Doch. Denn bei kleinteiliger Struktur ist a) der Informationsfluss viel schwieriger und b) reichen wenige Nicht-Wollende, das Geschehen zu sabotieren.
Das sind zwar realistische Szenarien, setzen aber "meinen" Grundsatz nicht außer Kraft
Was im Staatswald (und anderen großen einheitlich bejagten Flächen) i.d.R. einfacher umzusetzen ist als in kleinteilig verpachteten.
Es WÄRE einfacher umzusetzen, in der Realität stellt man leider fest, dass a) selbst in größeren arrondierten Flächen, dank unterschiedlicher Verantwortlicher, sehr oft auch unterschiedlich agiert wird und b) insbesondere die staatlichen und kommunalen Waldbesitzer zunehmend darauf "hinarbeiten", jeden möglichen EJB aus den bisherigen GJB herauszulösen, um ihn in Eigenregie bejagen zu können, weil wohl nach wie vor der vollkommen unsinnige Glaube vorherrscht, das man es grundsätzlich "besser" könne als private Jagdpächter...
Dass mit genau dieser Vorgehensweise die Bestrebungen nach einer möglichst großflächigen, einheitlichen Bewirtschaftung konterkariert werden, dürfte jedem einleuchten und beweist, dass "man" es eben gerade NICHT besser kann - oder besser gesagt, WILL!
Das hängt eben davon ab ob "der Eine" sich vertraut auf den Wiesen versorgen kann oder aus Angst vor den überall anwesenden Reh- und Schweinejägern in der Dickung als "Fernspäher" versteckt lebt und schält.
s.o., wenn denn in größeren Waldbereichen entsprechende Äsungsmöglichkeiten geschaffen, vorgehalten und ordentlich bejagt (im Sinne von "nicht-bejagt") würden, hätte der "eine" wohl kaum das Verlangen, mit aller Gewalt nächtens zu Felde ziehen zu wollen - zumal dann, wenn´s draußen ständig knallt
Dein pathologischer Hass vergisst, dass gerade in den 2000ha-Revieren im Staatswald mit Intervalljagd so ein Hirsch sehr gute Chancen hat, unentdeckt zu bleiben. Viele Staatsreviere kommen ihrer "Pflicht" also schon nach. Bei den Privatjagden ist da noch mehr Luft nach oben.
Es geht aber gerade nicht um die "2000-ha-Reviere", sondern um den dazwischenliegenden Flickenteppich der durchschnittlich weit unter 1000-ha-Reviere - egal ob EJB oder GJB
Da gehe ich ausdrücklich mit!
dann sind wir uns ja mal einig!
Wir reden nicht von einzelnen Hirschen weit ab der Kernreviere und wirklich auf der Reise.
Doch, genau von denen reden wir hier, den einzelnen Wanderhirschen, die von Bewirtschaftungsbezirk zu Bewirtschaftungsbezirk wandern (wollen) und diese Wanderungen zu einem Großteil nicht überleben, egal, ob "legal" oder illegal totgeschossen (von den sonstigen Wanderungshemmnissen einmal völlig abgesehen)!
Wir reden hier gerade von z.B. Hirschrudeln im Umfeld der Bewirtschaftungsgebiete. Die sind der HG-Population zuzuordnen und wo eine HG besteht macht es Sinn, solche Abschüsse eben dieser HG-Population zuzurechnen. Egal ob innerhalb oder knapp außerhalb der offiziellen Grenzen, die ja sowieso oft willkürlich gezogen wurden und von den Tieren ignoriert werden.
Nein, um diese geht es ausdrücklich nicht - zumindest nicht, wenn´s um Wanderhirsche geht.
Dieses Rotwild gehört tatsächlich "fest" zu einer Population und zeigt nur eindrücklich, das was Du schreibst: dass die Grenze des BWB falsch, weil dieser nicht Lebensraum bezogen, sondern rein politisch abgegrenzt wurde - und teilweise auch, dass innerhalb des BWB schlicht falsch gejagt wird (i.S.v. unsinnige Fixierung auf Bestands- und Erlegungszahlen samt der Folge des Ausweichens vor dem Druck).
Diese Randbereiche sind somit ein völlig anderes Problem, das einer ganz anderen Herangehensweise bedarf!