Bayerischer Verwaltungsgerichtshof urteilt zu "Wald vor Wild"

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Mit zwei Urteilen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Thematik beleuchtet. Tenor: Jagd und Hege haben dem Aufbau und Erhalt der Wälder zu dienen. Es liege im öffentlichen Interesse, dass Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich sei und dass dies Vorrang vor den privaten Interessen der Jägerschaft habe. Das Gemeinwohl rangiere vor den Einzelinteressen.
Wer nachlesen will, hier die Aktenzeichen: 19 ZB 17.1601 und 19 ZB.17602
 
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Wie kann man Wild als Einzelinteresse und das auch noch der Jägerschaft ansehen? Es sind eher Vorgaben durch Bundes- und verschiedene Landesgesetze, als Einzelinteressen.
Vollkommen ballaballa.
Wald ist zuerst mal eines: Der natürliche Lebensraum der Wildtiere.
Zusamenhänge der Natur sind mehr als einseitig beleuchtet.
Auch Nutzwald ist kein Fischzuchtteich.

Uteile aus dem Reich der Ahnungslosen häufen sich in Deutschland leider.
Naja. Möglicherweise soll man auch einfach anders als Ahungslosigkeit unterstellen.
 
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Mit zwei Urteilen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Thematik beleuchtet. Tenor: Jagd und Hege haben dem Aufbau und Erhalt der Wälder zu dienen. Es liege im öffentlichen Interesse, dass Waldverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen möglich sei und dass dies Vorrang vor den privaten Interessen der Jägerschaft habe. Das Gemeinwohl rangiere vor den Einzelinteressen.
Wer nachlesen will, hier die Aktenzeichen: 19 ZB 17.1601 und 19 ZB.17602
Du Zündler........
 
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Wie kann man Wild als Einzelinteresse und das auch noch der Jägerschaft ansehen? Es sind eher Vorgaben durch Bundes- und verschiedene Landesgesetze, als Einzelinteressen.
Vollkommen ballaballa.
Wald ist zuerst mal eines: Der natürliche Lebensraum der Wildtiere.
Zusamenhänge der Natur sind mehr als einseitig beleuchtet.
Auch Nutzwald ist kein Fischzuchtteich.

Uteile aus dem Reich der Ahnungslosen häufen sich in Deutschland leider.
Naja. Möglicherweise soll man auch einfach anders als Ahungslosigkeit unterstellen.

Nun, „ballaballa“, das ist jetzt die Rechtslage eher etwas überinterpretiert. Wenn Du Dich nur etwas mit der Materie befasst hättest, dann wäre Dir klar, dass es gerade um eine landesgesetzliche Norm ging, die das Gericht zu beurteilen hatte. Und weil in Bayern bekanntlich die Welt noch in Ordnung ist, steht das dort im Gesetz: Wald vor Wild.
 
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das Urteil des BGH, „IM NAMEN des VOLKES“ Nr. III ZR 18/83, das auch für Bayern bindend ist, umfasst 32 Seiten.
Hier die Kurzfassung:
Tatbestand: Ein Waldbesitzer verklagte das Land Rheinland-Pfalz auf Zahlung von 2,5 Millionen DM Schadenersatz + 48.000,--DM Zinsen wegen Verbiss und Fegeschäden. Ursache sei die von der OJB betriebene „Rotwildpolitik“, die sich nicht an dem im BJG und im Landesrecht normierten Vorrang der Forstwirtschaft vor der Hege eines artenreichen und gesunden Wildbestandes ausrichte. Es werde „Überhege“ betrieben, die auf einen enteignungsgleichen Nachteil der Forstwirtschaft gerichtet sei. Der festgesetzte Abschuss sei zu niedrig und orientiere sich nicht am verheerenden Zustand der Wälder und am Umfang der Wildschäden

(Anmerkung: Sachverständige hatten eine Wilddichte von 1-2,5 100/ha Stück Rotwild befürwortet und um dieses Ziel zu erreichen, auch einen entsprechenden Abschussplan, der auch „umzusetzen“ sei. Dieser wurde im Einvernehmen mit dem Jagdbeirat auch genehmigt.
Der Kläger wollte eine geringere Wilddichte 0,5-1,5 /St. Rotwild/100ha Rand-Kerngebiet.)

Die Klage wurde mit folgender Begründung abgewiesen:
...

" .....
Die Unzulässigkeit einer Abrechnung von Schäden auf „erkennbar realitätswidriger und daher fiktiver Basis“ wurde bereits mit BGH Urteil v.7.07.1970 VI ZR 233/69 festgestellt.
.....

Eine „ORDNUNGSGEMÄSSE“ Forstwirtschaft kann in der Tat aber nur eine Forstwirtschaft sein, die neben den ökonomischen Zielen auch die ökologischen Ziele zur Erhaltung des Biotops verfolgt.
...."

BGH vs. BayVerwGH; Ober schlägt Unter? Waldwildschäden??? :ROFLMAO:
 
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Hier sind die Urteile auch online einsehbar: www.oejv-bayern.de
Wenn ich es richtig verstehe, sind da nur Auszüge aus Urteilen sowie die Bewertungen durch den OeJB nachzulesen, aber nicht die gerichtlichen Schriftsätze mit den Urteilen.

Ohne die Örtlichkeiten und damit die tatsächliche Situation zu kennen, ist es sicher nicht einfach, das zu bewerten. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass viele die Aufhebung der Schonzeit für Rotwild gegen Ende/zweite Hälfte der Winterzeit mit dem Argument durchsetzen (können), dass Reh- und Rotwild oder auch Gamswild ansonsten die Umwelt, hier Wald, so sehr zerstören, dass die Menschheit daran zugrunde gehen wird, was verhindert werden muss. Komisch nur, dass man den Borkenkäfer schalten und walten liess, lässt.
Gruss, DKDK.
 
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Moin!

Die beiden Urteile stehen hier und hier im Netz. Die Verlängerung der Jagdzeit ist hier doch sekundär, es geht um die Höhe des festgesetzten Abschusses. Da hilft ein Gruppenabschussplan mit entsprechend großem Staatswaldanteil ganz gut.

Viele Grüße

Joe
 
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Kleine Aufklärung in der aktuellen bayrischen Politik:

So langsam hört man aber auch eine andere Tonlage aus der Staatskanzlei. Da der Aiwanger jetzt stellvertretender Ministerpräsident ist und damit jemand, welcher sich in Jagd und Landwirtschaft wirklich auskennt, wechselt der Wind ganz langsam seine Richtung. Seine Boss, der Söder interessiert sich für die forstlichen Themen gar nicht. Dafür ist jetzt der „Hubert“ zuständig, welcher schon zu der Erkenntnis gekommen ist, daß ein über die Jahre immer höherer Abschuss nicht weniger Verbiss produziert.
Auch der Gamsabschuß erzeugt immer mehr Unmut und es wird auch mehr in der Öffentlichkeit bekannt, damit wird es auch für die Politik interessant.
Diese Erkenntnis ist aber noch nicht beim Forst angekommen.
Meine bescheidene Meinung/Hoffnung, daß beim Abschuss endlich mal die Vernuft einkehrt im Staatswald.
P.S kenne viele gute Berufsjäger/Forstmänner, bin also kein „Forsthasser“.
 
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Moin!

Die beiden Urteile stehen hier und hier im Netz. Die Verlängerung der Jagdzeit ist hier doch sekundär, es geht um die Höhe des festgesetzten Abschusses. Da hilft ein Gruppenabschussplan mit entsprechend großem Staatswaldanteil ganz gut.

Viele Grüße

Joe

Mit "Gruppenabschussplan" liegt man nach meiner Auffassung falsch! Man kann nicht planen, sondern muss draufhalten, wenn sich ein Stück raustraut.

Aber zurück zu "Wald vor Wild". Wenn man bedenkt oder weiss, dass der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland bei etwa 1qkm pro Tag liegt, dann kann man einerseits auf dem Standpunkt stehen, dass alles Wild zum Schutz des Waldes bzw. des CO2-Einbaus eleminiert werden muss, andererseits kann man aber auch auf dem Standpunkt stehen, dass das doch nicht wirklich zusammenpasst, hier jede Menge Natur vesiegeln und da "Wald vor Wild" sagen.
Gruss, DKDK.
 
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"Gruppenabschussplan" heisst: jeder kann schiessen, was und wieviel er will, bis diese Grenze erreicht ist. Wenn der X in seinem Revier nicht jagt, sondern nur füttert, dann erlegt man das Wild außen herum und wenn er mag kann er gerne jedes Jahr "0, 0" melden. Bei Schutzwaldlagen geht das vielleicht nicht, aber ansonsten ist das nach meiner Erfahrung eine nutzbare Möglichkeit.
 
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"Gruppenabschussplan" heisst: jeder kann schiessen, was und wieviel er will, bis diese Grenze erreicht ist. Wenn der X in seinem Revier nicht jagt, sondern nur füttert, dann erlegt man das Wild außen herum und wenn er mag kann er gerne jedes Jahr "0, 0" melden. Bei Schutzwaldlagen geht das vielleicht nicht, aber ansonsten ist das nach meiner Erfahrung eine nutzbare Möglichkeit.

Genau SO ist der Gruppen- oder Pool-Abschuss aber in der Sache vollkommen kontraproduktiv, fördert die Konzentration auf der einen Seite und die "Ausrottungs-Bestrebungen" auf der anderen.
Mit dem Begriff "gemeinschaftliche Bewirtschaftung" hat das leider absolut nix zu tun!
 
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