Was haltet Ihr von dem Urteil des Münchener Verwaltungsgerichts? (19 B 19.1713)
Der Senat bezeichnet die Bejagung von Grundstücken in Jagdgenossenschaften als "willkürlich", als "Freizeitbeschäftigung von Privatpersonen" und "Abgesehen davon ist das konkrete Gemeinwohlerfordernis oft nicht feststellbar, weil wegen der bewusst freiheitlichen Gestaltung in der Regel keine demokratisch legitimierte Abschussfestlegung existiert."
Ich wundere mich ein wenig, dass das Urteil nicht mehr Resonanz findet.
Der Senat bezeichnet die Bejagung von Grundstücken in Jagdgenossenschaften als "willkürlich", als "Freizeitbeschäftigung von Privatpersonen" und "Abgesehen davon ist das konkrete Gemeinwohlerfordernis oft nicht feststellbar, weil wegen der bewusst freiheitlichen Gestaltung in der Regel keine demokratisch legitimierte Abschussfestlegung existiert."
Ich wundere mich ein wenig, dass das Urteil nicht mehr Resonanz findet.