selbst kommen können, mea culpa.

Der geschilderte Fall war natürlich fiktiv – spätestens erkennbar sein durch den Begriff „Bodennebel“, der im Militärjargon (zumindest meiner aktiven Zeit) für Absurdität, Fiktion, o.ä. steht. War wohl nicht für jeden ersichtlich, ebenfalls mea culpa!

Auslöser der Frage war ein Kanzeldach, welches durch einen herunterfallenden Ast zerstört wurde und ein sich darauf beziehendes Telefonat mit einem Mitjäger, welches - coronatypisch – lange und überweigend sinnfrei war und in der theoretischen Fragestellung der Haftung in solchen Fällen gipfelte. Leider kannten wir beide die – juristische - Antwort auf die Frage nicht. Jetzt schon ;).

Glücklicherweise sind mir „meine“ beiden großen Waldbesitzer mehr als gewogen und stellen mir nicht nur durch Stangen und Brennholz, sondern sogar Personal für bestimmte jagdliche Vorhaben. Dafür beseitigen wir übers Jahr den Großteil über Wege gefallener Bäume und Äste i.S.d. Verkehrssicherung. Ich würde einen Teufel tun, und mir die (leider regelmäßig) durch Windbruch zerhauenen Kanzeln bezahlen lassen. Haftung hin oder her.

So weit, so klar. Erschreckend ist es, wie viele hier und in welchem Duktus das Richtbeil schwingen und den Geifer die Feder führen lassen. Wenn auch in der Anonymität des Netzes – leider – sehr verbreitet; in einem Jagdforum halte ich es für noch bedenklicher.

P.S.: den Fall des durch einen umgestürzten Baum zerstörten Autos hatte mein Großvater in den 60ern. Er war der Baumbesitzer. Die Parteien landeten vor Gericht; wie der Fall ausging, weiß ich leider nicht mehr.

P.P.S.: Ich empfehle den empörten Wutjägerlein – der Jahreszeit entsprechend – den Konsum einer Fassenachtssitzung aus der SWR-Mediathek zusammen mit einer Flasche Wein ;). Hervorragend zum Beispiel Ramon Chormann oder noch besser Rolf Braun selig, dazu Rheingauer Riesling.
 
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Stichwort Waldtypische Gefahren.
Dazu gehören runterfallende Äste, umstürzende Bäume und auf den Kopf kackende Vögel genauso, wie Wurzeln und Steine zum Drüberstolpern und klappernde Keiler.
Mit Betreten des Walds akzeptiert man diese. Ähnlich wie der Satz in vielen AGBs. Mit weiterer Nutzung des Angebots xyz, akzeptiert man selbige.


Pass auf, sag das nicht laut sonst ist das bald wie bei jeder Web Besuch

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Uihh, da kommt man von einer Nachsuche für einen lieben Jagdfreund wieder und dann solch keifende Meute versammelt am heiligen Sonntag …. :)

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten: „waldtypische Gefahren“ war das fehlende Stichwort – kannte ich nicht! Auf „höhere Gewalt“ hätte ich selbst kommen können, mea culpa.

Der geschilderte Fall war natürlich fiktiv – spätestens erkennbar sein durch den Begriff „Bodennebel“, der im Militärjargon (zumindest meiner aktiven Zeit) für Absurdität, Fiktion, o.ä. steht. War wohl nicht für jeden ersichtlich, ebenfalls mea culpa!

Auslöser der Frage war ein Kanzeldach, welches durch einen herunterfallenden Ast zerstört wurde und ein sich darauf beziehendes Telefonat mit einem Mitjäger, welches - coronatypisch – lange und überweigend sinnfrei war und in der theoretischen Fragestellung der Haftung in solchen Fällen gipfelte. Leider kannten wir beide die – juristische - Antwort auf die Frage nicht. Jetzt schon ;).

Glücklicherweise sind mir „meine“ beiden großen Waldbesitzer mehr als gewogen und stellen mir nicht nur durch Stangen und Brennholz, sondern sogar Personal für bestimmte jagdliche Vorhaben. Dafür beseitigen wir übers Jahr den Großteil über Wege gefallener Bäume und Äste i.S.d. Verkehrssicherung. Ich würde einen Teufel tun, und mir die (leider regelmäßig) durch Windbruch zerhauenen Kanzeln bezahlen lassen. Haftung hin oder her.

So weit, so klar. Erschreckend ist es, wie viele hier und in welchem Duktus das Richtbeil schwingen und den Geifer die Feder führen lassen. Wenn auch in der Anonymität des Netzes – leider – sehr verbreitet; in einem Jagdforum halte ich es für noch bedenklicher.

P.S.: den Fall des durch einen umgestürzten Baum zerstörten Autos hatte mein Großvater in den 60ern. Er war der Baumbesitzer. Die Parteien landeten vor Gericht; wie der Fall ausging, weiß ich leider nicht mehr.

P.P.S.: Ich empfehle den empörten Wutjägerlein – der Jahreszeit entsprechend – den Konsum einer Fassenachtssitzung aus der SWR-Mediathek zusammen mit einer Flasche Wein ;). Hervorragend zum Beispiel Ramon Chormann oder noch besser Rolf Braun selig, dazu Rheingauer Riesling.
Ich empfehle, erst nachdenken und dann schreiben!
 
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Uihh, da kommt man von einer Nachsuche für einen lieben Jagdfreund wieder und dann solch keifende Meute versammelt am heiligen Sonntag …. :)

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten: „waldtypische Gefahren“ war das fehlende Stichwort – kannte ich nicht! Auf „höhere Gewalt“ hätte ich selbst kommen können, mea culpa.

Der geschilderte Fall war natürlich fiktiv – spätestens erkennbar sein durch den Begriff „Bodennebel“, der im Militärjargon (zumindest meiner aktiven Zeit) für Absurdität, Fiktion, o.ä. steht. War wohl nicht für jeden ersichtlich, ebenfalls mea culpa!

Auslöser der Frage war ein Kanzeldach, welches durch einen herunterfallenden Ast zerstört wurde und ein sich darauf beziehendes Telefonat mit einem Mitjäger, welches - coronatypisch – lange und überweigend sinnfrei war und in der theoretischen Fragestellung der Haftung in solchen Fällen gipfelte. Leider kannten wir beide die – juristische - Antwort auf die Frage nicht. Jetzt schon ;).

Glücklicherweise sind mir „meine“ beiden großen Waldbesitzer mehr als gewogen und stellen mir nicht nur durch Stangen und Brennholz, sondern sogar Personal für bestimmte jagdliche Vorhaben. Dafür beseitigen wir übers Jahr den Großteil über Wege gefallener Bäume und Äste i.S.d. Verkehrssicherung. Ich würde einen Teufel tun, und mir die (leider regelmäßig) durch Windbruch zerhauenen Kanzeln bezahlen lassen. Haftung hin oder her.

So weit, so klar. Erschreckend ist es, wie viele hier und in welchem Duktus das Richtbeil schwingen und den Geifer die Feder führen lassen. Wenn auch in der Anonymität des Netzes – leider – sehr verbreitet; in einem Jagdforum halte ich es für noch bedenklicher.

P.S.: den Fall des durch einen umgestürzten Baum zerstörten Autos hatte mein Großvater in den 60ern. Er war der Baumbesitzer. Die Parteien landeten vor Gericht; wie der Fall ausging, weiß ich leider nicht mehr.

P.P.S.: Ich empfehle den empörten Wutjägerlein – der Jahreszeit entsprechend – den Konsum einer Fassenachtssitzung aus der SWR-Mediathek zusammen mit einer Flasche Wein ;). Hervorragend zum Beispiel Ramon Chormann oder noch besser Rolf Braun selig, dazu Rheingauer Riesling.
Mein Vater sagt immer: Wer viele dumme Fragen stellt, bekommt auch dumme Antworten.
 
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Hi. Folgender Fall: Hochsitz steht auf privatem Grund. Baum fällt wg. Sturm/Schnee/Bodennebel vom benachbarten Waldgrundstück drauf. Hochsitz kaputt.
- Besteht Schadensersatzanspruch an den Waldbesitzer?
- In welcher Höhe, falls der Sitz alt, aber noch sehr brauchbar war?
- Wie geltend zu machen?
- Kann der Jagdpächter bei einer Reparatur in auch die Eigenleistung in Rechnung stellen? Zu welchem Stundensatz?
- Kann auch die Beseitigung des alten Sitzes in Rechnung gestellt werden?

Danke.

Eigentlich ein schöner Sachverhalt für eine Zwischenprüfungsklausur um arme Studenten zu quälen, ;) hierzu müsste man die Sachverhaltsangaben jedoch noch konkretisieren (Sind Waldbesitzer und Verpächter ein und dieselbe Person? Grundstück auf dem der Hochsitz steht Teil der Jagdpacht, Eigenjagd, etc.? Wem gehört das benachbarte Waldgrundstück? Wenn ich den Sachverhalt richtig interpretiere, dann richtet sich der Anspruch des Jagdpächters gegen den Verpächter.

- Besteht ein Schadensersatzanspruch?
=> Vertragliche Ansprüche? Schadensersatz wegen Nebenpflichtverletzung des Jagdpachtvertrags aus §§ 280 I, 241 II BGB i.V. m. Jagdpachtvertrag? Grundsätzlich denkbar, da Verkehrssicherungspflicht des Waldes eine Nebenpflicht darstellt. Bäume dürfen nicht auf den Hochsitz fallen. Der Anspruch scheitert jedoch am fehlenden Verschulden gem. § 276 BGB, da dem Verpächter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind, es sei denn, der konkrete Baum war erkennbar geschädigt und hätte beseitigt werden müssen. Ein solcher Nachweis dürfte jedoch bei einem Waldgrundstück schwierig werden. Insbesondere die Verkehrssicherungspflicht des Waldeigentümers wird nicht die regelmäßige Baumprüfung eines jeden einzelnen Baumes verlangen, es sei denn der Baum steht an einer gefährlichen Stelle. Sofern der Baum intakt war und Sturm / Schnee / Bodennebel kausal für die Zerstörung waren, dann scheitert der Anspruch ebenfalls wegen fehlenden Verschuldens.

=> Quasivertragliche Ansprüche, Ansprüche aus GoA, aus EBV sind nicht ersichtlich.

=> Deiktische Ansprüche: Anspruch aus § 823 I BGB? Grundsätzlich einschlägig, es fehlt jedoch wie beim vertraglichen Anspruch am fehlenden Verschulden.
=> Anspruch aus § 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetzverletzung: Kein Schutzgesetz ersichtlich

=> sonstige Ansprüche? § 906 II 2 BGB (analog oder direkt) wäre denkbar, dafür ist der Sachverhalt aber zu dünn.

Ergebnis: Schadensersatzansprüche sind nicht ersichtlich bzw. eine Klage wäre nicht erfolgversprechend.

Zu Art und Umfang des Schadensersatzanspruches: Dieser richtet sich nach §§ 249 ff. BGB. Da der Sitz komplett zerstört ist, wird der Schaden durch Zahlung einer Geldsumme zu kompensieren.

Zur Frage wie geltend machen? => Ich weiß jetzt nicht über wie viele Tausende Euros wir hier reden aber bei einem langfristigen Interesse am Revier sollte man hier gar nichts machen.

Alten Sitz beseitigen, neuen bauen, raufklettern, ansitzen, Jagd genießen. ;)
 

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