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- 9 Aug 2019
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Hallo zusammen. Ich habe § 13 Absatz 9 WaffG schon zigmal gelesen und versucht zu interpretieren... Mein Problem: ich habe seit ein paar Jahren einen Schalldämpfer für Kal. 22 Lob, den ich früher auf meiner KK-Büchse auf der Jagd führte (wohne in Bayern). Bis zur Änderung des Waffengesetzes!! Jetzt darf ich den Schalldämpfer nicht mehr führen auf der KK-Büchse auf der Jagd und dem jagdlichen Übungsschießen.
Aber was darf ich denn damit überhaupt noch machen - außer im Safe verwahren??
Dürfte ich den Schalldämpfer auf dem Schießstand zum "normalen" Übungsschießen verwenden??? Muss ich den Schalldämpfer "entsorgen" lassen? Muss ich meiner Behörde melden, dass ich solch einen "bösen" Schalldämpfer habe? Interessant ist ja, dass der Schalldämpfer nichtmal mit Kaliber in der WBK eingetragen ist!! - nur "Kat.C Schalldämpfer - Kaliber OHNE" und Herstellerbezeichnung und SerNr.
Aber was darf ich denn damit überhaupt noch machen - außer im Safe verwahren??
Dürfte ich den Schalldämpfer auf dem Schießstand zum "normalen" Übungsschießen verwenden??? Muss ich den Schalldämpfer "entsorgen" lassen? Muss ich meiner Behörde melden, dass ich solch einen "bösen" Schalldämpfer habe? Interessant ist ja, dass der Schalldämpfer nichtmal mit Kaliber in der WBK eingetragen ist!! - nur "Kat.C Schalldämpfer - Kaliber OHNE" und Herstellerbezeichnung und SerNr.