Hallo Foristi,
ich jage in Bayern und habe eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Dual Use Geräten inkl. Lichtquellen.
In dieser Genehmigung steht, dass ich das eingesetzte Gerät erst im Revier montieren darf.
Nun hat sich ja die Gesetzgebung geändert und eigentlich bräuchte ich in Bayern keine Sondergenehmigung mehr.
Bisher hatte ich ein Pard mit IR. Jetzt nutze ich ein Wärmebildvoratzgerät.
Frage: Darf das Wärmebildvorsatzgerät bei der Fahrt ins Revier und zurück auf der Waffe montiert sein?
Muss das Gerät - mit angeschraubten Adapter- in den Tresor?
ich jage in Bayern und habe eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Dual Use Geräten inkl. Lichtquellen.
In dieser Genehmigung steht, dass ich das eingesetzte Gerät erst im Revier montieren darf.
Nun hat sich ja die Gesetzgebung geändert und eigentlich bräuchte ich in Bayern keine Sondergenehmigung mehr.
Bisher hatte ich ein Pard mit IR. Jetzt nutze ich ein Wärmebildvoratzgerät.
Frage: Darf das Wärmebildvorsatzgerät bei der Fahrt ins Revier und zurück auf der Waffe montiert sein?
Muss das Gerät - mit angeschraubten Adapter- in den Tresor?