Bayern, Einreise mit Schalldämpfer

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Da es nun aktuell wird, ist..

Wie schaut die Rechtslage in Bayern / Deutschland dazu aus.

Ich bin Österreicher, fahre aber öfters ins benachbarte Bayern auf einen Schießstand, wo ich auch beim Verein bin.

Europäischer Feuerwaffenpass , verschlossenes Behältnis eh klar..

Aber wie ist's mit dem Schalldämpfer, wir Österreicher dürfen ihnen ja nun haben.

Muss der auch im Feuerwaffenpass eingetragen sein ( diese Möglichkeit bietet scheinbar unsere Behörden Software zur Zeit noch nicht)..

Wie sehen die Vorschriften da bei euch aus ?
 
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Von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ruf doch bei der Waffenbehörde an, die für den Kreis verantwortlich ist, in dem der Stand ist.
 

Wheelgunner_45ACP

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https://forum.wildundhund.de/threads/schalldaempfer-in-hessen.104678/page-19#post-3256425

Schau mal unter #277 der Beitrag von mir...

Nichtwohnhafter In Bayern mit Ausnahmegenehmigung 😉

Müsstest aber nachfragen wie es Explizit bei dir als Österreicher ist. Aber ich denk das müsst auch gehen...
Dazu braucht's einen Begehungsschein in BY, hier steht allerdings nichts von Jagen.

Meiner Einschätzung nach müsste für den Schießstandbesuch die Eintragung im "Eurpäer" ausreichend sein. Genau kann dir allerdings nur ein kompetenter SB bei einer Waffenbehörde weiterhelfen. Frag dazu am Stand nach der zuständigen Behörde und ruf da mal an.
 
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Schalldämpfer in den EFWP eintragen????

Wo steht das?
Nach meinem Kentnisstand muss da nichts eingetragen werden.
 
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Ich habe mir meine Dämpfer in den EU Feuerwaffenpassen eintragen lassen.

Aussage vom Amt, es muss von MIR geprüft werden ob im jeweiligen Land Schalldämpfer erlaubt UND von Ausländern genutzt bzw. eingeführt werden dürfen.
Macht soweit Sinn.

Ob es dann im Fall einer Kontrolle wirklich einfacher wird wenn die SD´s auf meinem EU FW-Pass stehen und eben nicht nur auf meiner deutschen WBK, konnte mir aber keiner beantworten.
 
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Dazu braucht's einen Begehungsschein in BY, hier steht allerdings nichts von Jagen.
.


Und das steht wo geschrieben, das ich eine Begehungsschein brauche?

🤷🏻‍♂️ Ich les da Nix von

Für die Genehmigung gilt:

Örtlich zuständig ist im Regelfall die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Antragsteller ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 a BayVwVfG, Art. 49 BayJG). Hat der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Bayerns, ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Antragsteller die Jagd ausübt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG).
 
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Da es nun aktuell wird, ist..

Wie schaut die Rechtslage in Bayern / Deutschland dazu aus.

Ich bin Österreicher, fahre aber öfters ins benachbarte Bayern auf einen Schießstand, wo ich auch beim Verein bin.

Europäischer Feuerwaffenpass , verschlossenes Behältnis eh klar..

Aber wie ist's mit dem Schalldämpfer, wir Österreicher dürfen ihnen ja nun haben.

Muss der auch im Feuerwaffenpass eingetragen sein ( diese Möglichkeit bietet scheinbar unsere Behörden Software zur Zeit noch nicht)..

Wie sehen die Vorschriften da bei euch aus ?


in Österreich KANNST du den Schalli NICHT in den EUFWP eintragen lassen. eingetragen in den EUFWP dürfen nur waffen bzw. zubehör (Wechselläufe) werden die im ZWR gemeldet sind, da der schalli nicht einmal gemeldet werden kann, kann er natürlich auch nicht im EUFWP eingetragen werden. so die auskunft der Behörde bzgl meiner Anfrage zur Eintragung des Schalli in den EUFWP
 
G

Gelöschtes Mitglied 20733

Guest
Hallo!

Wenn man rechtlich ganz genau sein will dürfte man den Schalli (als Jäger) in Bayern eigentlich nicht einmal auf dem Schießstand nutzen. Aussage meines Waffen-SB beim Landratsamt. Es steht der Passus in der WBK "zur Jagd". Auf meine Nachfrage, dass ich den Schalli dann ja eigentlich im Revier einschießen müsste, kam ein klares richtig. Wo kein Kläger da kein Richter. Was bei einer Verhandlung dabei rauskäme ist eine andere Frage.
Kann mir somit eigentlich nicht vorstellen, dass ein "Ausländer" mit seinem Schalli dann bei uns in Bayern auf den Schießstand darf.

Klarheit bring nur der Anruf bei der zuständigen Waffenbehörde des Schießstandes.

Grüße
Husch
 
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Muss der auch im Feuerwaffenpass eingetragen sein ( diese Möglichkeit bietet scheinbar unsere Behörden Software zur Zeit noch nicht)..
Korrekt. Es ist von den Regularien nicht vorgesehen etwas einzutragen was keine Feuerwaffe ist. Deshalb ist es auch nicht in der Software hinterlegt. Der SD gehört einfach nicht auf den EU FWP. Das ist überall gleich, da eine EU Regelung.
Haufenweise falsche Eintragungen gibts trotzdem ;)

@ Husch
Ich wüsste nichts, was mir untersagen sollte mit meinem SD in Bayern auf einem Schiessstand zu schiessen ;)
Nichtbayern haben da echte Vorteile.
 
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Die Jagdwaffen haben aber keine entsprechende Auflage in die WBK gedruckt bekommen ;)
Strenggenommen sind die Waffen auch nicht zur Jagd genehmigt worden.
Der Erlaubnisinhaber hat ein Bedürfnis für Erwerb und Besitz nachgewiesen.
Nun kann er die Waffen nutzen, da sie nach BJagdG nicht verboten sind.
Er kann sie aber auch sportlich schießen, solange sie nach 6AWAffV nicht vom sportlichen schießen ausgeschlossen sind.
Im Grunde kann er die Waffen für alles nutzen, was nicht untersagt ist (wie z.B kampfmässiges Schießen)

Der SD kann hingegen eine Auflage zur Nutzung bekommen. Was da genau in der WBK steht, weiss ich nicht.

Naja. Theoretisierendes Geschreibsel ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Wheelgunner_45ACP

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Bin aus BY und bei mir steht hinten nur drauf dass der SD auf einer jagdlich geeigneten Langwaffen zu verwenden ist. Da steht nicht"ausschließlich während der Jagdausübung auf jagdlich geeigneten Langwaffen zu verwenden" und auch nix von nur Schalenwildtauglichen Kalibern
 

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